EANS-Hauptversammlung: Josef Manner & Comp. AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 14-05-2010 |
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft Wien, FN40643w Einladung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 95. ordentlichen Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am Montag, dem 14. Juni 2010, um 9.00 Uhr, im Schloss Wilhelminenberg, 1160 Wien, Savoyenstraße 2. Tagesordnung * Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2009 * Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns * Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 * Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 * Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 * Wahlen in den Aufsichtsrat * Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere zur Anpassung an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen - Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 21. Mai 2010 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, Mag. Herbert Tichy, auf: * Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate Governance-Bericht, * Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2009; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7, * Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen, * Erklärung des Kandidaten für die Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat zu TOP6 gemäß §87 Abs. 2 AktG.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß §114 AktG, sind ab 21. Mai 2010 außerdem im Internet {www.manner.com}[HYPERLINK: http://www.manner.com] zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONäRE GEM. §§109, 110 UND 118 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 21. Mai 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, Mag. Herbert Tichy, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 02. Juni 2010 der Gesellschaft entweder per Telefax an : + 43 (1) 486 21 55 oder an 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, Mag. Herbert Tichy, oder per E-Mail {h.tichy@manner.com}[HYPERLINK: mailto:h.tichy@manner.com], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß §87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft {www.manner.com}[HYPERLINK: http://www.manner.com] zugänglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Aufgrund der Änderungen des AktG durch das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 finden die Bestimmungen der Satzung über die Einberufung der Hauptversammlung, der Hinterlegung der Aktien für die und die Teilnahme- und Stimmberechtigung an der Hauptversammlung keine Anwendung. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 04. Juni 2010 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 09. Juni 2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss. Per Post Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
z.Hd. Herrn Mag. Herbert Tichy Wilhelminenstraße 6 1171 Wien
Per Telefax: + 43 (1) 486 21 55 z.Hd. Herrn Mag. Herbert Tichy Gemäß §262 Abs. 20 AktG wird hiermit festgelegt, dass die Gesellschaft Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß §114 Abs. 1 vierter Satz AktG entgegen §10a Abs. 3 zweiter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegennimmt. Nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens an dem genannten Tag ausschließlich unter der oben genannten postalischen Adresse zu gehen muss. Für den Inhalt der Bestätigung des Notars gilt das nachfolgend ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer). Depotbestätigung gem. §10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 04. Juni 2010 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMäCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
z.Hd. Herrn Mag. Herbert Tichy Wilhelminenstraße 6 1171 Wien Per Telefax: + 43 (1) 486 21 55 z.Hd. Herrn Mag. Herbert Tichy Per E-Mail: {h.tichy@manner.com,}[HYPERLINK: mailto:h.tichy@manner.com,] wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 11. Juni 2010 bis 14.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Ein Vollmachtformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter {www.manner.com}[HYPERLINK: http://www.manner.com] abrufbar. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §10a Abs. 3 AktG sinngemäß.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft von EUR13.740.300 eingeteilt in 1.890.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es besteht nur eine Aktiengattung. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten bei der Registrierung zum Zwecke der Identifikation einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 08:30 Uhr.
Wien, im Mai 2010 Der Vorstand Mag. Dr. Hans Peter Andres Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik Mag. Albin Hahn Finanzen, Personal & IT DI Josef Manner Produktion & Technik Dr Alfred Schrott Marketing & Verkauf
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: Josef Manner & Comp. AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Investor Relations
Mag. Herbert Tichy
Tel.: +43 1 48822 3200
E-Mail: h.tichy@manner.com
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Karin Höfferer
Tel.: +43 1 48822 3650
E-Mail: k.hoefferer@manner.com
Branche: Lebensmittel ISIN: AT0000728209 WKN: Index: Standard Market Auction Börsen: Wien / Amtlicher Handel
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