Notausgang: Immer den grünweißen Hinweisleuchten folgen / TÜV Rheinland: Fluchtweg selbst erkunden / Türen müssen immer offen sein und in sichere Bereiche führen / Bei Mängeln das Ordnungsamt verständ
Geschrieben am 14-05-2010 |
Köln (ots) - Das grünweiße Piktogramm mit dem laufenden Männchen und dem Richtungspfeil kann im Ernstfall Leben retten, denn es weist auf den Notausgang und einen sicheren Fluchtweg hin. Die Kennzeichnung erfolgt oft in Kombination mit einer Notbeleuchtung. "In allen öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten wie Kneipen, Restaurants, Diskotheken, Fest- und Kongresssälen, Kinos sowie Pensionen und Hotels sind Notausgänge vorgeschrieben", sagt Hans-Peter Zacharias, TÜV Rheinland-Experte für Gebäudesicherheit. Generell gilt: Der Fluchtweg muss jederzeit erreichbar sein und immer in sichere Bereiche, wie Flure und Treppenhäuser, oder direkt nach draußen führen.
Notausgänge müssen immer offen sein oder sich durch Druck auf Klinke oder Sperrriegel ohne Hilfsmittel in Fluchtrichtung leicht öffnen lassen. Tabu sind Pendel-, Dreh- und manuelle Schiebetüren. "Automatische Schiebetüren hingegen öffnen sich bei Stromausfall von selbst", erklärt Hans-Peter Zacharias. Oder aber sie verfügen über einen roten Haken in der oberen linken Ecke. Dieser muss gezogen werden, um die Tür zu entriegeln. "Um etwa bei einem Brand keine böse Überraschung zu erleben, sollten sich Hotelgäste und Besucher am Veranstaltungsort nach ihrer Ankunft über die Notausgänge informieren und den Fluchtweg in Pfeilrichtung auch mal selbst erkunden", rät der TÜV Rheinland-Fachmann. Manchmal ist die Sicherheitstür fest verschlossen oder der Schlüssel hängt am Haken beziehungsweise in einem Kasten. Das ist nicht zulässig, denn in Paniksituationen herrscht Chaos. Niemand hat dann die Nerven, die Tür in aller Ruhe aufzuschließen.
"Auch bei einigen Großraumdiskos heißt es durchaus, ein wachsames Auge zu haben, weil durch bauliche Veränderungen die Fluchtwege ins Leere führen können", warnt Zacharias. Im Notfall lebensgefährlich kann es auch werden, wenn Regale oder Kisten die rettende Tür versperren. Wer solche Unzulänglichkeiten entdeckt, sollte den Betreiber darauf hinweisen. Schafft er keine Abhilfe, ist es für die eigene Sicherheit besser, die Lokalität zu verlassen und das Ordnungsamt auf die Mängel hinzuweisen. Generell muss man sich keine Sorgen machen, weiß der Sicherheitsexperte: "In Behörden, Kaufhäusern, großen Hotels, Kinos oder Versammlungsstätten sind die Fluchtwege in aller Regel korrekt ausgeschildert und in Ordnung."
Originaltext: TÜV Rheinland Group Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2
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