Nur drei getestete Webstatistik-Dienste können in Deutschland legal genutzt werden / Update der Xamit Studie offenbart Nachholbedarf in Sachen Datenschutz
Geschrieben am 18-05-2010 |
Düsseldorf (ots) - Das Update der am 28. April 2010 vorgestellten Xamit-Studie "Webstatistiken im Test - Welcher Dienst ist in Deutschland legal?" zeigt, dass zur Zeit nur drei der neun getesteten Webstatistik-Dienste in Deutschland legal genutzt werden können: Econda, eTracker und stats4free. Dies aber auch erst nach individuellen Anpassungen bzw. mit einzelvertraglichen Regelungen. Im Rahmen des Studien-Updates wurden außerdem Nedstat, Omniture und Webtrends auf vielfältigem Leserwunsch hin zusätzlich untersucht. Webtrekk blieb auf eigenen Wunsch hin unberücksichtigt. Insgesamt decken die neun untersuchten Statistikdienstleister mehr als 91% des Marktes ab. Nach der ersten Veröffentlichung der Studie haben eTracker und stats4free ihre Angebote modifiziert und deren Datenschutzkonformität verbessert.
"Meist entsprechen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Grundlage eines Dienstleistervertrages durchweg nicht den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes", sagt Dr. Niels Lepperhoff, Geschäftsführer der Xamit Bewertungsgesellschaft mbH, Düsseldorf. "Auch werden von vielen Anbietern deutsche Datenschutzbestimmungen einfach außer Acht gelassen." Für Webseitenbetreiber heißt das, dass sie sich bei der Auswahl ihres Dienstes selbst um dessen Datenschutz-Konformität kümmern müssen, um kein Bußgeld zu riskieren.
Die Datenschutz- und IT-Sicherheitsspezialisten von Xamit haben als Bewertungsmaßstab für die Webstatistik-Dienste die Kriterien im "Beschluss des Düsseldorfer Kreises über die datenschutzkonforme Ausgestaltung von Analyseverfahren zur Reichweitenmessung bei Internet-Angeboten vom 26./27. November 2009" angelegt. Der Beschluss nennt Informationspflichten der Betreiber, technische und organisatorische Anforderungen an Statistikdienstleister und Anforderungen an den Vertrag zwischen Webseiten-Betreiber und Statistikdienstleister.
Die vollständige Studie steht ab sofort zum kostenlosen Download unter www.xamit-leistungen.de/Studien_und_Tests/index.php bereit. Neben den detaillierten Untersuchungsergebnissen sind darin auch weitere Informationen und eine Checkliste zur gesetzeskonformen Gestaltung von Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG enthalten.
Herr Dr. Niels Lepperhoff steht für Interviews zur Verfügung. Für Terminvereinbarungen sowie Fragen und weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unten angegebenen Kontakt.
Über Xamit
Die Xamit Bewertungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, ist spezialisiert auf Datenschutz- und IT-Sicherheitsfragen des Mittelstands sowie Herausgeber zahlreicher Studien rund um die Themen Datenschutz und IT-Sicherheit. Xamit-Experten vereinen IT-technisches, betriebswirtschaftliches und rechtliches Know-how. Sie stellen externe Datenschutzbeauftragte (TÜV-geprüft), entwickeln Datenschutzkonzepte, ermitteln Compliance-Verstöße und Sicherheitslücken. Unternehmenswerte werden so geschützt. Des Weiteren unterstützt und begleitet Xamit Wirtschaftsprüfer bei Unternehmensprüfungen.
Originaltext: Xamit Bewertungsgesellschaft mbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/69157 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_69157.rss2
Pressekontakt: Xamit Bewertungsgesellschaft mbH Sabine Thursch Zülpicher Straße 6 40549 Düsseldorf Tel.: 0211 / 58 300 332 Fax: 0211 / 58 300 331 E-Mail: presse@xamit.de Internet: www.xamit.de
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