EANS-Hauptversammlung: C.A.T. oil AG / Einberufung der Hauptversammlung
Geschrieben am 07-05-2010 |
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
C.A.T. oil AG FN 69011 m ISIN: AT0000A00Y78 Einladung zur 5. ordentlichen Hauptversammlung der C.A.T. oil AG, am 18. Juni 2010, 11 Uhr, in den Räumlichkeiten der Erste Group Bank AG, Petersplatz 7, 6. Stock, 1010 Wien.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 31.12.2009 endende Geschäftsjahr samt Lagebericht, des Konzernabschlusses für das am 31.12.2009 endende Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht und Corporate Governance-Bericht sowie des diesbezüglichen Aufsichtsratsberichtes; 2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das am 31.12.2009 endende Geschäftsjahr; 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das am 31.12.2009 endende Geschäftsjahr; 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das am 31.12.2009 endende Geschäftsjahr; 5. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das am 31.12.2010 endende Geschäftsjahr; 6. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das am 31.12.2009 endende Geschäftsjahr; 7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Anpassung an die insbesondere auf Grund des Aktienrechts-Änderungsgesetzes 2009 geänderten gesetzlichen Bestimmungen in den §§ 4, 5.6, 14, 15, 16, 17 und 18 der Satzung, Streichung des überflüssigen § 23 der Satzung über die Gründungskosten und Neunummerierung des § 24 als § 23 der Satzung; 8. Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals 2006 und Schaffung eines genehmigten Kapitals 2010, wobei der Vorstand ermächtigt wird mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft, einmalig oder mehrfach, um insgesamt bis zu EUR 14 Mio. gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit der Möglichkeit eines Bezugsrechtsauschlusses in den Fällen
a) der Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, soweit 10% des Grundkapitals nicht übersteigend, b) Ausgleich von Spitzenbeträgen, c) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen oder d) zur Ausgabe von jungen Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Mitglieder des Vorstandes oder des Aufsichtsrates der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu erhöhen, und entsprechende Änderung der Satzung in § 5.3. Unterlagen:
Folgende Unterlagen liegen spätestens am 27.5.2010 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft am Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über die Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) während der Bürozeiten Mo-Fr 9:00 bis 16:00 Uhr auf und sind ab diesem Datum auch auf der Homepage der C.A.T. oil AG (www.catoilag.com) abrufbar:
Einladung und Tagesordnung (Einberufung); Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes; Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 2.-8.; Jahresabschluss für das am 31.12.2009 endende Geschäftsjahr samt Lagebericht; Konzernabschlusses für das am 31.12.2009 endende Geschäftsjahr samt Konzernlagebericht und Corporate Governance-Bericht; Aufsichtsratsbericht; Formular für Erteilung und Widerruf einer Vollmacht; Bericht des Vorstandes in Sachen Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gemäß § 170 Abs 2 iVm 153 Abs 4 AktG; Neue Satzung in Mark-Up Version.
Hinweis zu den Rechten der Aktionäre:
Beantragung von Tagesordnungspunkten (§ 109 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber der Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen ihren Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre mindestens drei Monaten vor der Antragstellung Inhaber der Aktien sind. Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Der Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 28. Mai 2010, per Post oder Boten an ihre Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) zugehen.
Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (daher durch Erklärung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise mit Nennung der Person des Erklärenden und Erkennbarmachung des Abschlusses der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder auf andere Weise) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Homepage der Gesellschaft (www.catoilag.com) zugänglich gemacht werden. Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Zum erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz (Depotbestätigung) spätestens am siebten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spätestens am 9. Juni 2010, per Post oder Boten an ihrer Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) oder per Telefax unter der Nummer +43(0)1890050062 zugehen.
Auskunftsrecht (§ 118 AktG) Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich sind. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Nachweisstichtag und Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung:
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Der Nachweisstichtag ist somit der 8. Juni 2010. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des Nachweisstichtags Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Das in der Satzung der Gesellschaft genannte Hinterlegungssystem von Aktien ist nicht mehr anwendbar. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
Angaben über den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code; Angaben über den Aktionär: Name (Firma), Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs; Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; und Den Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 8. Juni 2010 beziehen. Sie kann daher nicht vor dem 9. Juni 2010 ausgestellt werden! Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 15. Juni 2010, an die Geschäftsanschrift der Gesellschaft Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) per Post oder Boten oder per Telefax unter der Nummer +43(0)1890050062 zugehen. Die Gesellschaft macht von der Ausnahmebestimmung des § 262 Abs 20 AktG Gebrauch. Die Gesellschaft nimmt daher Depotbestätigungen nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetzwerk der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können (SWIFT), entgegen.
