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Landesrundfunkrat zum "Fall Rapior": Kein Verstoß gegen journalistische Grundsätze bei geprüften Berichten

Geschrieben am 18-05-2010

Hamburg (ots) - Der Landesrundfunkrat Schleswig-Holstein hat im
"Fall Rapior" die Berichte des ehemaligen NDR Fernsehredakteurs Gerd
Rapior einer intensiven und umfassenden Prüfung unterzogen. Das für
die Programmkontrolle zuständige Aufsichtsgremium kommt zu dem
Ergebnis, dass eine einseitige Platzierung von Themen oder Berichten
durch Rapior nicht festzustellen ist. "Die von uns gesichteten
Berichte haben journalistischen Grundsätzen entsprochen", sagte der
Vorsitzende Peter Eichstädt. Außerdem habe die Analyse der
redaktionellen Kontrollmechanismen durch den Landesrundfunkrat
ergeben, dass eine Manipulation des Programms oder eine
interessengeleitete Einflussnahme durch einen einzelnen Mitarbeiter
auszuschließen sei. Eichstädt unterstrich, dass es im "Fall Rapior"
um die Unabhängigkeit und die Glaubwürdigkeit des NDR, des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks und des Journalismus insgesamt gehe.
Bei der Prüfung der Berichte sei sich der Landesrundfunkrat als
Gremium der Programmkontrolle deshalb seiner besonderen Verantwortung
bewusst gewesen. "Im Ergebnis können wir feststellen, dass Rapior
keine unzulässige Einflussnahme auf das Programm ausgeübt hat", so
Eichstädt. Der Landesrundfunkrat machte außerdem deutlich, dass seine
Prüfung einzig der Programmkontrolle gedient habe, die
staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hinsichtlich der
strafrechtlichen Relevanz davon jedoch unberührt blieben.

Friedrich-Wilhelm Kramer, Direktor des NDR Landesfunkhauses
Schleswig-Holstein, betonte, auch wenn bei den Berichten von Rapior
kein Verstoß gegen journalistische Grundsätze festzustellen sei, so
habe er dennoch mit Medientrainings für Politiker und mit
Beraterverträgen in gravierender Weise Dienstvorschriften und
Interessen des NDR verletzt. "An der Unabhängigkeit und
Glaubwürdigkeit der Berichterstattung darf es keinen Zweifel geben",
so Kramer. Rapior hatte nach seiner Suspendierung Ende März von sich
aus fristlos gekündigt, um einer bereits vorbereiteten fristlosen
Kündigung durch den NDR zuvor zu kommen. In diesem Zusammenhang
begrüßte das Gremium noch einmal das schnelle und entschiedene
Vorgehen des NDR im "Fall Rapior".

Der Landesrundfunkrat Schleswig-Holstein hatte in mehreren
Sitzungen rund 100 Berichte von Gerd Rapior aus den vergangenen
Jahren untersucht sowie die redaktionellen Abläufe und
Kontrollmechanismen im Fernsehbereich des Landesfunkhauses
Schleswig-Holstein analysiert. Die Prüfung umfasste alle Berichte,
die im Zusammenhang mit den laufenden staatsanwaltschaftlichen
Ermittlungen und den Beratertätigkeiten von Rapior stehen und die
Rapior selbst als Autor realisiert bzw. als Tages- oder
Nachrichtenredakteur verantwortet hatte. Dabei stellte der
Landesrundfunkrat fest, dass alle Themen der von Rapior selbst
realisierten Berichte auch Themen in der Tagespresse gewesen sind.
Peter Eichstädt: "Der Landesrundfunkrat hat diese Sachlage als klaren
Beleg für die Relevanz der Themen und der Berichte gewertet."
Lediglich in einem Fall konnte eine Berichterstattung in der Presse
nicht festgestellt werden. Es handele sich dabei um einen 35 Sekunden
langen Nachrichtenfilm über eine Kundenbox der Deutschen Bahn als
Pilotprojekt in Travemünde. Das Thema sei von den Gremienmitgliedern
als nur bedingt relevant erachtet worden, so Eichstädt.

Zu den redaktionellen Abläufen und Kontrollmechanismen teilte
Eichstädt nach einer intensiven Analyse mit, dass es sich dabei nach
Auffassung des Landesrundfunkrates um ein professionelles,
transparentes und effektives System handele. Jedes Thema werde in
verschiedenen Konferenzen mehrfach redaktions-öffentlich diskutiert,
jeder Beitrag werde zudem stets von einem zuständigen Redakteur
abgenommen. "Einseitige oder interessengeleitete Einflussnahme eines
Einzelnen ist innerhalb dieses Systems so gut wie ausgeschlossen", so
Eichstädt. Was den ehemaligen Fernsehredakteur Rapior betreffe, so
sei dieser beim NDR weder in leitender noch in hierarchischer
Funktion tätig gewesen.

Friedrich-Wilhelm Kramer wies gegenüber dem Landesrundfunkrat
darauf hin, dass der NDR die Staatsanwaltschaft weiter in jeder
Hinsicht unterstütze. Man wisse jetzt, dass der ehemalige
Fernsehredakteur Rapior eine ganze Reihe von Beraterverträgen
abgeschlossen hatte und zum Beispiel bei der Damp Holding in einer
Leistungsbilanz Berichte auflistete, mit denen er gar nichts zu tun
hatte. Der NDR habe von den Beraterverträgen und den Medientrainings
keine Kenntnis gehabt und sei bewusst getäuscht worden, so Kramer.
Für den Landesrundfunkrat ergänzte der Vorsitzende Peter Eichstädt,
dass auch die Rolle der Unternehmen und Institutionen kritisch zu
bewerten sei, die Geldzahlungen an Rapior geleistet hätten.

Die Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt gegen Gerd Rapior wegen des
Verdachts der Bestechlichkeit und sieht den ehemaligen NDR Redakteur
wegen seiner Beschäftigung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk als
Amtsträger. Rapior hat seine Verfehlungen bezüglich der nicht
genehmigten Nebentätigkeiten eingeräumt und sich dafür entschuldigt.
Den Vorwurf der Bestechlichkeit weist er zurück.

18. Mai 2010

Originaltext: NDR Norddeutscher Rundfunk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6561
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6561.rss2

Pressekontakt:
NDR Norddeutscher Rundfunk
NDR Presse und Information
Telefon: 040 / 4156 - 2304
Fax: 040 / 4156 - 2199
http://www.ndr.de


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