Gefährliche Chemikalien: Haushaltsmittel richtig verwenden und lagern / TÜV Rheinland: Herstellerhinweise beachten / Gefahrstoffe für Kinder unzugänglich aufbewahren
Geschrieben am 18-05-2010 |
Köln (ots) - Gefahrstoffe befinden sich auch in Putz- und Desinfektionsmitteln, Abflussreinigern, Farben, Lacken, Sprays und Sprühflaschen. Handelsübliche Haushaltsmittel enthalten oft Chemikalien und damit häufig unterschätzte Risiken - besonders für Kinder. "Viele Produkte für den Hausputz können Vergiftungen, Verätzungen, Allergien und Reizungen an Haut und Atemwegen auslösen", erklärt Werner Lüth, Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. In der Arbeitswelt ist der Umgang mit Gefahrstoffen gesetzlich geregelt und Schutzmaßnahmen sind verpflichtend. TÜV Rheinland betreibt ein spezielles Online-Gefahrstoffmanagementsystem, das Unternehmen zum Schutz ihrer Beschäftigten einsetzen.
Doch Lüth appelliert an Verbraucher, auch zu Hause die Sicherheitshinweise der Hersteller genau einzuhalten. "An den Gefahrensymbolen auf der Verpackung erkennt man die schädliche Wirkung der Inhaltsstoffe." Bei der Verwendung stark riechender Substanzen sollten der Arbeitsbereich gut gelüftet und kein offenes Feuer in der Nähe sein. Aber auch bei scheinbar unkritischen Mitteln sollten Verbraucher unbedingt die Anwendungshinweise einhalten und die Mittel niemals miteinander kombinieren, wenn der Hersteller entsprechende Warnhinweise gibt. "In Haushalten mit Kindern verzichten Eltern wenn möglich komplett auf solche gefährdenden Produkte", rät der Experte. "Mit umweltverträglichen, milden Mitteln, wie Essig- oder Zitronensäure, etwas Kernseife und einer Bürste wird auch vieles wieder sauber", so Werner Lüth. Wer nicht darauf verzichten will oder kann, sollte die Produkte mit gefährlichen Inhaltsstoffen für Kinder stets unzugänglich aufbewahren. Vor allem warnt er davor, Reinigungsmittel in Getränkeflaschen oder Lebensmittelgefäße umzufüllen.
Wer trotz aller Vorsicht mit einer giftigen, ätzenden oder leicht brennbaren Substanz in Berührung kommt, sollte die betreffende Hautstelle oder Augen sofort mit viel Wasser auswaschen. Haben Kinder in einem unbeobachteten Moment von einem Reinigungs- oder Desinfektionsmittel einen Schluck getrunken, sie gleich zur Verdünnung viel Wasser ohne Kohlensäure trinken lassen, kein Erbrechen hervorrufen und dann sofort einen Arzt aufsuchen. "Nehmen Sie unbedingt auch die Verpackung mit, damit der Arzt sofort weiß, welche Therapie er gegen die Substanz einleiten muss", sagt Lüth.
Originaltext: TÜV Rheinland Group Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2
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