EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen International Bank-Holding AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 02-06-2010 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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E I N L A D U N G
an die Aktionäre
für die am Donnerstag, den 08. Juli 2010, um 10:00 Uhr in der Wiener
Stadthalle - Halle F, Vogelweidplatz 14, 1150 Wien, stattfindende
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
der
Raiffeisen International Bank-Holding AG
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m
Bitte beachten Sie, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die
ordentliche Hauptversammlung der Raiffeisen International
Bank-Holding AG bis nach Mitternacht des 08. Juli 2010 dauert
und daher erst am 09. Juli 2010 endet.
A. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2009, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats
über das Geschäftsjahr 2009 sowie des Corporate-Governance-Berichts des
Vorstands.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2009
ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2009.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2009.
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009.
6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2010 und die durch die Eintragung der unter
Tagesordnungspunkt 11 a) zu beschließenden Verschmelzung in das Firmenbuch
bedingte Wahl des Bankprüfers für den Jahres- und Konzernabschluss für das
Geschäftsjahr 2010 und 2011.
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, nach den
Bestimmungen des § 65 Abs. 1 Ziffer 8 AktG für die Dauer von 30 Monaten ab
dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis zu 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben und gegebenenfalls einzuziehen.
Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen durch die
Gesellschaft, mit ihr verbundene Unternehmen oder für deren Rechnung durch
Dritte ausgeübt werden. Der Vorstand wird weiters ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats für die Veräußerung der eigenen Aktien eine
andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen. Diese
Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 10. Juni 2008
beschlossene Ermächtigung zum Rückkauf und zur Verwendung eigener Aktien.
8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung insbesondere zur Anpassung
an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 sowie sonstige Änderungen in
§§ 3, 4, 6, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17 und 18; § 19 wird neu
aufgenommen und der bisherige § 19 als § 20 nummeriert.
TAGESORDNUNGSPUNKTE IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERSCHMELZUNG
9. Wahlen in den Aufsichtsrat, die durch die Eintragung der unter
Tagesordnungspunkt 11 a) zu beschließenden Verschmelzung in das Firmenbuch
bedingt sind.
10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, nach den
Bestimmungen des § 65 Abs. 1 Ziffer 7 AktG zum Zweck des Wertpapierhandels
für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene
Aktien bis zu 5 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft zu
erwerben. Diese Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen durch
die Gesellschaft, mit ihr verbundene Unternehmen oder für deren Rechnung
durch Dritte ausgeübt werden. Diese Ermächtigung ist durch die Eintragung
der unter Tagesordnungspunkt 11 a) zu beschließenden Verschmelzung in das
Firmenbuch bedingt.
11. Beschlussfassung über die Verschmelzung
a) Beschlussfassung über die Verschmelzung der Cembra Beteiligungs AG,
FN 125395 f, als übertragende Gesellschaft durch Übertragung des Vermögens
als Ganzes mit Stichtag zum 31.12.2009, 24:00 Uhr, im Wege der
Gesamtrechtsnachfolge auf die Raiffeisen International Bank-Holding AG,
FN 122119 m, als übernehmende Gesellschaft mit Kapitalerhöhung bei dieser
und Genehmigung des Verschmelzungsvertrages.
b) Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Raiffeisen
International Bank-Holding AG von EUR 471.735.875,00 um EUR 124.554.753,20
auf EUR 596.290.628,20 durch Ausgabe von 40.837.624 neuen auf Inhaber
lautenden Stückaktien (Stammaktien) zur Durchführung der Verschmelzung mit
der Cembra Beteiligungs AG. Das Bezugsrecht nach § 153 AktG entfällt gemäß
§ 223 Abs 1 AktG.
c) Beschlussfassung über die mit der Eintragung der Verschmelzung
(einschließlich der Kapitalerhöhung) in das Firmenbuch bedingten
Änderungen der Satzung in §§ 1, 2, 4, 6, 9 und 15; § 18a wird neu
aufgenommen.
