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Wildsau vor der Windschutzscheibe

Geschrieben am 11-05-2010

München (ots) -

- Zusammenstöße mit Schwarzwild nehmen stark zu
- FinanceScout24 erklärt, wie sich Wildunfälle vermeiden lassen
- Teilkasko reguliert Schaden nicht bei missglückten Ausweichmanövern

Ein spektakulärer Crashtest des ADAC hat es gerade deutlich
gemacht: Auf ein Auto, das mit Tempo 60 auf ein Wildschein prallt,
wirken Kräfte von dreieinhalb Tonnen ein - das Gewicht eines
Nashorns. Das Beunruhigende dabei: Die Chance, im Straßenverkehr
unfreiwillig Bekanntschaft mit Schwarzwild zu machen, steigt von Jahr
zu Jahr. 2009 kam es dem Deutschen Jagdschutz-Verband zufolge zu
28.600 Unfällen mit Wildschweinen, rund drei Mal so viele wie noch
vor zehn Jahren. Der Grund: Der Tierbestand wächst ständig. Etwa 1,5
Millionen Wildschweine leben in Deutschlands Wäldern. Dazu kommen
mehr als fünf Millionen Rehe und Hunderttausende Hirsche.

Das Resultat sind mehr als 200.000 Wildunfälle Jahr für Jahr,
zahlreiche Tote und Verletzte sowie ein Sachschaden von mehreren
Hundert Millionen Euro. Am häufigsten zu Kollisionen kommt es jetzt
im Mai und Juni, wenn viele Tierarten ihre Revierkämpfe austragen,
und im Herbst, wenn die Brunftzeit beginnt.

Dr. Errit Schlossberger, Geschäftsführer des Verbraucher- und
Finanzportals FinanceScout24, hält diese Zahlen für höchst
alarmierend: "Zu denken 'Mir wird es schon nicht passieren' ist vor
dem Hintergrund dieser Zahlen eher blauäugig. Autofahrer sollten
wissen, wie sie Wildunfälle vermeiden können - und was zu tun ist,
wenn es trotzdem gekracht hat, damit die Kfz-Versicherung den Schaden
auch reguliert."

Die Versicherer haben ermittelt, dass die meisten Wildunfälle auf
Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften in der Abenddämmerung
zwischen 17 und 20 Uhr und am frühen Morgen zwischen fünf und acht
Uhr passieren. Wenn Tiere am Straßenrand auftauchen, empfehlen
Verkehrsexperten, langsam zu fahren und zu versuchen, das Wild durch
Hupen zu verscheuchen. Mit Fernlicht fahren sollte man nur, um
funkelnde Tieraugen frühzeitig am Straßenrand zu erkennen. Entdeckt
man ein Tier, sollte man aber sofort abblenden und dosiert bremsen,
denn das grelle Licht verwirrt Wildschwein und Hirsch. Sie laufen
dann oft instinktiv auf die Lichtquelle zu. Auf jeden Fall sollte man
damit rechnen, dass dem ersten Tier meist ein ganzes Rudel nachfolgt
und die Unfallgefahr noch nicht gebannt ist. Bei
Wildwechsel-Schildern muss man deshalb grundsätzlich den Fuß vom
Gaspedal nehmen: Wer statt mit Tempo 80 nur 60 fährt, verkürzt seinen
Anhalteweg um 34 Meter.

"Ganz eindeutig abraten muss man von hektischen Ausweichmanövern",
erklärt Schlossberger. "Diese sind meist gefährlicher als ein
kontrollierter und programmierter Zusammenstoß." Der Fahrer sollte
beim Abwägen zwischen den Alternativen Ausweichen, Bremsen und
Zusammenstoß bedenken, dass seine Entscheidung auch schwer wiegende
Folgen für den entgegenkommenden und nachfolgenden Verkehr sowie für
die Mitfahrer im eigenen Wagen haben kann.

