Als Finanzdienstleister in der Spur bleiben
Geschrieben am 10-06-2010 |
Münster (ots) - Ab dem 11. Juni 2010 gelten in Deutschland neue
Regeln für das Geschäft mit Verbraucherkrediten. Pünktlich zum
Inkrafttreten der Gesetzesgrundlage erscheint von LexisNexis der
Praxis-Leitfaden "Verbraucherkreditrichtlinie richtig umsetzen". Ob
neue Informationspflichten oder korrekte Werbeform - die Broschüre
behandelt alle Änderungen für Finanzdienstleister und lässt schnell
erkennen, wie die gesetzlichen Vorgaben künftig in den
Geschäftsablauf integriert werden können.
In Deutschland betrug der Bestand an Konsumentenkrediten allein im
Jahr 2008 rund 224 Mrd. EUR. Wir sprechen somit von einem
interessanten Markt - aber nur für den informierten
Finanzdienstleister. Denn das Geschäft mit Verbraucherkrediten
unterliegt künftig noch größeren Regularien. Das neue Regelwerk sieht
unter anderem standardisierte Mustervorlagen für Kreditinformationen,
eine einheitliche Form sowie identische Inhalte von
Verbraucherkrediten und Auswirkungen bei Nichterfüllung dieser
Parameter vor. Dem Verbraucher wird dadurch die Möglichkeit gegeben,
aus einer größeren Auswahl von Verbraucherdarlehn europaweit das für
ihn richtige Angebot finden zu können. Der Gesetzgeber will aber auch
die Qualität der Produkte und die Konditionen für Verbraucherkredite
verbessern, um den Wettbewerb im neuen EU-Binnenmarkt anzuregen.
Nach der Umsetzung der Versicherungsvermittler-Richtlinie und der
Regulierung der Anlageberatung durch die Richtlinie über Märkte der
Finanzinstrumente (MiFiD) kommt auf die Versicherungs- und
Finanzdienstleistungsbranche eine neue Flutwelle an
Gesetzesänderungen zu. Die Einführung der neuen Kreditvorgaben im
Privatkundengeschäft sollte jedoch vor allem als Chance gesehen
werden. Denn wer kann dem Kunden die vielen Informationen besser
erklären als der qualifizierte Finanzberater? Durch die
Verbraucherkreditrichtlinie entsteht ein ganz neues Aufgabengebiet.
Finanzdienstleister können in Zukunft die Angebote auch aus den
europäischen Nachbarstaaten einfacher mit deutschen Angeboten
vergleichen.
Nach den Plänen des Bundesjustizministeriums sollen die
Vorschriften zum Verbraucherdarlehnsrecht aber noch weiter ergänzt
werden. Seit dem 24. März 2010 liegt ein vom Kabinett beschlossener
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer
Musterwiderrufsinformation für Verbraucherdarlehnsverträge vor. Das
Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Damit die Leser
des neuen Leitfadens aber auch hier aktuell informiert sind, steht
ihnen ein spezieller Online-Service zur Verfügung. Darüber können sie
die in der Broschüre behandelten Gesetzestexte sowie interessante
Formulare und Mustertexte aktuell abrufen.
Mehr Informationen zur Broschüre unter
www.lexisnexis.de/verbraucherkredit
Über LexisNexis
LexisNexis ( www.lexisnexis.de ) ist einer der weltweit führenden
Anbieter für Informationen und Wissensmanagementlösungen für
Wirtschaft und Recht und bietet seine Produkte, darunter die
renommierten Onlinedienste Lexis® und Nexis®, einem breiten Spektrum
von Berufsgruppen in den Segmenten Unternehmen, Justiz, Anwaltschaft,
Regierung und öffentliche Verwaltung, Wirtschaftsprüfern und
Universitäten an. Als Unternehmen der Reed Elsevier [NYSE: ENL; NYSE:
RUK] betreut LexisNexis mit seinen 13.000 Mitarbeitern Kunden in über
100 Ländern.
LexisNexis Deutschland
LexisNexis Deutschland ist ein führender Lösungsanbieter für
Recht, Verwaltung und Wirtschaft. Mit seinen deutschsprachigen
Onlinediensten LexisNexis® Recht und LexisNexis® Wirtschaft, dem ZAP
Verlag, einem der führenden deutschen juristischen Verlage,
vielfältigen CD-Rom- Produkten, dem Anwaltsuchportal anwalt24.de
sowie Corporate Publishing erfüllt LexisNexis alle Bedürfnisse der
Informationsgesellschaft und liefert maßgeschneiderte Wissenslösungen
für Unternehmen, Redaktionen, Anwaltskanzleien, Gerichte und die
öffentliche Verwaltung. Die Onlinedienste für Presse-, Wirtschafts-
und Rechtsinformationen bieten umfassende und schnelle Informationen
zu allen relevanten Recherchethemen mit über 5 Milliarden Dokumenten
aus über 32.000 Quellen, darunter aktuelle Firmenprofile,
Beteiligungsverhältnisse, Marktstudien, Rechtsnormen, Urteile,
Kommentare und umfassende Pressespiegel auf einen Blick. Diese
Informationen lassen sich auf einer übersichtlichen, einfach zu
bedienenden Benutzeroberfläche einzeln oder verknüpft abrufen. Sitz
von LexisNexis Deutschland ist Münster. Das Unternehmen beschäftigt
in Deutschland rund 270 Mitarbeiter.
Originaltext: LexisNexis Deutschland GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7925
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7925.rss2
Pressekontakt:
Christoph Bertling
LexisNexis Deutschland GmbH
Feldstiege 100
D-48161 Münster
Tel +49 (0) 2533 - 9300-829
Fax +49 (0) 2533 - 9300-837
E-Mail pr@lexisnexis.de
Produktkontakt:
Yvonne Becker
LexisNexis Deutschland GmbH
Feldstiege 100
48161 Münster
Tel +49 (0) 2533 - 9300-237
Fax +49 (0) 2533 - 9300-50
E-Mail: yvonne.becker@lexisnexis.de
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