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Drei-Wege-Strategie für den Wärmemarkt - Biogasbranche will ohne Subventionen auskommen

Geschrieben am 11-05-2010

Berlin (ots) - Der Biogasrat e.V., der Verband führender
Unternehmen der Biogaswirtschaft, tritt für eine schnellstmögliche
Erweiterung des Marktes für Biomethan vor allem für die Öffnung des
Wärmemarktes für Biomethan ein. Damit könne nicht nur das Ziel der
Bundesregierung erreicht werden, 6 Milliarden Kubikmeter Biomethan
bis zum Jahr 2020 und 10 Milliarden Kubikmeter bis zum Jahr 2030 in
das Erdgasnetz einzuspeisen, sondern auch ein Zusammenbruch des
Einspeisemarktes für Biomethan verhindert werden. Ohne die schnelle
Unterstützung der Politik droht dieser gerade erblühende
Wirtschaftszweig jedoch im Keim erstickt zu werden. Diese
Schlussfolgerungen zieht der Biogasrat aus der intensiven Diskussion
mit rund 180 Experten und Vertretern der Politik zum Thema "Biogas im
Wärmemarkt" anlässlich seines Fachkongresses, der am vergangenen
Mittwoch in Berlin stattfand.

"Der Biogasrat tritt für eine Stimulierung der Biomethan-Nachfrage
ein. Die Politik soll unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes und
der Versorgungssicherheit Märkte definieren, in denen Biomethan eine
wichtige Rolle spielen soll. Innerhalb dieser Märkte soll der
Wettbewerb die Preisbildung bestimmen und zugleich für möglichst viel
Effizienz in der gesamten Produktionskette sorgen. Ähnlich wie im
Kraftstoffmarkt, wo über eine Beimischungsquote die Marktöffnung für
Biokraftstoffe erzwungen wurde und zugleich ein heftiger Wettbewerb
unter den Anbietern ausgelöst wurde, soll auch im Wärmemarkt eine
Biomethankomponente im Erdgas zur Senkung des CO2-Ausstoßes
beitragen. Das Biomethan könnte sich damit das notwendige
Marktvolumen sichern."

Damit setzt sich der Biogasrat e.V. auch deutlich vom Fachverband
Biogas ab, der über ein Biogaseinspeisegesetz mit auf 20 Jahre
garantierter Mindestvergütung ein neues bodenloses Subventionsfass
aufmachen will", erklärt der Geschäftsführer des Biogasrates Reinhard
Schultz. Der Biogasrat will sicherstellen, dass auf Dauer
höherwertigen Anwendungen mit bester Effizienz genügend Biomethan zur
Verfügung steht, z.B. für Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung. Solange
die aber nicht im wünschenswerten Umfang zur Verfügung stehen, soll
Biomethan übergangsweise auch im Brennwertkessel für Heizzwecke
genutzt werden. Auch im Brennwertkessel verbessert Biomethan die
Klimabilanz, unterstreicht der Biogasrat. "Anders als bei fossilen
Energien kann man Biogas nicht für künftige Generationen aufbewahren.
Wer heute die Ernte von Energiepflanzen oder die Vergärung von
Reststoffen verpasst, kann das nicht in den kommenden Jahren
nachholen, " erklärt der Vorsitzende des Biogasrates Kunibert Ruhe.
Deswegen fordert der Biogasrat eine "Drei-Wege-Strategie" zur
Ausschöpfung und Nutzung des deutschen Potenzials an Biomasse:

1. Belastbare Programme zur besseren Energieeffizienz in
Bestandsgebäuden (2 Prozent des Bestands pro Jahr energetisch
sanieren durch gesetzlich Vorgaben (Altersklassen der Gebäude,
Energieerbrauch/m² als Maßstab), d.h. 30 Jahresprogramm;
Definition der Rolle erneuerbarer Rohstoffe bei der
energetischen Gebäudesanierung.
2. Bessere Rahmenbedingungen für Zubau an Kraft-Wärme-Kopplung in
Fern- und Nahwärmesystemen, ggf. auch als Mini-KWK,
Aufrechterhaltung des 25 Prozent-Ziels bis 2020 und zugleich
die Öffnung des Erneuerbare Energien Gesetzes für die
Verstromung von Biomethan in KWK-Anlagen bis zu 10 MW
installierte Leistung.
3. Übergangsstrategie zur sofortigen CO2-Absenkung im
Gebäudebestand durch Einführung einer
Bioerdgas-Beimischungsquote und Anerkennung der
Biomethan-Beimischung als CO2-minderne Maßnahme in der schnell
zu verabschiedenden Novelle des Erneuerbaren Wärme-Gesetzes.