Bestellung eines Vertreters
Gemäß § 113 AktG hat jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt und der Gesellschaft per Post oder Boten an ihre Geschäftsanschrift Kärntner Ring 11-13, A-1010 Wien (Zugang über Mahlerstrasse 12, Stiege 5, A-1010 Wien) oder per Telefax unter der Nummer +43(0)1890050062 übermittelt werden und wird von der Gesellschaft gemäß § 114 AktG zurückbehalten. Auch der Widerruf einer Vollmacht ist an die vorgenannte Anschrift oder Telefax-Nummer vorzunehmen. Ein Formular für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht ist auf der Homepage der Gesellschaft (www.catoilag.com) unter Investor Relations abrufbar. Bei depotverwahrten Inhaberaktien sind zur Identifizierbarkeit des Aktionärs der Name des depotführenden Kreditinstituts sowie die Depotnummer anzugeben. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung übergeben wird, hat die Vollmacht der Gesellschaft bis spätestens 17.6.2010 zuzugehen.
Die Gesellschaft macht von der Ausnahmebestimmung des § 262 Abs 20 AktG Gebrauch. Die Gesellschaft nimmt daher Vollmachten oder ihren Widerruf nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetzwerk der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können (SWIFT), entgegen.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte:
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 48.850.000 und ist eingeteilt in 48.850.000 auf Inhaber lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung somit 48.850.000 Stimmrechte. Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien.
Wien, im Mai 2010 Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: C.A.T. oil AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Carolin Amann
Tel.: +49(0) 69-92037132
E-Mail: Carolin.Amann@fd.com
Branche: Öl und Gas Exploration ISIN: AT0000A00Y78 WKN: A0JKWU Index: SDAX, Classic All Share, Prime All Share Börsen: Frankfurt / Regulierter Markt/Prime Standard
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
267296
weitere Artikel:
- EANS-Hinweisbekanntmachung: KAP Beteiligungs-AG / Bekanntmachung gemäß § 37v, 37w, 37x ff. WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung -------------------------------------------------------------------------------- Hinweisbekanntmachung für Finanzberichte übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Hiermit gibt die KAP Beteiligungs-AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden: Bericht: Konzern-Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres Deutsch: Veröffentlichungsdatum: 14.05.2010 Veröffentlichungsort mehr...
- EANS-Hinweisbekanntmachung: Stöhr & Co. AG i. L. / Bekanntmachung gemäß § 37v, 37w, 37x ff. WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung -------------------------------------------------------------------------------- Hinweisbekanntmachung für Finanzberichte übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Hiermit gibt die Stöhr & Co. AG i. L. bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden: Bericht: Konzern-Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres Deutsch: Veröffentlichungsdatum: 14.05.2010 Veröffentlichungsort mehr...
- Hoya Announces Fourth Quarter and Full-Year Financial Results Tokyo, May 7, 2010 (ots/PRNewswire) - HOYA Corporation today announced financial results for the fourth quarter and fiscal year ended March 31, 2010. Net sales were 104.8 billion yen for the quarter, representing an increase of 26.4% from 82.9 billion yen in the same period last year, mainly due to a recovery in orders in the main business fields such as Electro-Optics, as well as the cost-reduction achieved through structural reform. Operating income for the fourth quarter was 17.3 billion yen compared to operating loss of 60 million yen mehr...
- EANS-News: DocCheck AG schließt Aktienrückkauf ab und zieht zurückgekaufte und eigene Aktien ein -------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Aktienrückkauf Köln (euro adhoc) - Die DocCheck AG (ISIN DE000A1A6WE6), Köln, zieht mit heutiger Wirkung insgesamt 58.420 Aktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie ein. 55.204 der einzuziehenden Aktien stammen aus erfolgreich abgeschlossenen mehr...
- famila hat EC-Kartenzahlung auf PIN-Verfahren umgestellt Kiel (ots) - Aufgrund der aktuellen Berichterstattung zum Thema Datenschutz bei elektronischen Lastschriftverfahren mit EC-Karten hat famila seit heute 10:30 Uhr die Kartenzahlung auf das PIN-Verfahren umgestellt. famila bietet seinen Kunden verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an. Neben Barzahlung ist - wie im Handel allgemein üblich - auch die EC-Kartenzahlung sowie die Zahlung mit den verschiedenen Kreditkarten möglich. Bei der EC-Kartenzahlung hat famila bisher das elektronische Lastschriftverfahren eingesetzt. Der Kunde unterschreibt mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Finanzen
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|