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Eine Pressemitteilung des Rundfunkrats / WDR-Rundfunkrat entscheidet über Programmbeschwerden gegen "Heilung unerwünscht" und "Hart aber fair"

Geschrieben am 20-05-2010

Köln (ots) - Der Rundfunkrat des WDR hat unter Leitung von Ruth
Hieronymi in seiner Sitzung am 19.05.2010 über die
Programmbeschwerden gegen die Sendungen "Heilung unerwünscht" vom
19.10.2009 und "Hart aber fair" vom 21.10.2009 entschieden. Das
Gremium kam dabei mit großer Mehrheit zu der Überzeugung, dass die
Sendung "Heilung unerwünscht" gegen das Gebot der journalistischen
Fairness (§5 Absatz 4 Satz 3 WDR-Gesetz) verstoßen hat. In diesem
Punkt wurde der Programmbeschwerde stattgegeben. Für den Vorwurf der
Schleichwerbung gab es keine ausreichenden Belege.

Der Programmbeschwerde gegen die Sendung "Hart aber fair" wurde
dagegen nicht stattgegeben. Dennoch bleibt für den Rundfunkrat die
Kritik an der unzureichenden journalistischen Sorgfaltspflicht auch
in dieser Sendung bestehen, auch wenn diese nicht mit dem Ausmaß der
Verstöße gegen Programmgrundsätze in der Sendung "Heilung
unerwünscht" gleichzusetzen ist.

Der WDR-Rundfunkrat und der Programmausschuss unter der Leitung
von Susanne Rüsberg-Uhrig haben sich seit sechs Monaten intensiv mit
den Programmbeschwerden gegen die beiden Sendungen befasst und dabei
vor allem auf die Überprüfung der Einhaltung der journalistischen
Sorgfaltspflicht und des Gebots der journalistischen Fairness
gedrängt.

Der WDR-Rundfunkrat begrüßt deshalb die durch den WDR erfolgte
intensive und grundsätzliche Aufarbeitung der schwerwiegenden
Verletzung des Gebots der journalistischen Fairness für die Sendung
"Heilung unerwünscht" vom 19.10.2009 sowie der sich daraus ergebenden
Probleme bei der Sendung "Hart aber fair" vom 21.10.2009.

Ebenso wird die Überarbeitung der "Grundsätze für die
investigative Berichterstattung" für alle Programmgruppen im WDR, in
denen investigativ gearbeitet wird, positiv aufgenommen. Durch die
entschiedene Umsetzung dieser Grundsätze erwartet der WDR-Rundfunkrat
eine Stärkung des qualifizierten öffentlich-rechtlichen Beitrages zum
investigativen Journalismus.

Der WDR-Rundfunkrat fordert, dass im WDR-Gesetz das Gebot zur
Einhaltung der journalistischen Fairness präzisiert wird und wird
sich in seiner Satzungskommission mit dem generellen Umgang mit
Programmbeschwerden befassen.

Besuchen Sie auch die Seite des Rundfunkrates im Internet:
www.wdr-rundfunkrat.de

Originaltext: WDR Rundfunkrat
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/76465
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_76465.rss2

Pressekontakt:
Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats
Appellhofplatz 1
50667 Köln
E-Mail: rundfunkrat@wdr.de
Tel: 0221/220-5600


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