Imcopa gibt erfolgreichen Abschluss der Einholung von Zustimmungserklärungen seiner Aktionäre bekannt
Geschrieben am 04-06-2010 |
Araucaria, Brasilien, June 4, 2010 (ots/PRNewswire) - Imcopa
International Cayman Ltd. (der "Emittent") und Imcopa Importacao,
Exportacao Industria e Oleos S.A. (der "Garantiegeber" oder "Imcopa")
gaben heute bekannt, dass die Einholung von Zustimmungserklärungen
(die "Einholung von Zustimmungserklärungen") bezüglich der im Jahr
2009 fälligen, zu 10,375 % verzinsten Anleihen (die "Anleihen") des
Emittenten in Höhe von 100.000.000 USD (ISIN: XS0275709094)
erfolgreich abgeschlossen worden sei.
Der Emittent und der Garantiegeber veröffentlichten am 10. Mai
2010 die Zustimmungserklärung mit dem Ziel, die Zustimmung der
Aktionäre (die "Aktionäre") zur Änderung der Vertragsformeln und der
Anleihe-Bedingungen ("Bedingungen") zu erhalten. Danach soll der
Aktionär unter Einhaltung der zeitlichen Fristen sowie der Beträge
zur Bezahlung der Auftraggeber und der Zinsen in der Lage sein, seine
Anleihen je nach gegebenen Umständen im Ganzen oder zum Teil zu
bezahlen, vorgegebene Bedingungen betreffend der Aktien abzulehnen
sowie Änderungen im Treuhandvertrag vom 27. November 2006
vorzunehmen, welcher zwischen Emittent, Garantiegeber und der Bank of
New York Mellon abgeschlossen wurde, als der Treuhänder (der
"Treuhänder") mit der Anleihenvergabe (zusätzliche Treuhandverträge
vom 28. Dezember 2007, 2. Juni 2008 and 10. November 2009, jeweils,
der "Treuhandvertrag") sowie mit den für das Übereinkommen
vorgegebenen Bedingungen in Verbindung trat. In dem Übereinkommen ist
der Kreditrahmen ("Kreditrahmen") festgelegt, den Imcopa mit seinen
Hauptkreditgebern vereinbaren möchte (die "Kreditgeber"). Es soll die
Grundlage des aussergerichtlichen Reorganisationsplans darstellen,
den die Garantiegeber unter brasilianischem Gesetz vorschlagen
möchten (der "Restrukturierungsplan") (gemeinsam der "Vorschlag").
Der Vorschlag war Gegenstand der Zustimmungserklärung vom 10. Mai
2010, welche als Zusatz zu der Zustimmungserklärung vom 17. Mai 2010
hinzugefügt wurde. Die letzte Frist zur Einreichung von Anweisungen
zur elektronischen Stimmabgabe lief am 27. Mai 2010 um 15:00 Uhr
(Ortszeit London) ab.
Im Rahmen der entsprechend der Erklärung bezüglich der Einholung
von Zustimmungserklärungen gestern ordnungsgemäss einberufenen und
beschlussfähigen Sitzung, stimmten die Eigentümer der Anleihen, die
etwa 94,14 % der sich zum Zwecke der Abstimmung im Umlauf
befindlichen Anleihen (sowie etwa 99,68 % der abgegebenen Stimmen)
repräsentierten, für den ausserordentlichen Beschluss zwecks
Genehmigung des Antrags.
Infolge der Absegnung dieses ausserordentlichen Beschlusses wird
der Emittent seiner Finanzierungsverpflichtung nachkommen und
gegenüber Eigentümern der Anleihen, die entsprechend gültiger
Bestimmungen für den Antrag stimmten, eine Zustimmungszahlung in Höhe
von 25,94 USD je Kapitalbetrag von 1.000 USD der Anleihen leisten.
Die Zahlung wird spätestens bis zum 8. Juni 2010 erfolgen.
Die Wirksamkeit des Vorschlags hängt von gewissen Konditionen ab:
(i) schliesst Imcopa ein definitives Übereinkommen (das "Definitive
Übereinkommen") mit den Kreditgebern, welches sich wiederum auf den
Vorschlag auswirken kann, (ii) enthält das definitive Übereinkommen
weder Begriffe noch Bedingungen, die sich sachlich vom Inhalt des
Vorschlags unterscheiden und (iii) werden Emittent und Treuhänder
einen vierten zusätzlichen Treuhandvertrag ausarbeiten, um einige
Änderungen zur Berücksichtigung des Vorschlags an den
Anleihe-Konditionen vorzunehmen. Bei Erfüllung aller daraus folgenden
Konditionen bezahlt der Emittent einen zusätzlichen Barbetrag von
25.94 USD pro 1,000 USD Kapitalbetrag für von den Aktionären
bestätigte Anleihen.
