EANS-Hauptversammlung: Vorarlberger Kraftwerke AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 27-05-2010 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft
Bregenz, FN 58920 y
Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zur
81. ordentlichen Hauptversammlung der
Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft
am Donnerstag, dem 24. Juni 2010, um 16:00 Uhr,
in der Hauptverwaltung der Vorarlberger Kraftwerke AG, 6900 Bregenz,
Weidachstraße 6.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2009 samt Lagebericht
des Vorstandes und des Corporate Governance-Berichts, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des Berichts des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009.
2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
und der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009.
3. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010.
4. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung insbesondere zur
Anpassung an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009.
5. Neuwahl des Aufsichtsrates.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen liegen gemäß § 108 Abs. 3 AktG ab 2. Juni 2010
während der Geschäftszeiten am Sitz der Gesellschaft in 6900 Bregenz,
Weidachstraße 6, zur Einsicht der Aktionäre auf:
- Jahresabschluss und Lagebericht,
- Corporate Governance-Bericht,
- Konzernabschluss und Konzernlagebericht,
- Bericht des Aufsichtsrates
jeweils für das Geschäftsjahr 2009
weiters:
- die Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den
Tagesordnungspunkten 2 und 4,
- die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 3
und 5 sowie die Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat
vorgeschlagenen Personen betreffend ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbare Funktionen und dass keine Umstände
vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.
Die oben angeführten Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung
und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114
AktG sind gemäß § 108 Abs. 4 AktG ab 2. Juni 2010 außerdem auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.vkw.at zugänglich.
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung
Auf Grund des Aktienrechts-Änderungsgesetzes 2009 (AktRÄG 2009)
finden § 16 Abs. 3 und § 20 der Satzung, soweit sie die Hinterlegung
der Aktien als Voraussetzung für die Teilnahme- und Stimmberechtigung
betreffen, keine Anwendung. Die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
sind, richtet sich bei Namensaktien und bei Inhaberaktien, die in
Zwischenscheinen verbrieft sind, nach der Eintragung im Aktienbuch,
bei den übrigen Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz jeweils am
Nachweisstichtag, das ist der 14. Juni 2010, 24:00 Uhr MESZ.
Namensaktien und Inhaberaktien, die in Zwischenscheinen verbrieft
sind
Bei Namensaktien und bei Inhaberaktien, die in Zwischenscheinen
verbrieft sind, ist ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch am
Nachweisstichtag maßgeblich, und es bedarf weder eines gesonderten
Nachweises durch den Aktionär noch einer Anmeldung zur
Hauptversammlung.
Nachweis des Anteilsbesitzes bei sonstigen Inhaberaktien
Der Nachweis des Aktienbesitzes zu dem angegebenen Zeitpunkt erfolgt
durch eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein
Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt, es handelt sich
dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR
oder der OECD. Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen
Bestimmungen in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein
und folgende Angaben enthalten:
1. das ausstellende Kreditinstitut mit Angabe von Name (Firma) und Anschrift;
2. den Aktionär mit Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen
Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen
gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische
Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
3. die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
4. die Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN;
5. die ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand
am 14. Juni 2010, 24:00 Uhr MESZ bezieht.
Aktionäre, die ihre Aktien nicht bei einem Kreditinstitut im Depot
verwahren, können den Nachweis, dass sie am 14. Juni 2010, 24:00 Uhr
MESZ im Besitz der Aktien waren, durch eine in deutscher oder
englischer Sprache ausgestellte schriftliche Bestätigung eines Notars
erbringen, für deren Inhalt die Punkte 1, 2, 4 und 5 sinngemäß
gelten.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag muss der
Gesellschaft spätestens am 21. Juni 2010, 24:00 Uhr MESZ,
ausschließlich an eine der folgenden Adressen zugehen:
Per Post oder per Boten:
Vorarlberger Kraftwerke AG
z. Hd. Herrn Mag. Jakob Netzer
Weidachstraße 6, 6900 Bregenz
Per Telefax: +43 (0) 5574 601 78526
oder per E-Mail: jakob.netzer@illwerke.at
Gemäß § 262 Abs. 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass Depotbestätigungen
und Erklärungen gemäß § 114 Abs. 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a
Abs. 3 zweiter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen
Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können (SWIFT),
entgegengenommen werden.
Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Der Bevollmächtigte nimmt im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie
der Aktionär, den er vertritt. Der Aktionär ist in der Anzahl der
Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht
beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur
ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut nach Absprache
mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das
Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem dafür
zugelassenen Wege (siehe oben) gegenüber der Gesellschaft die
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die
Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft
übermittelt werden.
Ansonsten empfehlen wir, für die Erteilung einer Vollmacht das
Formular zu verwenden, das im Internet unter www.vkw.at zur Verfügung
steht.
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Auch
dafür steht auf der Internetseite der Gesellschaft ein Formular zur
Verfügung. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft
zugegangen ist.
Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten
können der Gesellschaft bis 23. Juni 2010, 12.00 Uhr MESZ
ausschließlich an eine der folgenden Adressen übermittelt werden:
Per Post oder per Boten:
Vorarlberger Kraftwerke AG
z. Hd. Herrn Mag. Jakob Netzer
Weidachstraße 6, 6900 Bregenz
Per Telefax: +43 (0) 5574 601 78526
oder per E-Mail: jakob.netzer@illwerke.at
Am Tag der Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht
bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Hauptversammlung
Aktionäre, die zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe
von 5% des Grundkapitals halten, können bis 3. Juni 2010 verlangen,
dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
vorgelegt werden. Aktionäre, die zusammen mindestens 1% des
Grundkapitals halten, können bis 15. Juni 2010 zu jedem Punkt der
Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge mit ihren Namen und mit der jedem
Vorschlag anzuschließenden Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft bekannt gemacht werden. Weitergehende Information über
diese Rechte, insbesondere wie Anträge an die Gesellschaft
übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils
erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, finden Sie im
Internet unter www.vkw.at. Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat
(Punkt 5 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen
mindestens 1% des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche
Vorschläge müssen bis 15. Juni 2010 in der oben angeführten Weise an
die Gesellschaft übermittelt werden. Jeder Wahlvorschlag hat die
fachliche Qualifikation der vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen
oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die
die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Zu jedem anderen
Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in der Versammlung
Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den
Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu
entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder die Erteilung der Auskunft strafbar wäre.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung
(§ 106 Z 9 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft 61.940.400,-- EUR und ist in 8.520.000
Stückaktien geteilt. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes wendet sich diese
Einberufung an Aktionärinnen und Aktionäre gleichermaßen.
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 24. Juni 2010 ab 15:00
Uhr. Bei der Registrierung ist ein gültiger amtlicher
Lichtbildausweis zur Identifikation vorzulegen.
Bregenz, im Mai 2010
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Vorarlberger Kraftwerke AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Mag. Jakob Netzer
Tel. 05574 601-83110
jakob.netzer@illwerke.at
Branche: Strom
ISIN: AT0000824503
WKN: 082450
Index: WBI
Börsen: Wien / Geregelter Freiverkehr
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