US-amerikanisches Patentamt bestätigt das Patent von i4i - und weist die Herausforderung Microsofts zurück
Geschrieben am 12-05-2010 |
Toronto, May 12, 2010 (ots/PRNewswire) - i4i freut sich, ankündigen zu können, dass das US-amerikanische Patent- und Markenamt POT die Patentierbarkeit aller Patentansprüche des US-Patents 5.787.449 ('449) bestätigt hat, für die Microsoft eine erneute Prüfung gefordert hatte.
Loudon Owen, Vorsitzender von i4i, dazu: "Das ist ein wesentlicher Schritt in unserem Rechtsstreit gegen Microsoft. Vereinfacht ausgedrückt: Das Patent von i4i ist klar und eindeutig gültig. Obwohl Microsoft die Patentansprüche von i4i mit aller Kraft attackiert hatte, stimmte das Patentamt mit i4i überein und bestätigte die Gültigkeit unseres '449 Patents." Owen weiter: "Der Schutz von Patenten und geistigem Eigentum ist für kleine Erfinder und Pioniere wie i4i von vitaler Bedeutung, besonders wenn sie riesigen Konkurrenten wie Microsoft gegenüberstehen."
Michel Vulpe, Gründer von i4i und Mitentwickler, sagt dazu: "Natürlich ist i4i sehr erfreut über die Entscheidung des PTO. Der Antrag für das '449 Patent wurde 1994 eingereicht, das ist inzwischen eine Reise von 16 Jahren." Vulpe fügt hinzu: "Unsere Patentansprüche wurden von der PTO bei der erneuten Untersuchung genauestens geprüft und diese Entscheidung ist eine überwältigende Bestätigung und eine weitere Gültigkeitserklärung für das '449 Patent."
Owen kommentiert: "i4is patentierte Entwicklung '449 bringt Leben in die Nutzung von Extensible Markup Language (XML) und verbessert deutlich die Möglichkeiten, vorher unstrukturierte Daten zu strukturieren. Da das Ausmass an Daten exponentiell wächst, ist das eine wichtige technologische Brücke zur Kontrolle und Verwaltung dieser wuchernden Datenmenge und dazu, sie in nützliche Informationen umzuwandeln."
HINTERGRUND
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i4i hatte Microsoft im März 2007 wegen Verstosses gegen sein Patent Nr. '449 verklagt. Vor der Gerichtsverhandlung, Ende 2008, legte Microsoft dem PTO einen Antrag auf erneute Prüfung verschiedener Anrechte des '449 Patents vor. Basierend auf Microsofts Angaben erklärte sich das PTO dazu bereit, den Patentanspruch erneut zu untersuchen. Als Verfahrensangelegenheit sollte jeder Patentanspruch, der einer erneuten Prüfung unterzogen wird, eigentlich als nur provisorisch ungültig' angesehen werden, bis die nochmalige Überprüfung abgeschlossen ist. Während Antragsgegner das vorläufige Urteil einer provisorischen Ungültigkeit' oft als höchst wichtig ankündigen, bedeutet es nichts weiter, als dass die PTO eine genaue und detaillierte Neuprüfung eines bestehenden Patents durchführt und dass die Beweislast erneut auf den Schultern des Patenteigentümers liegt, die Patentierbarkeit der angefochtenen Ansprüche nachzuweisen.
Am 20. Mai 2009 wurde entschieden, dass Microsoft das Patentrecht für i4is '449 vorsätzlich verletzt hat. Am 11. August 2009 wurde i4i im Schlussurteil gegen Microsoft sowohl ein Schadensersatz zuerkannt als auch eine dauerhafte einstweilige Verfügung ausgesprochen. Ende letzten Jahres legte Microsoft vor der Berufungskammer des Bundesgerichts erfolglos Berufung gegen diese Entscheidung ein. Ebenfalls erfolglos verlief eine erneute Anhörung der Entscheidung des Berufungsgerichts zu Beginn diesen Jahres. Während des ganzen Prozesses nahm das beklagte Unternehmen Microsoft immer wieder Bezug darauf, dass das Patent von der PTO provisorisch für ungültig' erklärt worden sei. Die Bestätigung der Gütigkeit von i4is Patent mit der Nummer '449 sollte dieser Angelegenheit ein Ende machen. Am 28. April 2010 wurde ein Notice of Intent to Issue Ex Parte Reexamination Certificate (NIRC) zum endgültigen Patentschutz ausgestellt und das PTO wird zu gegebener Zeit ein Nachprüfungszertifikat ausstellen, welches das Verfahren der erneuten Prüfung zugunsten von i4i formell abschliesst.
Das erfolgreiche Team i4is für die erneute Prüfung wurde von Rob Sterne und Lori Gordon von Sterne, Kessler, Goldstein & Fox geleitet und von unserem Rechtsbeistand bei McKool Smith sowie im Berufungserfahren von unserem Rechtsbeistand von Finnegan unterstützt.
i4i ist ein globales Technologieunternehmen mit Sitz in Toronto, Kanada. Weitere Informationen über i4i gegen Microsoft, ausgewählte Gerichtsdokumente, finden Sie auf http://www.i4ilp.com.
Für weitere Informationen: Loudon Owen - lowen@mcleanwatson.com oder +1-416-307-3271; Melony Jamieson - melony@getitdone.ca oder +1-416-518-6355
Originaltext: i4i Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/78421 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_78421.rss2
Pressekontakt: CONTACT: Für weitere Informationen: Loudon Owen - lowen@mcleanwatson.comoder +1-416-307-3271; Melony Jamieson - melony@getitdone.ca oder+1-416-518-6355
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