Bleser: Weingesetz aktuellen Gegebenheiten angepasst
Geschrieben am 09-06-2010 |
Berlin (ots) - Zur Verabschiedung einer Änderung des Weingesetzes
im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Peter Bleser MdB:
Die christlich-liberale Koalition hat heute eine dringend
notwendige Korrektur des Weingesetzes vorgenommen und damit auf
Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre reagiert. Vor allem in
Weinanbaugebieten mit Trauben- oder Mostvermarktung war durch neue
Ernte- und Verarbeitungsverfahren, aber auch durch den Anbau
ertragreicher Sorten eine Zunahme vermarktungsfähiger Weinmengen
festzustellen. Diese zusätzlichen Mengen waren nicht von der
Hektarertragsregelung erfasst.
Gerade wenn die Mehrmengen Ergebnis eines starken Auspressens der
Trauben sind, ist dies kaum mit der Qualitätsgedanken der
Hektarertragsregelung vereinbar. Deshalb mussten wir hier handeln
auch, um Wettbewerbsungleichheiten zwischen Winzern und Kellereien zu
beseitigen. Kellereien und Betriebe, die Wein aus zugekauften Trauben
herstellen, müssen nun die in der Weinverordnung festgelegten
Umrechnungsfaktoren einhalten, die bereits heute von selbst
vermarktenden Winzerbetrieben und Genossenschaften anzuwenden sind.
Damit weisen wir den Umrechnungsfaktoren eine größere Bedeutung
als bisher zu. Wir erwarten von dieser Maßnahme einen Beitrag zur
Stabilisierung der Erzeugerpreise.
Wir werden aber auch dafür Sorge tragen, dass die
Umrechnungsfaktoren den tatsächlichen Verhältnissen in der
weinwirtschaftlichen Praxis entsprechen. Daher sehen wir
kurzfristigen Handlungsbedarf, da die Gesetzesänderung bei der Abgabe
von Traubenmost unter Umständen (bei angereicherten Mosten) zu
unbilligen Härten führen kann. Deshalb haben wir den
Umrechnungsfaktor von Most zu Wein von bisher 95 auf 97 angehoben.
Die beschriebenen Änderungen gelten bereits für die Ernte 2010.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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