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US-amerikanisches Patentamt bestätigt das Patent von i4i - und weist die Herausforderung Microsofts zurück

Geschrieben am 12-05-2010

Toronto, May 12, 2010 (ots/PRNewswire) - i4i freut sich, ankündigen zu
können, dass das US-amerikanische Patent- und Markenamt POT die
Patentierbarkeit aller Patentansprüche des US-Patents 5.787.449
('449) bestätigt hat, für die Microsoft eine erneute Prüfung
gefordert hatte.

Loudon Owen, Vorsitzender von i4i, dazu: "Das ist ein
wesentlicher Schritt in unserem Rechtsstreit gegen Microsoft.
Vereinfacht ausgedrückt: Das Patent von i4i ist klar und eindeutig
gültig. Obwohl Microsoft die Patentansprüche von i4i mit aller Kraft
attackiert hatte, stimmte das Patentamt mit i4i überein und
bestätigte die Gültigkeit unseres '449 Patents." Owen weiter: "Der
Schutz von Patenten und geistigem Eigentum ist für kleine Erfinder
und Pioniere wie i4i von vitaler Bedeutung, besonders wenn sie
riesigen Konkurrenten wie Microsoft gegenüberstehen."

Michel Vulpe, Gründer von i4i und Mitentwickler, sagt dazu:
"Natürlich ist i4i sehr erfreut über die Entscheidung des PTO. Der
Antrag für das '449 Patent wurde 1994 eingereicht, das ist inzwischen
eine Reise von 16 Jahren." Vulpe fügt hinzu: "Unsere Patentansprüche
wurden von der PTO bei der erneuten Untersuchung genauestens geprüft
und diese Entscheidung ist eine überwältigende Bestätigung und eine
weitere Gültigkeitserklärung für das '449 Patent."

Owen kommentiert: "i4is patentierte Entwicklung '449 bringt Leben
in die Nutzung von Extensible Markup Language (XML) und verbessert
deutlich die Möglichkeiten, vorher unstrukturierte Daten zu
strukturieren. Da das Ausmass an Daten exponentiell wächst, ist das
eine wichtige technologische Brücke zur Kontrolle und Verwaltung
dieser wuchernden Datenmenge und dazu, sie in nützliche Informationen
umzuwandeln."

HINTERGRUND

-----------

i4i hatte Microsoft im März 2007 wegen Verstosses gegen sein
Patent Nr. '449 verklagt. Vor der Gerichtsverhandlung, Ende 2008,
legte Microsoft dem PTO einen Antrag auf erneute Prüfung
verschiedener Anrechte des '449 Patents vor. Basierend auf Microsofts
Angaben erklärte sich das PTO dazu bereit, den Patentanspruch erneut
zu untersuchen. Als Verfahrensangelegenheit sollte jeder
Patentanspruch, der einer erneuten Prüfung unterzogen wird,
eigentlich als nur provisorisch ungültig' angesehen werden, bis die
nochmalige Überprüfung abgeschlossen ist. Während Antragsgegner das
vorläufige Urteil einer provisorischen Ungültigkeit' oft als höchst
wichtig ankündigen, bedeutet es nichts weiter, als dass die PTO eine
genaue und detaillierte Neuprüfung eines bestehenden Patents
durchführt und dass die Beweislast erneut auf den Schultern des
Patenteigentümers liegt, die Patentierbarkeit der angefochtenen
Ansprüche nachzuweisen.

Am 20. Mai 2009 wurde entschieden, dass Microsoft das Patentrecht
für i4is '449 vorsätzlich verletzt hat. Am 11. August 2009 wurde i4i
im Schlussurteil gegen Microsoft sowohl ein Schadensersatz zuerkannt
als auch eine dauerhafte einstweilige Verfügung ausgesprochen. Ende
letzten Jahres legte Microsoft vor der Berufungskammer des
Bundesgerichts erfolglos Berufung gegen diese Entscheidung ein.
Ebenfalls erfolglos verlief eine erneute Anhörung der Entscheidung
des Berufungsgerichts zu Beginn diesen Jahres. Während des ganzen
Prozesses nahm das beklagte Unternehmen Microsoft immer wieder Bezug
darauf, dass das Patent von der PTO provisorisch für ungültig'
erklärt worden sei. Die Bestätigung der Gütigkeit von i4is Patent mit
der Nummer '449 sollte dieser Angelegenheit ein Ende machen. Am 28.
April 2010 wurde ein Notice of Intent to Issue Ex Parte Reexamination
Certificate (NIRC) zum endgültigen Patentschutz ausgestellt und das
PTO wird zu gegebener Zeit ein Nachprüfungszertifikat ausstellen,
welches das Verfahren der erneuten Prüfung zugunsten von i4i formell
abschliesst.

Das erfolgreiche Team i4is für die erneute Prüfung wurde von Rob
Sterne und Lori Gordon von Sterne, Kessler, Goldstein & Fox geleitet
und von unserem Rechtsbeistand bei McKool Smith sowie im
Berufungserfahren von unserem Rechtsbeistand von Finnegan
unterstützt.

i4i ist ein globales Technologieunternehmen mit Sitz in Toronto,
Kanada. Weitere Informationen über i4i gegen Microsoft, ausgewählte
Gerichtsdokumente, finden Sie auf http://www.i4ilp.com.

Für weitere Informationen: Loudon Owen - lowen@mcleanwatson.com
oder +1-416-307-3271; Melony Jamieson - melony@getitdone.ca oder
+1-416-518-6355

Originaltext: i4i
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/78421
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_78421.rss2

Pressekontakt:
CONTACT: Für weitere Informationen: Loudon Owen -
lowen@mcleanwatson.comoder +1-416-307-3271; Melony Jamieson -
melony@getitdone.ca oder+1-416-518-6355


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