B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten 1 and 11 a) liegen ab 4. Juni
2010 während der Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Raiffeisen International Bank-Holding AG, Am
Stadtpark 3, 1030 Wien, auf:
Zu Tagesordnungspunkt 1:
Jahresabschluss 2009 samt Lagebericht,
Corporate-Governance-Bericht,
Konzernabschluss 2009 samt Konzernlagebericht,
Vorschlag für die Gewinnverwendung,
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009,
Zu Tagesordnungspunkt 11 a):
Entwurf des Verschmelzungsvertrags samt Beilagen
Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten 3 Geschäftsjahre der
Raiffeisen International Bank-Holding AG und Cembra Beteiligungs AG
Zwischenabschluss der Cembra Beteiligungs AG zum 31.12.2009
Corporate-Governance-Berichte der letzten 3 Geschäftsjahre der Raiffeisen
International Bank-Holding AG
gemeinsamer Bericht des Vorstands der Raiffeisen International Bank-
Holding AG und des Vorstands der Cembra Beteiligungs AG gemäß § 220a AktG
Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten gemeinsamen
Verschmelzungsprüfers gemäß § 220b AktG
Prüfungsbericht des Aufsichtsrat der Raiffeisen International Bank-
Holding AG gemäß § 220 c AktG
Prüfungsbericht des Aufsichtsrats der Cembra Beteiligungs AG gemäß § 220c
AktG
Zwischenbilanz der Cembra Beteiligungs AG zum 30.04.2010 gemäß § 221a Abs
2 Z 3 AktG
Umgründungsplan gemäß § 39 UmgrStG
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung sind
spätestens ab 4. Juni 2010 außerdem im Internet unter
www.ri.co.at (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung)
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. Im
Übrigen stehen zum gleichen Zeitpunkt auch die relevanten
Unterlagen zur die der Verschmelzung vorangehenden Spaltung eines
Teilbetriebs der Raiffeisen Zentralbank Österreich
Aktiengesellschaft auf die Cembra Beteiligungs AG in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft (näher dazu oben) und auf
der oben angeführten Internetseite der Gesellschaft zur
Verfügung.
Spätestens ab 17. Juni 2010 liegen weiters folgende Unterlagen zur
Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der
Raiffeisen International Bank- Holding AG, Am Stadtpark 3, 1030
Wien, während der Geschäftszeiten auf:
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 11
Satzung unter Ersichtlichmachung der unter den Tagesordnungspunkten 8 und
11 c) vorgeschlagenen Änderungen
Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 9 gemäß § 87 Abs 2 AktG
Bericht des Vorstandes über den Bezugsrechtsausschluss zu
Tagesordnungspunkt 7
Diese Unterlagen und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer
Vollmacht gemäß § 114 AktG, sind spätestens ab 17. Juni 2010 außerdem im
Internet unter www.ri.co.at (Investor
Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung) zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen.
Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Verschmelzung gemäß Tagesordnungspunkt
11 a) wird auch auf die gesonderte Bekanntmachung gemäß § 221a AktG im
"Amtsblatt zur Wiener Zeitung" hingewiesen.
C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Aufgrund der Änderungen des AktG durch das
Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 finden die Bestimmungen in §§ 14
f der Satzung der Gesellschaft über die Einberufung der
Hauptversammlung und die Hinterlegung der Aktien als
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung keine
Anwendung. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Bestimmungen in §
111 AktG.
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nun
nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 28. Juni 2010,
24.00 Uhr, Wiener Zeit.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer
an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 5. Juli
2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu
gehen muss (näher zu vorgeschriebenem Inhalt und Form der
Depotbestätigung unten):
Per Telefax: +43 1 71707 76 1400
Per Post: Raiffeisen International Bank-Holding AG
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
Am Stadtpark 3
1030 Wien
Die Entgegennahme von Depotbestätigungen über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden
können (SWIFT) ist für diese Hauptversammlung und bis auf
weiteres noch nicht möglich. Stattdessen wird bis auf weiteres als
elektronischer Kommunikationsweg das Telefax mit der oben
angeführten Telefaxnummer eröffnet.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD in Schriftform (firmenmäßige
Fertigung erforderlich) in deutscher oder englischer Sprache
auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC-Code),
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
(AT0000606306),
Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
Die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den oben
genannten Nachweisstichtag, das ist der 28. Juni 2010, 24.00 Uhr Wiener
Zeit, bezieht.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung.
