EANS-Hauptversammlung: HTI - High Tech Industries AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 02-06-2010 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung zur 12. ordentlichen Hauptversammlung
der HTI High Tech Industries AG
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 30. Juni 2010 um 10.00
Uhr am Sitz der Gesellschaft in A-4502 St. Marien bei Neuhofen,
Gruber & Kaja Straße 1, stattfindenden 12. ordentlichen
Hauptversammlung ein.
T a g e s o r d n u n g:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 (samt
Anhang) mit dem Lagebericht und dem Corporate Governance-Bericht sowie des
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2009 mit dem Konzernlagebericht des
Vorstandes (nach IFRS) für das Geschäftsjahr 2009 und des Berichtes des
Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG (Aktiengesetz) für das Geschäftsjahr 2009.
2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 2009.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2009.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2009.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010.
6. Beschlussfassung über den Widerruf des derzeit eingeräumten genehmigten
Kapitals gemäß Punkt 4.4 der aktuellen Satzung in der Höhe von EUR
5.350.000 (Euro fünf Millionen dreihundertfünfzigtausend), das durch
Ausgabe von bis zu 5.350.000 (fünf Millionen dreihundertfünfzigtausend)
auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit
Stimmrecht zu den in der Ermächtigung nach Punkt 4.4 erster Absatz der
Satzung festgesetzten Bedingungen durchgeführt werden kann.
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, innerhalb von 5
Jahren nach der Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im
Firmenbuch mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu EUR 14.500.000 (Euro vierzehn Millionen
fünfhunderttausend) durch Ausgabe von bis zu Stück 14.500.000 (vierzehn
Millionen fünfhunderttausend) auf Inhaber lautende Stammaktien ohne
Nennwert (Stückaktien) mit Stimmrecht in einer oder mehreren Tranchen,
auch unter gänzlichem oder teilweisen Ausschluss des Bezugsrechtes, gegen
Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen und den Ausgabebetrag, der nicht unter
dem anteiligen Betrag der Stückaktien am bisherigen Grundkapital liegen
darf, sowie die sonstigen Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem
Aufsichtsrat festzulegen (genehmigtes Kapital); der Aufsichtsrat ist
ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien
aus dem genehmigten Kapital ergeben zu beschließen.
8. Beschlussfassung über den Widerruf der derzeit eingeräumten bedingten
Kapitalerhöhung gemäß Punkt 4.3 der aktuellen Satzung in der Höhe von EUR
237.500 (Euro zweihundertsiebenunddreißigtausend fünfhundert), welche
durch Ausgabe von höchstens Stück 237.000
(zweihundertsiebenunddreißigtausend fünfhundert) auf Inhaber lautende
Stückaktien mit Stimmrecht nach Punkt 4.3 der aktuell gültigen Satzung
festgesetzten Bedingungen durchgeführt werden kann.
9. Beschlussfassung
a. über die Zustimmung zur Ausstattung der am 31. Dezember 2009 von der
Gesellschaft begebenen Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von
EUR 5.000.000 (fünf Millionen) mit einem Wandlungsrecht in bis zu
Stück 5.000.000 (fünf Millionen) auf Inhaber lautende Stückaktien
der Gesellschaft mit Stimmrecht mit einem anteiligen Betrag am
Grundkapital von bis zu Euro 5.000.000 (fünf Millionen) und über den
gleichzeitigen Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre im Rahmen
der Ausstattung dieser Schuldverschreibungen mit einem
Wandlungsrecht in Aktien der Gesellschaft gemäß § 174 Absatz 4
Aktiengesetz iVm § 153 Aktiengesetz. Für die Bedienung der
Wandlungsrechte kann der Vorstand das bedingte Kapital verwenden,
über das im Rahmen dieser Hauptversammlung beschlossen werden soll;
sowie
b. über die gleichzeitige bedingte Kapitalerhöhung gemäß § 159 Abs 2 Z.
