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EANS-Hauptversammlung: Kühlhaus Zentrum AG / Einberufung der Hauptversammlung

Geschrieben am 17-05-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Kühlhaus Zentrum Aktiengesellschaft
Hamburg

WKN 633610

DE 0006336100

Einladung zur

97. Ordentlichen Hauptversammlung
am Mittwoch, dem 23. Juni 2010, 11:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Trettaustraße 22, 21107
Hamburg- Wilhelmsburg.


I. Tagesordnung der Hauptversammlung



1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009, des
Lageberichtes des Vorstandes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates


2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
den Bilanzgewinn von EUR 137.005,40
wie folgt zu verwenden:


je EUR 6,00 Dividende auf 20.000 nennwertlose Stückaktien EUR
120.000,00


Vortrag auf neue Rechnung EUR 17.005.40


3. Beschlussfassung über die Entlastung

I. des Vorstandes
II. des Aufsichtsrates


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen die Erteilung der Entlastung vor.

4. Ersatzwahl zum Aufsichtsrat


1. Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle von Herrn Wolff Lange, der
sein Aufsichtsratsmandat zum Ende der Hauptversammlung niederlegt,
Herrn Horst Bartels, Unternehmer, als Aufsichtsratsmitglied der
Anteilseigner für den Rest der Amtszeit des Ausscheidenden in
den Aufsichtsrat zu wählen.

Herr Horst Bartels ist kein Mitglied in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und Kontrollgremien gemäß § 285 Nr. 10 HGB.


Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die
Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach §§ 96, 101 AktG
und § 76 BetrVG 1952.


Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Ersatzmitglied für Herrn Horst
Bartels Herrn Arno Holk, Unternehmer, zu wählen.

2. Der Aufsichtsrat schlägt vor, anstelle von Herrn Mag. Walter Mayer, der
sein Aufsichtsratsmandat zum Ende der Hauptversammlung niederlegt,
Herrn Eberhard Schodde, Rechtsanwalt, als Aufsichtsratsmitglied der
Anteilseigner für den Rest der Amtszeit des Ausscheidenden in den
Aufsichtsrat zu wählen.



Herr Eberhard Schodde ist kein Mitglied in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und Kontrollgremien gemäß § 285 Nr. 10 HGB.


Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die
Zusammensetzung des Aufsichtsrates bestimmt sich nach §§ 96, 101 AktG
und § 76 BetrVG 1952.


Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Ersatzmitglied für Herrn Eberhard
Schodde Herrn Michael Weber, Diplom-Kaufmann, zu wählen.

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010


Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PKF UNITESTA Revisions- und
Treuhandgesellschaft mbH, Oldenburg, zu wählen.


II. Zahl der Aktien und Stimmrechte


Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das
Grundkapital der Gesellschaft aus 20.000 Aktien ohne Nennbetrag
(Stückaktien). Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die
Zahl der Stimmrechte beträgt damit ebenfalls 20.000.


III. Teilnahmebedingungen


Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts ist durch einen besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes
durch das depotführende Institut zu erbringen, für den die Textform
ausreicht. Der Nachweis muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten
Tages vor der Hauptversammlung beziehen (also auf den 02. Juni 2010, 00:00
Uhr) und muss der Kühlhaus Zentrum AG unter der Adresse


Kühlhaus Zentrum AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS50HV
80311 München


oder per Telefax: +49 89 5400-2519
oder per E-Mail: hauptversammlungen@hvb.de

spätestens am 16. Juni 2009 (24 Uhr) zugehen.

Über die nach dem Gesetz nachgewiesenen Aktien werden den Aktionären oder
deren ordnungsgemäß ausgewiesenen Vertretern Eintrittskarten ausgestellt,
die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigen.


IV. Stimmrechtsvertretung

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen
Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Die Vollmacht ist
schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) zu erteilen.


V. Rechte der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs.1


AktG


Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwan-
zigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000
erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Das Verlangen muss bei der Gesellschaft
schriftlich unter folgender Adresse spätestens am 23. Mai 2010, 24 Uhr,
eingehen:


Kühlhaus Zentrum AG, Trettaustr. 22, 21107 Hamburg


Gemäß § 126 Abs. 1 AktG kann jeder Aktionär der Gesellschaft einen
Gegenantrag zu einem Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem
bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Ein Gegenantrag ist nach
näherer Maßgabe von § 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der
nachfolgend genannten Adresse spätestens am 08. Juni 2010, 24 Uhr,
eingeht.


Jeder Aktionär kann außerdem nach näherer Maßgabe von § 127 AktG der
Gesellschaft einen Wahlvorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
oder von Abschlussprüfern übermitteln. Ein Wahlvorschlag ist nach näherer
Maßgabe von
§§ 127, 126 Abs. 1 und 2 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich zu machen, wenn er bei der Gesellschaft unter der nachfolgend
bekannt gemachten
Adresse spätestens am 08. Juni 2010, 24 Uhr, eingeht.


Wir werden rechtzeitig eingehende Gegenanträge oder Wahlvorschläge im
Internet unter http://kuehlhaus-zentrum.de/de/investor-relations.htm
zugänglich machen, sofern sie den gesetzlichen Anforderungen genügen.
Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden wir ebenfalls unter der
genannten Internetadresse zugänglich machen. Rechtzeitig eingehende
Ergänzungsanträge werden wir bekannt machen, sofern sie den gesetzlichen
Anforderungen genügen.


Gegenanträge und Wahlvorschläge sind ausschließlich zu richten an:


Kühlhaus Zentrum AG, Trettaustr. 22, 21107 Hamburg


oder per Telefax: +49 40 752011-28
oder per E-Mail: info@kuehlhaus-zentrum.de


Wir weisen gemäß § 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG darauf hin, dass jedem Aktionär
auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben ist, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131
Abs. 1 AktG). Das Auskunftsrecht kann in der Hauptversammlung ausgeübt
werden, ohne dass es einer vorherigen Ankündigung oder sonstigen
Mitteilung bedürfte.


Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft und die dort nach § 124a
AktG zugänglichen Informationen


Die Informationen nach § 124a AktG zur Hauptversammlung finden Sie auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.kuehlhaus-zentrum.de/de/investor-relations.htm


Hamburg im Mai 2010


DER VORSTAND


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Kühlhaus Zentrum AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Andrea Paulick

Assistentin des Vorstands

Telefon: +49(0)40 75 20 11-22

E-Mail: andrea.paulick@kuehlhaus-zentrum.de

Branche: Nahrungsmittel
ISIN: DE0006336100
WKN: 633610
Börsen: Hamburg / Regulierter Markt


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