EANS-News: Oberbank AG / Beschluss der Hauptversammlung zum Aktienrückkauf
Geschrieben am 11-05-2010 |
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Aktienrückkauf/Beschluss der Hauptversammlung zum Aktienrückkauf
Linz (euro adhoc) - Veröffentlichung des Beschlusses, von einer Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen, und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 2,4 und 5 VeröffentlichungsV 2002
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 11. Mai 2010 beschlossen, von der in der Hauptversammlung vom 10. Mai 2010 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen der Mitarbeiteraktion Gebrauch zu machen und hat ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm beschlossen; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:
* Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 10. Mai 2010. * Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 10. Mai 2010 via APA/euro adhoc und am 11. Mai 2010 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung. * Beginn des Rückkaufprogramms: 18. Mai 2010; voraussichtliche Dauer bis 21. Mai 2010. * Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien der Oberbank AG. * Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 56.000 Stück Stammaktien der Gesellschaft, das entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft von ca 0,22% und am gesamten Grundkapital von ca 0,19%. * Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen. * Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des Rückkaufs ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion zu verwenden. Der Vorstand behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der Mitarbeiteraktion bzw für künftige Mitarbeiteraktionen zu verwenden. * Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine * Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der Gesellschaft, {www.oberbank.at}[HYPERLINK: http://www.oberbank.at], zu erfüllen.
Linz, am 11. Mai 2010 Der Vorstand
Rückfragehinweis: Oberbank AG Mag. Andreas Pachinger 0043 / 732 / 7802 - 7460 andreas.pachinger@oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: Oberbank AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Mag. Andreas Pachinger
0043 / 732 / 7802 - 7460
andreas.pachinger@oberbank.at
Branche: Banken ISIN: AT0000625108 WKN: Index: WBI Börsen: Wien / Geregelter Freiverkehr
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