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines öffentlichen Notars, die der Gesellschaft
ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen spätestens
am 5. Juli 2010 zugehen muss. Für den Inhalt der Bestätigung des
Notars gilt das oben Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der
Depotnummer).
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung
bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt;
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen.
D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE
GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals
erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind (zum
Nachweis sogleich unten), können schriftlich verlangen, dass
zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform (Unterschrift erforderlich) spätestens am 17. Juni
2010 der Gesellschaft an Raiffeisen International Bank-Holding
AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am
Stadtpark 3, 1030 Wien zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss auch in einer deutschen
Sprachfassung vorgelegt werden.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5 %
des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
ununterbrochen Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben (7) Tage sein
darf; bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals
erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle
Aktionäre auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen unter C. zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.
Beschlussvorschläge
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform spätestens am 29. Juni 2010 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 71707 76 1400, per
e-mail an anmeldung.ri@hauptversammlung.at, wobei dieses
Verlangen in Textform als PDF dem E-Mail anzuschließen ist, oder an
Raiffeisen International Bank-Holding AG, Mag. Susanne Langer -
Head of Group Investor Relations, Am Stadtpark 3, 1030 Wien,
zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl des Aufsichtsrats (Tagesordnungspunkt
9) tritt anstelle der anzuschließenden Begründung die Erklärung
der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die
vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation,
ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle
Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit
begründen könnten. Jeder Beschlussvorschlag muss auch in einer
deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses
Aktionärsrechts genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben (7) Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur
zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben
Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird wieder auf die Ausführungen unter C. zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§
109, 110, und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.ri.co.at zugänglich.
E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionäre seinem depotführenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt
wurde.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht
spätestens am 6. Juli 2010 an einer der nachgenannten Adressen
der Gesellschaft einzulangen.
Per Telefax: +43 1 71707 76 1400
Per E-Mail: anmeldung.ri@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in
Textform als PDF dem E-Mail anzuschließen ist
Per Post: Raiffeisen International Bank-Holding AG, Mag. Susanne Langer -
Head of Group Investor Relations, Am Stadtpark 3, 1030 Wien
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbandes für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung auf der
Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter der Mobil-
Telefonnummer: +43 664 2138740 oder per E-Mail:
michael.knap@iva.or.at. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen
Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben
beschrieben, an die Gesellschaft zu senden. Allfällige
Weisungen sind direkt dem IVA bekannt zu geben.
Ein allgemeines Vollmachtsformular der Gesellschaft, ein
IVA-Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.ri.co.at (Investor
Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung) abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
F. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 471.735.875,00 und ist in
154.667.500 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien
(Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft hält zum Stichtag (Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung) 972.909 eigene Aktien. Hieraus stehen der
Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien unterliegen einem
Stimmverbot.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 153.694.591. Es
bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
G. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte
Öffentlichkeit können den Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung
am 8. Juli 2010 ab ca. 10 Uhr live im Internet unter
www.ri.co.at verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bild- oder
Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
H. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises
(Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen,
nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die
Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht bereits an die
Gesellschaft oder den Vollmachtsvertreter (an die unter E.
angegebenen Adressen) gesendet wurde, erleichtern Sie den
Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.
Der Vorstand Wien, im Juni 2010
der
Raiffeisen International Bank-Holding AG
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Raiffeisen International Bank-Holding AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Susanne Langer
Leiterin Group Investor Relations
Raiffeisen International Bank-Holding AG
Am Stadtpark 3, A-1030 Wien
investor.relations@ri.co.at
Telefon +43-1-71707-2089
Branche: Banken
ISIN: AT0000606306
WKN:
Index: ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel
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