Bei den Verhandlungen mit den Kreditgebern sind seit der
Veröffentlichung der Zustimmungserklärung am 10. Mai 2010
Fortschritte erzielt worden, und zeigt sich zuversichtlich im
Hinblick auf den Abschluss des Difinitiven Übereinkommens bis zum 30.
Juni 2010.
Die Einholung von Zustimmungserklärungen ist Teil eines
umfassenderen Restrukturierungsplans, der derzeit von Imcopa
ausgearbeitet wird, um ausreichende finanzielle Mittel zur Erfüllung
seiner Schuldverpflichtungen zu mobilisieren und das nachhaltige
Wachstum sowie die Weiterentwicklung des Unternehmens zu fördern.
Nachdem Imcopa im Definitiven Übereinkommen die minimale Anzahl an
Kreditgebern, die vom brasilianischen Gesetz vorgegeben wird,
eingetragen hatte, plant das Unternehmen nun, einen Antrag an das
brasilianische Gericht zu stellen, um den Restrukturierungsplan als
aussergerichtlichen Restrukturierungsplan (plano de recuperacao
extrajudicial) bestätigen (homologacao) zu lassen. Daraufhin werden
die Bedingungen des Definitiven Übereinkommens nach brasilianischem
Gesetz für alle gesicherten und nicht gesicherten Geldgeber des
Garantiegebers sowie für die Aktionäre rechtsverbindlich.
Nach brasilianischem Recht muss der Restrukturierungsplan von
denjenigen unter Imcopas Kreditgebern genehmigt werden, die drei
Fünftel jeder betroffenen Kategorie besitzen, um gesetzlich anerkannt
(homologacao) zu werden. Sobald der betreffende Kreditgeber dem
Definitiven Übereinkommen zustimmt, rechnet Imcopa mit ausreichender
Unterstützung für den Restrukturierungsplan seitens der gesicherten
Geldgeber. Da der Aktionär den Vorschlag inklusive der damit
verbundenen Konditionen angenommen hat, hofft der Garantiegeber, die
nötige Drei-Fünftel-Bestätigung seitens der ungesicherten Geldgeber
zu erhalten, zusammen genommen mit den anderen ungesicherten
Geldgebern, die dem Restrukturierungsplan ebenfalls zustimmen. Damit
wäre es möglich, einen Antrag an das brasilianische Gericht zu
stellen und den Restrukturierungsplan bestätigen zu lassen.
"Imcopa fühlt sich von der stetigen Unterstützung seiner
Aktionäre und anderen Geldgebern in dieser schwierigen Phase
gestärkt," erklärte der Chief Executive Officer von Imcopa Frederico
Jose Busato Jr. "Wir sind davon überzeugt, den
Restrukturierungsprozess beinahe beendet zu haben und freuen uns
darauf, einen Restrukturierungsplan umzusetzen, der allen gerecht
werden wird - auch den Aktionären. So können wir unsere derzeitigen
Schwierigkeiten hinter uns lassen und uns auf unsere Bemühungen
konzentrieren, unsere Position als führender Sojabohnen-Verarbeiter
auszubauen."
HSBC Securities (USA) Inc. agierte als alleiniger Beauftragter
für die Abwicklung der Einholung von Zustimmungserklärungen
(Solicitation Agent), während Lucid Issuer Services Limited als
Informations- und Verwaltungsbeauftragter (Information and Tabulation
Agent) auftrat.
Imcopa ist laut ABIOVE im Hinblick auf das Volumen der
verarbeiteten Sojabohnen der grösste Sojabohnen-Verarbeiter aller
Unternehmen in brasilianischem Besitz und rangiert im Hinblick auf
die jährliche Verarbeitungskapazität von Sojabohnen in Brasilien an
fünfter Stelle. Imcopa konzentriert sich auf die Herstellung und
Entwicklung von wertschöpfenden Produkten für den internationalen
Markt. Imcopa hat insbesondere bei der Verarbeitung von Sojabohnen
ohne gentechnisch veränderte Organismen (GMO) Pionierarbeit geleistet
und sich zu einem der weltweit führenden Produzenten von
zertifizierten, GMO-freien Erzeugnissen aus Sojabohnen entwickelt.
Hierzu zählen Proteinkonzentrate aus Sojabohnen (mit einem
Proteingehalt von 60,0 %) sowie Sojalebensmittel, Sojaöl und
Lecithin. Imcopa zielt mit seinen Produkten auf bestimmte
Nischenmärkte ab, wozu unter anderem die Märkte für GMO-freie
Erzeugnisse aus Sojabohnen sowie für Sojalebensmittel mit hohem
Proteingehalt für Aquakultur-Futter zählen. Imcopa ist der Ansicht,
in diesen Bereichen die Führungsposition auf dem europäischen Markt
innezuhaben.
Ansprechpartner Investoren:
Andre Tomazi, +55-41-2141-9667
ri@imcopa.com.br
Originaltext: Imcopa
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Pressekontakt:
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