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Alles klar?! - Amtsdeutsch ade

Geschrieben am 17-05-2010

Nürnberg (ots) - BA startet mit bürgerfreundlicheren Bescheiden

Bescheide von Behörden sind nicht selten in einem Amtsdeutsch
verfasst, das es dem Leser schwer macht, die wesentlichen Inhalte
sofort zu erfassen und zu verstehen. Unverständlichkeit kann zu
Verständigungsschwierigkeiten führen. Das führt wiederum zu einer
unnötigen Hürde zwischen Bürger und Verwaltung. Misstrauen in die
Entscheidungen der Behörde ist die Folge. Um Verständnisbarrieren
abzubauen, werden in der Grundsicherung nun bürgerfreundlichere
Bescheide eingesetzt. Mit Vertretern aus Beratungsstellen für
Arbeitslose und mit Leistungsempfängern, hat die Bundesagentur für
Arbeit (BA) die Schreiben verständlicher formuliert. Dazu zählen zum
Beispiel die Bewilligungs- oder die Ablehnungsbescheide auf
Arbeitslosengeld II, die jährlich millionenfach versandt werden.
Allein zehn Millionen Bewilligungsbescheide verlassen jährlich die
Jobcenter.

"Durch eine Klarheit der Sprache wollen wir die Akzeptanz in die
Arbeit der Jobcenter erhöhen und damit auch mehr Vertrauen in unsere
Entscheidungen aufbauen", meint Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung
bei der BA. Alt erhofft sich dadurch auch eine Reduzierung von
Widersprüchen, die oft nur deshalb eingelegt werden, weil Bescheide
nicht verstanden werden. Alt warnt aber auch vor zu hohen
Erwartungen: "DEN optimalen Bescheid gibt es nicht. Wir werden immer
einen Konflikt zwischen bürgerfreundlicher Formulierung und
rechtlichen Erfordernissen haben."

Ob die neuen Formulierungen auch tatsächlich verständlicher sind,
wurden in der Praxis getestet. Die Reaktionen der Kunden waren
durchweg positiv.

So heißt es zum Beispiel künftig nicht mehr: Sie sind bzw. waren
nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) verpflichtet, der oben
bezeichneten Behörde alle Änderungen in den Verhältnissen
mitzuteilen, die für die Leistung erheblich sind. Dieser
Verpflichtung sind Sie zumindest grob fahrlässig nicht nachgekommen
(§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X). In
der Zeit vom 15.10.2009 bis 31.10.2009 wurden Leistungen nach dem SGB
II in der genannten Höhe zu Unrecht gezahlt.

Sondern: Da Sie nach den vorhandenen Unterlagen eine für den
Leistungsanspruch erhebliche Änderung in Ihren Verhältnissen nicht
rechtzeitig angezeigt haben, ist eine Überzahlung entstanden.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6776
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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