EANS-Kapitalmarktinformation: Winkler + Dünnebier AG / Sonstige Kapitalmarkinformation gemäß § 30e WpHG
Geschrieben am 05-05-2010 |
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Winkler+Dünnebier Aktiengesellschaft, Neuwied
ISIN: DE0007790008 Wertpapier-Kennnummer 779 000
Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Winkler+Dünnebier Aktiengesellschaft, Neuwied
Die außerordentliche Hauptversammlung vom 24. März 2010 der Winkler+Dünnebier Aktiengesellschaft (nachfolgend auch die "Winkler+Dünnebier AG") hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf den Hauptaktionär, die Körber AG, Hamburg, die zu diesem Zeitpunkt mehr als 95 % des Grundkapitals der Winkler + Dünnebier AG hielt, gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 16,23 je Stückaktie der Winkler+Dünnebier AG gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG beschlossen. Die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre ist am 30. April 2010 in das Handelsregister der Winkler+Dünnebier AG beim Amtsgericht Montabaur (HRB 13626) eingetragen worden. Damit sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Winkler + Dünnebier AG auf die Körber AG übergegangen. Die von der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, verwahrten Globalaktienurkunden verbriefen bis zu ihrer Aushändigung an die Körber AG nur noch den Anspruch der bisherigen Minderheitsaktionäre auf Zahlung einer angemessenen Barabfindung (vgl. § 327e Abs. 3 Satz 2 AktG).
Die Körber AG ist verpflichtet, den aufgrund der Übertragung ausgeschiedenen Aktionären der Winkler+Dünnebier AG
eine Barabfindung in Höhe von EUR 16,23 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der
Winkler+Dünnebier Aktiengesellschaft
zu zahlen.
Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Winkler+Dünnebier AG an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen (§ 327b Abs. 2 AktG).
Da sämtliche Aktien in Form von Globalurkunden bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt sind, brauchen die Minderheitsaktionäre hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen; die Übertragung ihrer Aktien auf die Körber AG und die Zahlung der Barabfindung auf das Konto des jeweils ausscheidenden Aktionärs wird von den beteiligten Depotbanken veranlasst werden.
Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Barabfindung rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung allen bisherigen Minderheitsaktionären der Winkler+Dünnebier AG gewährt werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die Körber AG übergegangen sind.
Neuwied, im Mai 2010
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: Winkler + Dünnebier AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Silvia Puderbach
Sekretärin des Finanzvorstands
Tel.: +49(0)2631-84287
E-Mail: silvia.puderbach@w-d.de
Branche: Maschinenbau ISIN: DE0007790008 WKN: 779000 Index: CDAX, Classic All Share, Prime All Share Börsen: Berlin / Freiverkehr Hamburg / Freiverkehr Stuttgart / Freiverkehr Düsseldorf / Regulierter Markt Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard
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