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Kosten für den Führerschein, die neue Grundqualifikation und die Weiterbildung können steuerlich abziehbar sein!

Geschrieben am 06-05-2010

Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:

Im Personen- und Güterverkehr tätige Berufskraftfahrer sind
neuerdings verpflichtet, neben ihrem Führerschein eine zusätzliche
"Grundqualifikation" nachzuweisen. Fahrer, die schon vor dem
10.09.2008 ihren Busführerschein (Klassen D, D1, DE und D1E) bzw. vor
dem 10.09.2009 ihren Lkw-Führerschein (Klassen C, C1, CE und C1E)
erworben hatten, brauchen die Grundqualifikation nicht mehr zu
durchlaufen. Alle Fahrzeugführer müssen aber ihre bereits vorhandenen
bzw. über die Grundqualifikation erworbenen Kenntnisse nach jeweils
fünf Jahren durch eine Weiterbildung auffrischen. So stellt sich die
Frage, ob die selbst getragenen Kosten für Führerscheine, die
Grundqualifikation und die künftigen Weiterbildungen bei der
Steuererklärung abziehbar sind. Daher muss wie folgt unterschieden
werden:

1. Kosten für die normale Pkw-Fahrerlaubnis (Klasse B) können
steuerlich gar nicht berücksichtigt werden, weil Autofahren sozusagen
zur Allgemeinbildung gehört. Selbst wenn der Führerschein der Klasse
B tatsächlich auch beruflich genutzt wird - z.B. von Fahrern von
Kleintransportern bis 3,5 t - wird eine erhebliche private Nutzung
der Pkw-Fahrerlaubnis unterstellt, was jeden Steuerabzug ausschließt.

2. Ganz anders ist es aber bei den Kosten für den Bus- oder
Lkw-Führerschein (Klassen C und D). Denn deren Erwerb ist
unmittelbare Voraussetzung für die erstmalige Anstellung bzw. die
Ausübung des Berufes als Kraftfahrer. Die private Nutzung solcher
Führerscheine (z.B. bei einem Umzug im Freundeskreis) ist zu
vernachlässigen. Selbst getragenen Kosten für die Fahrerlaubnis der
Klassen C oder D sind demnach steuerlich zu berücksichtigen. Dabei
wird allerdings noch unterschieden, ob die Ausgaben für den
Führerschein zu den Aus- oder zu den Fortbildungskosten gehören. Bei
Personen, die zuvor noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben,
werden die Kosten für den Erwerb des Bus- oder LKW-Führerscheins den
Ausbildungskosten zugerechnet, die nur bis zu 4.000 Euro pro Jahr
anerkannt werden. Falls schon eine (andere) Berufsausbildung
durchlaufen wurde, können die Kosten der Fahrerausbildung jedoch als
berufliche Umschulungs- oder Fortbildungskosten in unbegrenzter Höhe
abgesetzt werden.

3. Die Kosten für die neu eingeführte Grundqualifikation werden
vom Finanzamt genauso behandelt wie die Kosten für Führerscheine der
Klassen C und D, weil die Grundqualifikation als verpflichtender
"Zusatzkurs" zum Führerschein angesehen wird. Die künftigen Kosten
für die Weiterbildung im 5-Jahres-Turnus werden aber als
Fortbildungskosten in voller Höhe abziehbar sein. "Bei weiteren
Fragen zu Steuersparmöglichkeiten bei Berufskraftfahrern beraten wir
diese im Rahmen einer Mitgliedschaft gerne.", erläutert Bernhard
Lauscher vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
"Unsere Mitgliedsbeiträge sind günstig und sozial gestaffelt. Und
eine der bundesweit rund 2.800 Beratungsstellen der VLH finden Sie
über die Postleitzahlensuche auf www.vlh.de auch in Ihrer Nähe", fügt
er abschließend noch hinzu. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter
Lohnsteuerhilfeverein und hat fast 500.000 Mitglieder. Durch seine
bundesweit rund 2.800 örtliche Beratungsstellen erstellt er
Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der
gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die VLH
betreibt freiwillige Qualitätssicherung und arbeitet als einziger
Lohnsteuerhilfeverein mit über 1.200 Beratungsstellen, welche nach
DIN 77700 zertifiziert sind. Die Anschriften von örtlichen
Beratungsstellen der VLH können im Internet unter www.vlh.de
recherchiert oder unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616
erfragt werden.

Dieser Pressetext steht auch im Internet unter
"http://www.vlh.de/cms/news/print_news.php?stID=291" zum Download
bereit.

Originaltext: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69585
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69585.rss2

Pressekontakt:
Jörg Strötzel
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.
Telefon + 49 (0) 6321/49010
E-Mail: vlh@vlh.de
Internet: www.vlh.de


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