1 AktG um bis zu EUR 5.000.000 (Euro fünf Millionen) durch Ausgabe
von bis zu Stück 5.000.000 (fünf Millionen) auf Inhaber lautende
Stückaktien mit Stimmrecht zur Ausgabe an die Gläubiger der
Schuldverschreibungen gemäß § 174 Aktiengesetz im Sinne des
Hauptversammlungsbeschlusses vom 30. Juni 2010, die auf der
Grundlage der in dieser Hauptversammlung erteilten Zustimmung von
der Gesellschaft ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung
soll nur soweit durchgeführt werden, als die Gläubiger der von der
Gesellschaft am 31. Dezember 2009 begebenen Schuldverschreibungen
von ihren Wandlungsrechten zum Ausübungspreis von EUR 1 (Euro eins)
je Stückaktie Gebrauch machen. Die neu ausgegebenen Aktien der
bedingten Kapitalerhöhung sind im gleichen Maße wie die bereits
bestehenden Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt. Der
Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch
die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu
beschließen.
10. Beschlussfassung
a. über die Ermächtigung des Vorstandes, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates, auch in mehreren Tranchen,
Wandelschuldverschreibungen, die auch das Umtausch- und/oder das
Bezugsrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 9.500.000 (neun
Millionen fünfhunderttausend) Aktien der Gesellschaft gewähren bzw.
vorsehen, auszugeben. Für die Bedienung der Umtausch- und/oder
Bezugsrechte kann der Vorstand bedingtes Kapital oder eigene Aktien
oder eine Kombination aus bedingtem Kapital und eigenen Aktien
verwenden. Der Ausgabebetrag und das Umtauschverhältnis sind unter
Wahrung der Interessen der Gesellschaft, der bestehenden Aktionäre
der Gesellschaft sowie der Zeichner der Wandelschuldverschreibungen
- auch unter Einbindung sachverständiger Dritter - zu ermitteln.
Ausgabebetrag und Ausgabebedingungen sowie der etwaige (auch
teilweise) Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre auf die
Wandelschuldverschreibungen sind vom Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrates festzusetzen. Auch die allfällige (auch teilweise)
Einräumung eines mittelbaren Bezugsrechtes dahingehend, dass die
Wandelschuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder einem
Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen
werden, sie den Aktionären entsprechend ihrem Bezugsrecht
anzubieten, ist vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates
festzusetzen. Diese Ermächtigung gilt bis zum 29. Juni 2015; sowie
b. über die gleichzeitige bedingte Kapitalerhöhung gemäß § 159 Abs 2 Z.
1 AktG um bis zu EUR 9.500.000 (Euro neun Millionen
fünfhunderttausend) durch Ausgabe von bis zu Stück 9.500.000 (neun
Millionen fünfhunderttausend) auf Inhaber lautende Stückaktien mit
Stimmrecht zur Ausgabe an Gläubiger der Wandelschuldverschreibungen
gemäß § 174 Aktiengesetz im Sinne des Hauptversammlungsbeschlusses
vom 30. Juni 2010, die unter Ausnützung der in dieser
Hauptversammlung eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft
zukünftig ausgegeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung soll nur
soweit durchgeführt werden, als die Gläubiger dieser
Wandelschuldverschreibungen von ihrem Umtausch- und/oder Bezugsrecht
auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Ausgabebetrag und
das Umtauschverhältnis sind unter Wahrung der Interessen der
Gesellschaft, der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft sowie der
Zeichner der Wandelschuldverschreibungen - auch unter Einbindung
sachverständiger Dritter - zu ermitteln; der Ausgabebetrag darf
nicht unter dem anteiligen Betrag am Grundkapital liegen. Die neu
ausgegebenen Aktien der bedingten Kapitalerhöhung sind im gleichen
Maße wie die bereits bestehenden Aktien der Gesellschaft
dividendenberechtigt. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen
der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten
Kapital ergeben, zu beschließen.
11. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere zur
Anpassung an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen durch das
Aktienrechtsänderungsgesetz 2009 sowie zur notwendigen Anpassung in
Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 6-10.
