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Exakt 3 Jahre nach BGH-Urteil / "Deutsche" Limiteds immer beliebter - Jeder 3. der potenziellen GmbH-Gründer gehen stattdessen bürokratiefreien englischen Weg

Geschrieben am 14-03-2006

Birmingham/Wiesbaden (ots) - Mit mehr als 1.500 Limited-Gründungen
im Monat hat die englische Rechtsform in Deutschland einen neuen
Rekordwert erreicht. Exakt drei Jahre nach ihrer vollen juristischen
Anerkennung durch den Bundesgerichtshof am 13. März 2003 macht der
Importschlager von der Insel mit geschätzten 25-30.000 deutschen
Niederlassungen der GmbH deutlicher Konkurrenz denn je.

"Weil sich die Unternehmen nicht mehr länger der unverhältnismäßig
hohen Bürokratie aussetzen wollen, wird heute wird fast jede dritte
Kapitalgesellschaft als Limited gegründet und damit zuerst ins
britische Handelsregister eingetragen", bilanziert Michael
Silberberger, Chef des marktführenden Limited-Gründungsunternehmens
Go Ahead Ltd. Birmingham/Wiesbaden.

1.000 Ltd.-Buchungen im Monat

"Mit über 1.000 Online-Bestellungen pro Monat ist die Nachfrage
nach dem innovativen und zeitgemäßen englischen Unternehmensmodell
seit dem Jahreswechsel bei uns auf einem Rekordwert", sagt
Silberberger. Hauptsächlich seien es Personengesellschaften und
Einzelunternehmen "quer durch alle Branchen", die ihren neuen
Firmensitz vor allem aus Haftungsgründen nach Großbritannien
verlagerten. Unter den über 18.000 allein von Go Ahead im
Onlineverfahren via www.go-limited.de gegründeten Firmen seien
zunehmend auch "gestandene Mittelständler". Sie nutzten das
weltbekannte Rechtskonstrukt von der Insel zur Holdingbildung,
Betriebsaufspaltung bzw. in Form einer Ltd. & Co. KG, mit der sich
auch steuerliche Vorteile erzielen ließen. Informationen aus erster
Hand dazu geben 20 weitere Info-Abende und Unternehmerseminare, die
Go Ahead in Kooperation mit Steuerberatern und Rechtsanwälten bis zum
Sommer bundesweit veranstaltet (Termine unter
www.go-limited.de/seminare).

In innovativen Bundesländern besonders gefragt

Die Limited und die Ltd. & Co. KG bieten für Unternehmen,
Selbständige und Existenzgründer in Deutschland echte Alternativen.
Schon die Mindesteinlage von einem britischen Pfund (etwa 1,50 Euro)
sichert den Schutz vor der persönlichen Haftung, was die Ltd. vor
allem im Handel und in der Handwerkerschaft zusätzlich attraktiv
macht. Rechtlich ist die Limited der GmbH gleich gestellt. Ganz hoch
im Kurs steht die Limited besonders in solchen Bundesländern, die
ohnehin für ihre Innovationen bzw. starkes Wachstum bekannt sind.
Demzufolge ist das englische Firmenkonstrukt bei Unternehmen aus NRW,
Bayern bzw. Baden-Württemberg, deren Anteil an den Ltd.-Gründungen
allein etwa 50 Prozent ausmacht, noch weitaus bekannter als
beispielsweise im Osten der Republik.

Handwerker nach Insolvenz mit Ltd. voll durchgestartet

Ein Beispiel dafür liefert der Berliner Installateurmeister Ralf
Götz aus Reinickendorf. Für ihn war die Ltd. nach Insolvenz der
Vorgängerfirma die einzige Möglichkeit, ohne persönliches Risiko und
ohne immense Kosten im Geschäft zu bleiben. Unmittelbar nach dem
BGH-Urteil im April 2003 startete der 39-Jährige neu durch - mit der
Goetz Installation Ltd. "Immer häufiger höre ich von Kollegen, dass
sie uns für den Mut, mit der Limited unbekanntes Terrain betreten zu
haben, bewundern. Dabei war die anfängliche Unsicherheit schnell
überwunden. Das Limited-Prinzip ist gut zu durchschauen, das
Unternehmensmodell absolut unbürokratisch und einfach zu handhaben.
Mit dem Anbieter Go Ahead haben wir außerdem den richtigen Partner
gefunden, der schnell und unkompliziert auf unsere Probleme eingeht",
zeigte sich der der Ltd-Direktor kürzlich in einem Presseinterview
zufrieden. Anfängliche Befürchtungen, keine Bank für die neue Firmen
mit ausländischem Kürzel zu finden, seien unbegründet gewesen. "Die
Berliner Bank richtete ohne zu Zögern ein Geschäftskonto für die
Goetz Installation Ltd. ein. Für unser erstes großes Bauvorhaben
bekamen wir sogar innerhalb von drei Tagen eine
Fertigstellungsbürgschaft", so Goetz weiter.

Mehr Infos können von Journalisten kostenfrei abgerufen werden:
presse@go-limited.com


Originaltext: Go Ahead Limited
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=51953
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_51953.rss2


Pressekontakt:

Go Ahead Limited
69 Great Hampton Street
UK-B18 6EW Birmingham

Nordenstadter Str.38
D-65207 Wiesbaden
www.go-limited.de
Pressesprecher: Michael Silberberger
Fon: (+49)0611-360 97-0
E-Mail:presse@go-limited.com


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