Die vorgeschlagene Strategie des Biogasrat folgt der
Ungleichzeitigkeit gewünschter Entwicklungen: Denn der riesige
Aufwand an notwendiger energetischer Gebäudesanierung lässt sich nur
über mindestens drei Jahrzehnte abarbeiten. Und die notwendige
Verbreitung der KWK-Technologie erfolgt auch bei verbesserter
Förderung nur Schritt für Schritt und wird den Wärmemarkt nie
vollständig abdecken.

Deswegen muss Biomethan als klimaschonender Platzhalter verstärkt
in den Wärmemarkt gebracht werden, über eine Beimischungsquote zum
Erdgas und über die übergangsweise Anerkennung als CO2-mindernde
Maßnahme im Gebäudebestand unter der Bedingung, dass mindestens
Brennwerttechnik in den Heizungsanlagen eingesetzt wird. Die dafür
erforderliche Infrastruktur besteht. In dem Umfang, wie die
Energieeffizienz steigt und/oder verstärkt KWK eingesetzt wird, kann
sich Erdgas und Bioerdgas ohne Folgen aus dem Wärmemarkt wieder
verdrängen lassen. Entweder steigt dann der spezifische Anteil von
Biomethan im verbleibenden klassischen Wärmemarkt oder aber das
bereitgestellte Biomethan wird auf andere Weise hochwertig
eingesetzt, z.B. verstärkt als Kraftstoff oder in der Industrie.

Wichtig ist: Die Biomethan-Produktion und die Einspeisung müssen
so schnell wie möglich ansteigen. Nur ein großes Marktvolumen findet
auch die Abnahme und regt an, über sinnvolle Einsatzfelder heute und
morgen nachzudenken.

Wird der vorgeschlagenen Strategie gefolgt, können bis 2020
zwischen 700 und 1000 notwendige Biomethan-Einspeiseanlagen in
Betrieb gehen. Geschieht dies nicht, wird es noch in diesem Jahr zum
Fadenriss in der Biogasbranche kommen.

Nach Auffassung des Biogasrat e.V. muss das Erdgasnetz zu einem
diskriminierungsfreien Marktplatz für Biomethan entwickelt werden.
Hierzu reicht eine zielführende Novelle der Gasnetzzugangsverordnung
aus, die vor allem folgende Punkte berücksichtigt:

- Die zur Einspeisung notwendigen Kosten müssen über alle
Marktgebiete gewälzt werden.
- Die Reaktionszeiten auf Einspeisebegehren müssen deutlich
verkürzt werden.
- Für alle relevanten Netzdaten muss ein Höchstmaß an Transparenz
hergestellt werden.
- Als schnellwirksames Mittel zur Marktbelebung ist die Erhöhung
und Verstetigung der eingesparten Netzentgelte auf etwa 1,5 Cent
notwendig.

Auch das Genehmigungsrecht bedarf aus Sicht des Biogasrat e.V. der
kritischen Überprüfung. Das gilt insbesondere für die überholten
Vorschriften im Hinblick auf die Errichtung von Einspeiseanlagen im
Außenbereich.

Originaltext: Biogasrat e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/78079
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_78079.rss2

Pressekontakt:
Weitere Auskünfte erteilt:
Janet Hochi, Geschäftsstelle des Biogasrat e.V.
Dorotheenstraße 35, 10117 Berlin, Tel: 030 - 20143133; Fax:
030-20143136;Email:geschaeftsstelle@biogasrat.de

Alles über den Kongress "Biogas im Wärmemarkt" unter www.biogasrat.de


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