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Fachärzte in Klinik und Praxis wollen enger zusammenarbeiten / Ärztetag fordert bessere Rahmenbedingungen für Kooperation

Geschrieben am 14-05-2010

Berlin (ots) - Dresden, 14.05.2010 - In Deutschland werden nicht
nur die Hausärzte knapp - auch bei den Fachärzten bleiben immer mehr
Stellen unbesetzt. Darauf haben die Delegierten des 113. Deutschen
Ärztetages in Dresden hingewiesen. "Versorgungsengpässe sind
zunehmend auch in der wohnortnahen ambulanten fachärztlichen
Versorgung sowie in der stationären Versorgung zu beobachten",
warnten sie in einem Beschluss. Sie forderten eine "konzertierte
Aktion" von Planungsbehörden der Länder, Ärztekammern,
Kassenärztlichen Vereinigungen, Klinikträgern und Krankenkassen um
das Problem zu bewältigen. Konkret soll die Bedarfsplanung
sektorübergreifend organisiert und die Kooperation von Fachärzten in
Klinik und Praxis verbessert werden. Die Rahmenbedingungen für die
Zusammenarbeit von Fachärzten im ambulanten und im stationären Sektor
müssten so umgestaltet werden, dass eine konstruktive Zusammenarbeit
zwischen den Versorgungsbereichen möglich ist, forderten die
Delegierten des Ärzteparlaments. Neuregelungen der letzten
Gesundheitsreformen hätten die Konkurrenz zwischen niedergelassenen
Fachärzten und Kliniken immer weiter verschärft. "Vor allem die
Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Behandlung nach Paragraph
116b SGB V hat zu einer "kontraproduktiven Konkurrenzsituation"
zwischen ambulantem und stationärem Sektor geführt", konstatierte Dr.
Martina Wenker, Präsidentin der Landesärztekammer Niedersachsen und
Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer. Im Interesse der
Patientenversorgung sei es wichtig, Synergien zu nutzen, anstatt die
Wettbewerbssituation weiter zu verschärfen. "Der Paragraph 116 b darf
nicht zur breiten undifferenzierten Öffnung der Krankenhäuser führen.
Er soll lediglich die Möglichkeit eröffnen, das Leistungsspektrum der
ambulanten Versorgung zu ergänzen", stellte Wenker klar. Die
gesetzlichen Regelungen für die ambulante Behandlung an
Krankenhäusern dürften nicht dazu führen, dass Kliniken breit und
undifferenziert ambulante Leistungen anbieten, kritisierte das
Ärzteparlament. Deshalb sollten die Planungsbehörden der Länder in
Zusammenarbeit mit der ärztlichen Selbstverwaltung die bestehende
Versorgungssituation analysieren. Die Öffnung eines Krankenhauses
nach §116b SGB V dürfe nur dann möglich sein, wenn die Ermächtigung
eines geeigneten Krankenhausarztes ausgeschlossen ist. Sollte es zu
einer Öffnung kommen, müsse die Klinik regelmäßig die benötigten
Facharztkompetenzen nachweisen. Der Katalog erbringbarer Leistungen
nach §116b müsse zudem im Einvernehmen mit niedergelassenen Ärzten
und Krankenhäusern im Gemeinsamen Bundessausschuss festgelegt und
regelmäßig überprüft werden. Darüber hinaus begrüßte der Deutsche
Ärztetag, dass laut Koalitionsvertrag die Mehrheit der
Geschäftsanteile und Stimmrechte in einem Medizinischen
Versorgungszentrum (MVZ) künftig Ärzten zustehen soll. "Aus Sicht der
Ärzteschaft ist zudem zu fordern, dass diese Ärzte in dem
Medizinischen Versorgungszentrum auch beruflich tätig sind", heißt es
in dem Beschluss des Ärzteparlaments. Weitere Informationen zu den
Schwerpunktthemen des 113. Deutschen Ärztetages können unter der
Rubrik "BÄK GROUNDS" auf der Internetseite der Bundesärztekammer
abgerufen werden.

Originaltext: Bundesärztekammer
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9062
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9062.rss2

Pressekontakt:
Pressestelle der deutschen Ärzteschaft
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

Tel.: 030 / 4004 56 700
Fax: 030 / 4004 56 707

presse@baek.de
www.bundesaerztekammer.de


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