"Außerdem riskiert man mit einem Ausweichmanöver seinen
Versicherungsschutz", warnt Schlossberger. Schäden bei einem
Wildunfall sind am eigenen Fahrzeug in der Regel durch eine
Teilkaskoversicherung gedeckt. Vorausgesetzt, es handelt sich um so
genanntes Haarwild. Hierzu zählen laut Bundesjagdgesetz etwa Hirsche,
Rehe, Wildschweine, Füchse, Feldhasen, aber auch Wildkatzen, Dachse
und Marder. Nicht dazu gehören zum Beispiel Hauskaninchen, Hunde,
Katzen, Schafe und Rinder. Wem also beispielsweise ein Hund vor das
Auto läuft, muss sich zur Schadensregulierung an den Besitzer wenden.
Einige Versicherer haben diese Tiergruppen inzwischen in ihre
Wildschadensklausel eingeschlossen oder bieten gegen einen Aufpreis
Vertragserweiterungen an.

Damit die Teilkasko den Unfallschaden reguliert, muss dieser zudem
eindeutig durch den Zusammenstoß mit einem Tier verursacht worden
sein. Wer hingegen ausweicht und infolgedessen von der Fahrbahn
abkommt, oder gegen einen Baum prallt, riskiert seinen
Versicherungsschutz. "Das gilt insbesondere dann, wenn es für den
Vorfall keine Zeugen gibt und am Pkw keine Tierspuren nachweisbar
sind", erläutert der FinanceScout24-Geschäftsführer. "Liegt nur die
eigene Aussage des Fahrers vor, muss dieser den Schaden
möglicherweise selbst tragen." Nur in Ausnahmefällen übernehme die
Teilkasko die so genannten "Rettungskosten" nach einem
Ausweichmanöver - nämlich dann, wenn der Lenker nachweisen kann, dass
sich Wild auf der Fahrbahn befand und eine Kollision zu einem noch
größeren Schaden am Fahrzeug geführt hätte. "Wer hektisch einem
Kaninchen ausweicht und sein Auto dabei zu Schrott fährt, hat
schlechte Karten", warnt Schlossberger. "Wer auf Nummer sicher gehen
will, sollte sich deshalb für eine Vollkasko-Versicherung
entscheiden. Solange man nicht grob fahrlässig in den Graben fährt,
deckt diese den Schaden in jedem Fall."

Wenn es gekracht hat, sollte man sofort den Warnblinker
einschalten, die Unfallstelle absichern und die Polizei anrufen. Die
Beamten informieren dann die zuständige Forstdienststelle oder den
Jagdpächter, der sich gegebenenfalls um die Beseitigung des
Tierkadavers kümmert. Wer ein totes Reh einfach in seinen Kofferraum
lädt und weiterfährt, kann wegen Wilderei belangt werden. Ist das
Tier nur verletzt, sollte man Abstand halten, um dessen Stress nicht
noch zu vergrößern. Und Finger weg von Füchsen: Es droht
Tollwutgefahr.

"Um Schwierigkeiten mit der Versicherung bei der
Schadensregulierung zu vermeiden, darf man nicht vergessen, sich von
der Polizei eine so genannte Wildschadensbescheinigung ausstellen zu
lassen und den Fall binnen einer Woche zu melden", empfiehlt
Schlossberger. Spuren von Blut und Haaren am Fahrzeug sollte man
protokollieren und mit dem Mobiltelefon möglichst auch fotografieren.
Sie dienen als Beweismittel, wenn das Wild nach einem Zusammenstoß
verletzt flüchten konnte.

"Autofahrer sollten in ihrer Kfz-Police auf jeden Fall genau
nachlesen, welche Tierarten unter die Rubrik Haarwild fallen",
empfiehlt Schlossberger. "Unter Umständen lohnt sich ein Wechsel zu
einem kulanteren Anbieter. Einen schnellen Tarif-Check ermöglicht
unser Vergleichsrechner."

Per Mausklick Geld sparen unter:
http://www.financescout24.de/versicherungen/teilkasko.aspx

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Originaltext: FinanceScout24
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50682
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Pressekontakt bei FinanceScout24:
Dr. Günter Kast
Rosenheimer Straße 143b
81671 München
Tel.: + 49 (0)89 189 690 205
E-Mail: guenter.kast@financescout24.de
URL: www.financescout24.de


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