EANS-Hauptversammlung: Rath AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 19-05-2010 |
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Rath Aktiengesellschaft
1010 Wien, Walfischgasse 14 FN 83203 h
Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 17. Juni 2010, um 11:00 Uhr, im Oktogon der UniCredit Bank Austria AG, 1010 Wien, Schottengasse 6-8 stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der Rath Aktiengesellschaft ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance- Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2009
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009 4. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2009
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 6. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Anpassung an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 (AktRÄG 2009), zur Beseitigung von veralteten Textpassagen sowie zur Vereinfachung; nämlich in: § 2 (1) [Gegenstand des Unternehmens], § 3 [Veröffentlichungen], § 5 (2) [Aktienurkunde], § 6 (1) [Vorstand], § 8 [Geschäftsführung], § 10 (1) und (5) [Wahl und Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder], § 11 (1) [Innere Ordnung des Aufsichtsrates], § 13 (1) [Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrates], § 14 (1) [Vertretungsregel], § 16 (1) und (2) [Ausschüsse], § 17 Erster Satz sowie (3) [Kompetenzvorbehalt], § 18 (1) und (2) [Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse nunmehr
Aufsichtsratsvergütung], § 21 (2) bis (9) [Allgemeines]; § 22 (1) bis (3) [Stimmrecht], § 23 Erster bis Dritter Satz [Vorsitz], § 24 Erster bis Dritter Satz [Mehrheitsbildung], §25 (1) und (2) [Sprachregelung], § 26 Zweiter Satz [Geschäftsjahr]; § 27 Erster Satz [Jahresabschluss] sowie § 28 (1) [Gewinnverteilung], Nachnummerierung der Paragraphen aufgrund des Wegfalls des bisherigen § 8 [Geschäftsführung] sowie des bisherigen § 27 [Jahresabschluss]; Nachnummerierung von Absätzen aufgrund Wegfall von einzelnen Absätzen.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab 27. Mai 2010 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 1010 Wien, Walfischgasse 14, Abteilung Investor Relations, auf:
Jahresabschluss mit Lagebericht, Corporate-Governance-Bericht, Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, Bericht des Aufsichtsrates
jeweils für das Geschäftsjahr 2009;
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6, Gegenüberstellung der Satzungsänderungen alt/neu.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 27. Mai 2010 außerdem in Internet (www.rath- group.com/Investor Relations/Hauptversammlung) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 27. Mai 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 8. Juni 2010 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (1) 513 44 27-87, postalisch an Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, oder per E-Mail [georg.rath@rath-group.com], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 (2) AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung der Gesellschaft oder eines österreichischen öffentlichen Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt (mit Ausnahme der Depotnummer).
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft übermittelt werden.
Jedem Aktionär wird auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.rath- group.com/Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 7. Juni 2010 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 14. Juni 2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.
Per Post: Rath Aktiengesellschaft
Investor Relations Walfischgasse 14 A-1015 Wien
Per Telefax: +43 (1) 513 44 27-87
Bis auf Widerruf wird festgelegt, dass Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 (1) vierter Satz AktG (Vollmacht an ein Kreditinstitut) nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute entgegengenommen werden. Die Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 (1) vierter Satz AktG (Vollmacht an ein Kreditinstitut) können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 (20) AktG).
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung der Gesellschaft oder eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am oben genannten Tag ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zugehen muss.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer, Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, 7. Juni 2010 beziehen.
Für die Bestätigung der Gesellschaft oder eines Notars bei nicht depotverwahrten Aktien gilt das oben Ausgeführte sinngemäß mit Ausnahme der Depotnummer.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen bis zum 16. Juni 2010 zugehen:
Per Post: Rath Aktiengesellschaft
Investor Relations Walfischgasse 14 A-1010 Wien
Per Telefax: +43 (1) 513 44 27-87
Per E-Mail: georg.rath@rath-group.com, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
Sofern die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung nicht persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Tag vor der Hauptversammlung bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.rath-group.com/Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a (3) AktG sinngemäß.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten gelten sinngemäß auch für deren Widerruf.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 10,905.000,00 eingeteilt in 1,500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 1,500.000 Aktien.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
Wien, im Mai 2010 Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: Rath AG Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
IR Verantwortlicher Mag. Georg Rath: georg.rath@rath-group.com
Branche: Feuerfestmaterialien ISIN: AT0000767306 WKN: Index: WBI, Standard Market Auction Börsen: Wien / Geregelter Freiverkehr
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