Raab: Ausstieg aus der Kernenergie mit Ausstieg aus Kohleverstromung verbinden
Geschrieben am 03-06-2010 |
Berlin (ots) - Zur Verabschiedung eines Positionspapiers der
Arbeitsgruppe Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
zur "Nachhaltigen Stromversorgung in Deutschland" erklärt die Obfrau
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Parlamentarischen Beirat für
nachhaltige Entwicklung, Daniela Raab MdB:
Aktuell steht die Strompolitik in Deutschland vor große
Herausforderungen. Hierzu gehören neben der Strompreisentwicklung vor
allem die Abhängigkeit vom Energieimport und die Endlichkeit fossiler
Brennstoffe.
Der Atomkonsens des Jahres 2000 und der daraufhin gesetzlich
fixierte Atomausstieg im Jahr 2002 setzen den Strommarkt zusätzlich
unter Druck. Die durch die Abschaltung von Kernkraftwerken bewirkte
Leistungsreduzierung muss an anderer Stelle ausgeglichen werden. Um
diese Herausforderungen meistern zu können, hat die Arbeitsgruppe
"Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung" folgende
politische Forderungen erarbeitet:
1. Die Restlaufzeiten der deutschen Kernkraftwerke müssen
angemessen verlängert werden. Im Vordergrund muss dabei aber die
Sicherheit der Kraftwerksanlagen stehen. Von störanfälligen
Kraftwerken sollten Reststrommengen unabhängig vom Alter der Anlagen
auf andere Kernkraftwerke übertragen werden können.
2. Der sogenannte "Atom-Konsens" ist zu einem "Atom-Kohle-Konsens"
fortzuentwickeln. Der Ausstieg aus der Kernenergie muss also mit
einem Ausstieg aus der fossilen Stromerzeugung verknüpft werden. Die
für die kommenden Jahre erforderlichen neuen Kohlekraftwerke sollten
dazu verwandt werden, alte Kohlekraftwerke mit entsprechender
MW-Leistung zu ersetzen, um zumindest auf dem Markt der
Kohlekraftwerke zu einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes beizutragen.
Sobald der Ausstieg aus der Kernenergie abgeschlossen und der
Einstieg in den Umstieg vollzogen ist, sollte im Rahmen der dann noch
möglichen Kapazitäten dazu übergegangen werden, Kraftwerke auf Basis
fossiler Brennstoffe vollständig durch Anlagen auf Basis erneuerbarer
Energie zu ersetzen.
3. Die vorhandenen Möglichkeiten und Potentiale zur
Stromspeicherung müssen zur Serienreife geführt werden. Um eine
Grundlastfähige Stromversorgung zu gewährleisten, ist es von
besonderer Bedeutung, die Speicherkapazitäten für "überschüssigen"
Strom zu vergrößern. Hier sind stärkere Anstrengungen erforderlich,
um dem vorhandenen Potential zur Serienreife zu verhelfen.
4. Die Stromnetze sind zu modernisieren, damit sie als Smart Grids
in der Lage sind, schwankende Kapazitäten der erneuerbaren Energien
zu steuern. Neben dem Ausbau der Speicherkapazitäten ist es daher
erforderlich, die Stromnetze künftig so auszulegen, dass die
vorhandene, also gerade erzeugte und in Speichermedien abrufbare
Strommenge ausreicht, um eine stabile Versorgung zu gewährleisten.
Die bereits verfügbaren Stromzähler neuester Generation (Smart Meter)
sind ein Einstieg in diese Steuerungsfähigkeit. Dieser Einstieg muss
durch die Förderung der entsprechenden Forschungs- und
Entwicklungsprojekte weiter unterstützt und zur Marktreife der Smart
Grids geführt werden.
5. Die Energieforschung muss ausgebaut werden. Neben der
Umgestaltung des Energiemixes und einer Effizienzsteigerung bei den
erneuerbaren Energietechniken wird es künftig darauf ankommen, den
Stromverbrauch zu senken oder bei steigenden Anforderungen, zum
Beispiel durch die Elektromobilität, nicht weiter steigen zu lassen.
Das kann nur durch eine deutliche Effizienzsteigerung bei den
Endgeräten erreicht werden. Es müssen die vorhandenen Potentiale
durch gezielte Fördermaßnahmen im Rahmen der Energieforschung weiter
ausgebaut werden.
6. Der Anteil des privat erzeugten Stroms auf Basis erneuerbarer
Energien sollte weiter gesteigert werden. Der flächendeckende Ausbau
des Anteils privater Photovoltaikanlagen kann einen Teil dazu
beitragen. Die Stromerzeugung der Zukunft ist eine umfassende
"öffentlich-wirtschaftlich-private" Gemeinschaftsaufgabe. Die
beschlossene stärkere Absenkung der Einspeisevergütung nach dem EEG
wird nicht zu einer Unwirtschaftlichkeit des Photovoltaikstroms
führen. Denn der reduzierten Einspeisevergütung stehen auch deutlich
sinkende Anschaffungskosten gegenüber, so dass unter dem Strich immer
noch eine akzeptable Rendite verbleibt.
7. Die Entwicklung von Fusionskraftwerken sollte stärker forciert
werden. Die Kernfusion ist ein wichtiger potentieller
Energielieferant der Zukunft und ist für den künftigen Energiemix
nötig. Ab 2050 kann wohl die Fusion als neue Technologie auf den
Markt kommen. Bis 2100 könnte die Kernfusion etwa 20 bis 30 Prozent
des europäischen Strombedarfs decken.
Fazit: Das Potential zur vollständigen Eigenversorgung des
deutschen Strommarktes ist vorhanden. Wir müssen heute die Weichen
stellen, um in einem Gesamtpaket den Strommarkt nachhaltig
zukunftsfest auszugestalten. Dabei leistet die Kernenergie als
Brückentechnologie einen bedeutenden aber endlichen Beitrag, den
Ausbau der erneuerbaren Energien und den Umbau der Stromerzeugung
voranzubringen.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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