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EANS-Hauptversammlung: Josef Manner & Comp. AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 14-05-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft Wien, FN40643w Einladung Wir
laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 95.
ordentlichen Hauptversammlung der Josef Manner & Comp.
Aktiengesellschaft am Montag, dem 14. Juni 2010, um 9.00 Uhr, im
Schloss Wilhelminenberg, 1160 Wien, Savoyenstraße 2. Tagesordnung *
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung
und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr
2009 * Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns *
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2009 * Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 * Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 * Wahlen in den
Aufsichtsrat * Beschlussfassung über die Änderung der Satzung,
insbesondere zur Anpassung an die geänderten gesetzlichen
Bestimmungen - Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 UNTERLAGEN ZUR
HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 21. Mai 2010 zur
Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der
Gesellschaft 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, Mag.
Herbert Tichy, auf: * Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate
Governance-Bericht, * Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das
Geschäftsjahr 2009; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten
2 - 7, * Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen
Änderungen, * Erklärung des Kandidaten für die Wahl eines Mitglieds
in den Aufsichtsrat zu TOP6 gemäß §87 Abs. 2 AktG.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß
§114 AktG, sind ab 21. Mai 2010 außerdem im Internet
{www.manner.com}[HYPERLINK: http://www.manner.com] zugänglich und
werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. HINWEIS AUF DIE RECHTE
DER AKTIONäRE GEM. §§109, 110 UND 118 AKTG Aktionäre, deren Anteile
zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 21. Mai 2010 der
Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1171 Wien,
Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, Mag. Herbert Tichy, zugeht.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß §10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Aktionäre,
deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 02. Juni 2010 der Gesellschaft entweder per
Telefax an : + 43 (1) 486 21 55 oder an 1171 Wien, Wilhelminenstraße
6, Investor Relations, Mag. Herbert Tichy, oder per E-Mail
{h.tichy@manner.com}[HYPERLINK: mailto:h.tichy@manner.com], wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß §87 Abs. 2 AktG. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Bei nicht
depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte
sinngemäß gilt. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar
wäre. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre
nach den §§109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der
Internetseite der Gesellschaft {www.manner.com}[HYPERLINK:
http://www.manner.com] zugänglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN
DER HAUPTVERSAMMLUNG Aufgrund der Änderungen des AktG durch das
Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 finden die Bestimmungen der Satzung
über die Einberufung der Hauptversammlung, der Hinterlegung der
Aktien für die und die Teilnahme- und Stimmberechtigung an der
Hauptversammlung keine Anwendung. Die Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 04. Juni 2010
(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist. Depotverwahrte Inhaberaktien Bei
depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß §10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 09. Juni 2010 ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss. Per Post
Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft


z.Hd. Herrn Mag. Herbert Tichy
Wilhelminenstraße 6
1171 Wien


Per Telefax: + 43 (1) 486 21 55 z.Hd. Herrn Mag. Herbert Tichy
Gemäß §262 Abs. 20 AktG wird hiermit festgelegt, dass die
Gesellschaft Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß §114 Abs. 1
vierter Satz AktG entgegen §10a Abs. 3 zweiter Satz AktG nicht über
ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegennimmt. Nicht
depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien
genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen
öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens an dem genannten
Tag ausschließlich unter der oben genannten postalischen Adresse zu
gehen muss. Für den Inhalt der Bestätigung des Notars gilt das
nachfolgend ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).
Depotbestätigung gem. §10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), *
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien
des Aktionärs, * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, *
Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die
Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
oben genannten Nachweisstichtag 04. Juni 2010 beziehen. Die
Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung
weiterhin frei verfügen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMäCHTIGTE Jeder
Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person)
in Textform erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft
ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post
Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft


z.Hd. Herrn Mag. Herbert Tichy
Wilhelminenstraße 6
1171 Wien
Per Telefax: + 43 (1) 486 21 55 z.Hd. Herrn Mag. Herbert Tichy
Per E-Mail: {h.tichy@manner.com,}[HYPERLINK: mailto:h.tichy@manner.com,]
wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist


Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort Sofern die Vollmacht nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat
die Vollmacht spätestens am 11. Juni 2010 bis 14.00 Uhr bei der
Gesellschaft einzulangen. Ein Vollmachtformular wird auf Verlangen
zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
{www.manner.com}[HYPERLINK: http://www.manner.com] abrufbar. Hat ein
Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser
Erklärung gilt §10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Gesamtzahl der Aktien und
Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft von EUR13.740.300 eingeteilt in
1.890.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
keine eigenen Aktien. Es besteht nur eine Aktiengattung. Die
Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten bei der Registrierung zum
Zwecke der Identifikation einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis
bereit zu halten. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 08:30 Uhr.

Wien, im Mai 2010
Der Vorstand
Mag. Dr. Hans Peter Andres
Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik
Mag. Albin Hahn
Finanzen, Personal & IT
DI Josef Manner
Produktion & Technik
Dr Alfred Schrott
Marketing & Verkauf


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Josef Manner & Comp. AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Investor Relations

Mag. Herbert Tichy

Tel.: +43 1 48822 3200

E-Mail: h.tichy@manner.com





Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Mag. Karin Höfferer

Tel.: +43 1 48822 3650

E-Mail: k.hoefferer@manner.com

Branche: Lebensmittel
ISIN: AT0000728209
WKN:
Index: Standard Market Auction
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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