Gemäß § 108 Abs 3 bis 4 haben die Aktionäre die Möglichkeit Einsicht in die
Unterlagen zu nehmen. Folgende Unterlagen liegen ab dem 21. Tag vor der
Hauptversammlung, somit ab 09.06.2010, am Sitz der Gesellschaft, Gruber & Kaja
Straße 1, 4502 St. Marien bei Neuhofen, während der üblichen Geschäftszeiten
zur kostenlosen Einsicht der Aktionäre auf:
a. Jahresabschluss mit Lagebericht
b. Corporate-Governance-Bericht
c. Konzernabschluss mit Lagebericht
d. Vorschlag für die Ergebnisverwendung
e. Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2009
f. Beschlussvorschläge für die Tagesordnungspunkte 2 - 11
g. Berichte des Vorstandes über den Ausschluss der Bezugsrechte gemäß § 153
Abs 4 AktG zu den TOPS 7, 9 und 10
h. Gegenüberstellung der Satzungsänderungen
Die Informationen gemäß § 108 Abs 4 AktG sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.hti-ag.at Hautversammlung 2010 abrufbar.
Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft die Formulare für
die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 sowie die
gegenständliche Einladung auffindbar.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG:
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen fünf von
Hundert des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass
Punkte auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag beigefügt werden. Die Antragsteller müssen
mindestens drei Monate vor Antragsstellung Inhaber der Aktien sein.
Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag
vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 09.06.2010, zugehen.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen eins von
Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt
der Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) Vorschläge zur
Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist beachtlich,
wenn es der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 21.06.2010, zugeht.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns
sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert
werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von
Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der
Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.
Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren
Vorbereitungszeit bedürfen, zeitgerecht vor der Hauptversammlung
schriftlich an die Gesellschaft zu richten.
Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während
eines bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt
werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils
relevanten Zeitraum durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG oder
Bestätigung des Notars bei nicht depotverwahrten Aktien erbracht
wird. Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre,
insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG, finden sich auch auf der
Internetseite der Gesellschaft www.hti-ag.at unter Hauptversammlung
2010.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussanträge und Fragen
sind an die Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten
Adressen zu übermitteln.
Per Post: HTI High Tech Industries AG
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.
Gruber & Kaja Straße 1
4502 St. Marien bei Neuhofen
Per Telefax: +43 (0) 7229/80400-2880)
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.
Per E-Mail: hauptversammlung@hti-ag.at
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.
Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung gemäß § 111 AktG: Aufgrund des
Aktienrechts-Änderungsgesetzes 2009 (AktRÄG 2009) finden die
Bestimmungen der Satzung über die Einberufung der Hauptversammlung,
die Hinterlegung der Aktien und die Teilnahme- und Stimmberechtigung
keine Anwendung.
Gemäß § 111 Abs1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem
Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am
20.06.2010, 24:00 Uhr (MEZ). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung
ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag
vor der Hauptversammlung, somit am 25.06.2010, 24.00 Uhr (MEZ)
zugehen muss, und zwar ausschließlich unter einer der oben genannten
Adressen.
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung
hat mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu
enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der
gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer
Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung als Nachweis des
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 20.06.2010 beziehen.
Gemäß § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie
Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz
AktG entgegen § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG nicht über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz
der Kreditinstitute (z.B. SWIFT), dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können, entgegennimmt. Die Bestätigungen dürfen
daher ausschließlich an eine der oben angeführten Anschriften
gesendet werden.
Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG:
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche
Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat. (Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person erteilt werden.) Die Textform ist jedenfalls
ausreichend.
Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
Gesellschaft www.hti-ag.at unter Hauptversammlung 2010 zur Verfügung
gestellte Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten
Vollmacht ermöglicht, verwendet werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft spätestens am 29.06.2010 bis
15:00 Uhr ausschließlich an eine der oben genannten Adressen
zugegangen sein und wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden.
Am Tag der Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht
bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort. Die
vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Gemäß § 106 Z 9 AktG wird bekanntgegeben, dass das Grundkapital der
Gesellschaft in 29.644.954 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien
zerlegt ist. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht.
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt ab 9:30 Uhr.
St. Marien bei Neuhofen, im Juni 2010
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: HTP High Tech Plastics AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
HTI High Tech Industries AG
Mag. Nadja Goyer
Konzernkommunikation & Investor Relations
Tel.: +43 (0)3862 304-8562
E-Mail: n.goyer@hti-ag.at
Branche: Holdinggesellschaften
ISIN: AT0000764626
WKN: A0DQ9W
Index: WBI, mid market
Börsen: Wien / Amtlicher Handel
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