Neue OZ: Kommentar zu Justiz / Mord / Gäfgen
Geschrieben am 01-06-2010 |
Osnabrück (ots) - Kluges Urteil
Die Straßburger Richter haben Beifall verdient. Sie beendeten mit
ihrem Urteil den unerträglichen Versuch des Kindsmörders Magnus
Gäfgen, sich vom skrupellosen Schwerverbrecher zum Opfer deutscher
Willkürjustiz umzudeuten. Nach Jahren penetranten Prozessierens zog
der Gerichtshof für Menschenrechte einen Schlussstrich: Die deutsche
Justiz hat Gäfgen einen fairen Strafprozess gemacht, weil sein durch
Folterdrohung erzwungenes Geständnis vor Gericht außen vor blieb.
Trotz aller Winkelzüge muss Gäfgen seine lebenslange Strafe absitzen.
Das Urteil der Europarichter weist aber weit über den Einzelfall
hinaus. Denn in Straßburg kassierten auch all jene eine Niederlage,
die seit geraumer Zeit am Verbot der Folter zu rütteln versuchen. Es
gibt keine erlaubte, keine gute Art von Folter, lautet die zweite
richtige Botschaft des Gerichts. Eine unmenschliche Behandlung wie im
Fall Gäfgen muss für die Polizei tabu sein, immer und unter allen
Umständen. Wer Gewalt oder Zwang gegen Verdächtige anwendet, macht
sich selbst strafbar. Auch ein bisschen Folter bei akuter Gefahr für
Menschenleben - wie es mancher deutsche Staatsrechtler fordert - darf
es nicht geben. Ein Rechtsstaat, der foltert, ist keiner mehr. Diese
Gewissheit haben die Straßburger Richter verteidigt. Bravo.
Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung
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Originaltext: Rheinische Post
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