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EANS-Hauptversammlung: Rath AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 19-05-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Rath Aktiengesellschaft

1010 Wien, Walfischgasse 14
FN 83203 h

Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 17.
Juni 2010, um 11:00 Uhr, im Oktogon der UniCredit Bank
Austria AG, 1010 Wien, Schottengasse 6-8 stattfindenden
Ordentlichen Hauptversammlung der Rath Aktiengesellschaft ein.

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance- Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2009


2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009
4. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 2009


5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010 6. Beschlussfassung über die Änderung der
Satzung in Anpassung an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009
(AktRÄG 2009), zur Beseitigung von veralteten Textpassagen
sowie zur Vereinfachung; nämlich in: § 2 (1) [Gegenstand
des Unternehmens], § 3 [Veröffentlichungen], § 5 (2)
[Aktienurkunde], § 6 (1) [Vorstand], § 8 [Geschäftsführung],
§ 10 (1) und (5) [Wahl und Abberufung der
Aufsichtsratsmitglieder], § 11 (1) [Innere Ordnung des
Aufsichtsrates], § 13 (1) [Verhandlungen und Beschlüsse des
Aufsichtsrates], § 14 (1) [Vertretungsregel], § 16 (1) und (2)
[Ausschüsse], § 17 Erster Satz sowie (3) [Kompetenzvorbehalt],
§ 18 (1) und (2) [Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrates
und seiner Ausschüsse nunmehr


Aufsichtsratsvergütung], § 21 (2) bis (9) [Allgemeines]; § 22 (1) bis (3)
[Stimmrecht], § 23 Erster bis Dritter Satz [Vorsitz], § 24 Erster bis
Dritter Satz [Mehrheitsbildung], §25 (1) und (2) [Sprachregelung], § 26
Zweiter Satz [Geschäftsjahr]; § 27 Erster Satz [Jahresabschluss] sowie § 28
(1) [Gewinnverteilung], Nachnummerierung der Paragraphen aufgrund des
Wegfalls des bisherigen § 8 [Geschäftsführung] sowie des bisherigen § 27
[Jahresabschluss]; Nachnummerierung von Absätzen aufgrund Wegfall von
einzelnen Absätzen.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 27. Mai 2010 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 1010 Wien, Walfischgasse 14,
Abteilung Investor Relations, auf:

• Jahresabschluss mit Lagebericht,
• Corporate-Governance-Bericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
• Bericht des Aufsichtsrates


jeweils für das Geschäftsjahr 2009;


• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 6,
• Gegenüberstellung der Satzungsänderungen alt/neu.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift


dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen, sowie der
vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die
Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 27. Mai
2010 außerdem in Internet (www.rath- group.com/Investor
Relations/Hauptversammlung) zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
27. Mai 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse
Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations,
zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 8. Juni 2010 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (1) 513 44 27-87, postalisch an Walfischgasse 14,
1015 Wien, Abteilung Investor Relations, oder per E-Mail
[georg.rath@rath-group.com], wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 (2) AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung der Gesellschaft oder eines österreichischen öffentlichen
Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß
gilt (mit Ausnahme der Depotnummer).

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft übermittelt
werden.

Jedem Aktionär wird auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit
sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes
erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.rath- group.com/Investor Relations/Hauptversammlung
zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 7. Juni 2010 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer
an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 14. Juni
2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss.

Per Post: Rath Aktiengesellschaft


Investor Relations
Walfischgasse 14
A-1015 Wien


Per Telefax: +43 (1) 513 44 27-87

Bis auf Widerruf wird festgelegt, dass Depotbestätigungen und
Erklärungen gemäß § 114 (1) vierter Satz AktG (Vollmacht an ein
Kreditinstitut) nicht über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute
entgegengenommen werden. Die Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß
§ 114 (1) vierter Satz AktG (Vollmacht an ein Kreditinstitut)
können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 (20) AktG).

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung der Gesellschaft oder eines österreichischen
öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am oben
genannten Tag ausschließlich unter einer der oben genannten
Adressen zugehen muss.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:


• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die
Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der


Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag,
7. Juni 2010 beziehen.


Für die Bestätigung der Gesellschaft oder eines Notars bei nicht
depotverwahrten Aktien gilt das oben Ausgeführte sinngemäß mit Ausnahme der
Depotnummer.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch


Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung
bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte
wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen
oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen bis zum 16. Juni 2010 zugehen:

Per Post: Rath Aktiengesellschaft


Investor Relations
Walfischgasse 14
A-1010 Wien

Per Telefax: +43 (1) 513 44 27-87

Per E-Mail: georg.rath@rath-group.com, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.


Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung

Sofern die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung nicht persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht
spätestens am Tag vor der Hauptversammlung bis 16:00 Uhr bei der
Gesellschaft einzulangen.

Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rath-group.com/Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a (3) AktG sinngemäß.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der
Vollmachten gelten sinngemäß auch für deren Widerruf.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 10,905.000,00 eingeteilt in
1,500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 1,500.000 Aktien.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.

Wien, im Mai 2010 Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Rath AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

IR Verantwortlicher Mag. Georg Rath: georg.rath@rath-group.com

Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000767306
WKN:
Index: WBI, Standard Market Auction
Börsen: Wien / Geregelter Freiverkehr


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