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Gefährliche Chemikalien: Haushaltsmittel richtig verwenden und lagern / TÜV Rheinland: Herstellerhinweise beachten / Gefahrstoffe für Kinder unzugänglich aufbewahren

Geschrieben am 18-05-2010

Köln (ots) - Gefahrstoffe befinden sich auch in Putz- und
Desinfektionsmitteln, Abflussreinigern, Farben, Lacken, Sprays und
Sprühflaschen. Handelsübliche Haushaltsmittel enthalten oft
Chemikalien und damit häufig unterschätzte Risiken - besonders für
Kinder. "Viele Produkte für den Hausputz können Vergiftungen,
Verätzungen, Allergien und Reizungen an Haut und Atemwegen auslösen",
erklärt Werner Lüth, Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland.
In der Arbeitswelt ist der Umgang mit Gefahrstoffen gesetzlich
geregelt und Schutzmaßnahmen sind verpflichtend. TÜV Rheinland
betreibt ein spezielles Online-Gefahrstoffmanagementsystem, das
Unternehmen zum Schutz ihrer Beschäftigten einsetzen.

Doch Lüth appelliert an Verbraucher, auch zu Hause die
Sicherheitshinweise der Hersteller genau einzuhalten. "An den
Gefahrensymbolen auf der Verpackung erkennt man die schädliche
Wirkung der Inhaltsstoffe." Bei der Verwendung stark riechender
Substanzen sollten der Arbeitsbereich gut gelüftet und kein offenes
Feuer in der Nähe sein. Aber auch bei scheinbar unkritischen Mitteln
sollten Verbraucher unbedingt die Anwendungshinweise einhalten und
die Mittel niemals miteinander kombinieren, wenn der Hersteller
entsprechende Warnhinweise gibt. "In Haushalten mit Kindern
verzichten Eltern wenn möglich komplett auf solche gefährdenden
Produkte", rät der Experte. "Mit umweltverträglichen, milden Mitteln,
wie Essig- oder Zitronensäure, etwas Kernseife und einer Bürste wird
auch vieles wieder sauber", so Werner Lüth. Wer nicht darauf
verzichten will oder kann, sollte die Produkte mit gefährlichen
Inhaltsstoffen für Kinder stets unzugänglich aufbewahren. Vor allem
warnt er davor, Reinigungsmittel in Getränkeflaschen oder
Lebensmittelgefäße umzufüllen.

Wer trotz aller Vorsicht mit einer giftigen, ätzenden oder leicht
brennbaren Substanz in Berührung kommt, sollte die betreffende
Hautstelle oder Augen sofort mit viel Wasser auswaschen. Haben Kinder
in einem unbeobachteten Moment von einem Reinigungs- oder
Desinfektionsmittel einen Schluck getrunken, sie gleich zur
Verdünnung viel Wasser ohne Kohlensäure trinken lassen, kein
Erbrechen hervorrufen und dann sofort einen Arzt aufsuchen. "Nehmen
Sie unbedingt auch die Verpackung mit, damit der Arzt sofort weiß,
welche Therapie er gegen die Substanz einleiten muss", sagt Lüth.

Originaltext: TÜV Rheinland Group
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385
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Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Jörg Meyer zu Altenschildesche, Presse, Tel.: 0221/806-2255
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
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