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Notausgang: Immer den grünweißen Hinweisleuchten folgen / TÜV Rheinland: Fluchtweg selbst erkunden / Türen müssen immer offen sein und in sichere Bereiche führen / Bei Mängeln das Ordnungsamt verständ

Geschrieben am 14-05-2010

Köln (ots) - Das grünweiße Piktogramm mit dem laufenden Männchen
und dem Richtungspfeil kann im Ernstfall Leben retten, denn es weist
auf den Notausgang und einen sicheren Fluchtweg hin. Die
Kennzeichnung erfolgt oft in Kombination mit einer Notbeleuchtung.
"In allen öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten wie Kneipen,
Restaurants, Diskotheken, Fest- und Kongresssälen, Kinos sowie
Pensionen und Hotels sind Notausgänge vorgeschrieben", sagt
Hans-Peter Zacharias, TÜV Rheinland-Experte für Gebäudesicherheit.
Generell gilt: Der Fluchtweg muss jederzeit erreichbar sein und immer
in sichere Bereiche, wie Flure und Treppenhäuser, oder direkt nach
draußen führen.

Notausgänge müssen immer offen sein oder sich durch Druck auf
Klinke oder Sperrriegel ohne Hilfsmittel in Fluchtrichtung leicht
öffnen lassen. Tabu sind Pendel-, Dreh- und manuelle Schiebetüren.
"Automatische Schiebetüren hingegen öffnen sich bei Stromausfall von
selbst", erklärt Hans-Peter Zacharias. Oder aber sie verfügen über
einen roten Haken in der oberen linken Ecke. Dieser muss gezogen
werden, um die Tür zu entriegeln. "Um etwa bei einem Brand keine böse
Überraschung zu erleben, sollten sich Hotelgäste und Besucher am
Veranstaltungsort nach ihrer Ankunft über die Notausgänge informieren
und den Fluchtweg in Pfeilrichtung auch mal selbst erkunden", rät der
TÜV Rheinland-Fachmann. Manchmal ist die Sicherheitstür fest
verschlossen oder der Schlüssel hängt am Haken beziehungsweise in
einem Kasten. Das ist nicht zulässig, denn in Paniksituationen
herrscht Chaos. Niemand hat dann die Nerven, die Tür in aller Ruhe
aufzuschließen.

"Auch bei einigen Großraumdiskos heißt es durchaus, ein wachsames
Auge zu haben, weil durch bauliche Veränderungen die Fluchtwege ins
Leere führen können", warnt Zacharias. Im Notfall lebensgefährlich
kann es auch werden, wenn Regale oder Kisten die rettende Tür
versperren. Wer solche Unzulänglichkeiten entdeckt, sollte den
Betreiber darauf hinweisen. Schafft er keine Abhilfe, ist es für die
eigene Sicherheit besser, die Lokalität zu verlassen und das
Ordnungsamt auf die Mängel hinzuweisen. Generell muss man sich keine
Sorgen machen, weiß der Sicherheitsexperte: "In Behörden,
Kaufhäusern, großen Hotels, Kinos oder Versammlungsstätten sind die
Fluchtwege in aller Regel korrekt ausgeschildert und in Ordnung."

Originaltext: TÜV Rheinland Group
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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