Grindel: Gorleben-Mythos entzaubert
Geschrieben am 17-06-2010 |
Berlin (ots) - Zur Sachverständigenanhörung im
Gorleben-Untersuchungsausschuss erklärt der Obmann der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Reinhard Grindel MdB:
Erneut sind im Gorleben-Untersuchungsausschuss Behauptungen der
Opposition eindrucksvoll widerlegt und der Gorleben-Mythos entzaubert
worden. Die Auswahl des Standorts Gorleben für die Erkundung eines
atomaren Endlagers war fachlich und rechtlich einwandfrei. Nach
neuesten Erkenntnissen ist der Standort Gorleben bereits 1976
erstmals von Wissenschaftlern als am besten geeigneter Standort
eingestuft worden. Die Standortauswahl erfolgte nach einem
abgestuften Katalog von Sicherheitskriterien. Obwohl es in den Jahren
1976/77 noch um ein nationales Entsorgungszentrum mit 3.600
Arbeitsplätzen und nicht nur um ein Endlager ging, haben
Sicherheitsfragen eine viel größere Rolle gespielt als Fragen der
Wirtschaftsförderung. Es kann auch keine Rede davon sein, dass es
sich beim Erkundungsbergwerk Gorleben um einen "Schwarzbau" handelt.
Die Bauausführung in Gorleben ist vom Zweck der Erkundung und der
notwendigen Bauausführung rechtlich gedeckt.
Auch die Behauptung, durch die Standortauswahl nach Bergrecht sei
die Beteiligung der Öffentlichkeit bewusst beschnitten worden, ist
widerlegt. Es gab gar keine Rechtsgrundlage im Atomrecht, auf deren
Grundlage die Erkundung des Salzstocks Gorleben hätte erfolgen
können. Insoweit musste nach den Bestimmungen des Bergrechts
vorgegangen werden. Gleichwohl haben die damals verantwortlichen
Politiker mit einer Vielzahl von öffentlichen
Informationsveranstaltungen und der sogenannten Gorleben-Kommission
für eine breite Beteiligung interessierter Bürger und der örtlichen
Kommunalpolitiker gesorgt. Nach der damals geltenden Rechtslage war
es nicht erforderlich, mehrere Standorte in einem zeitaufwändigen
Auswahlverfahren miteinander zu vergleichen. Es kam lediglich darauf
an, ob ein Standort grundsätzlich für die Erkundung eignungshöffig
ist. Diese Eignungshöffigkeit hat selbst die rot-grüne
Bundesregierung noch im Jahr 2000 dem Standort Gorleben bescheinigt.
Rot-Grün sollte endlich mit der Verunsicherung der Menschen aufhören,
indem mit Blick auf die aktuelle energiepolitische Debatte bewusst
wahrheitswidrig behauptet wird, das Endlager Gorleben sei
unrechtmäßig ausgewählt worden. Diese Behauptung ist nach der
heutigen Sachverständigenanhörung nicht mehr haltbar. Sie wird auch
durch die Aufklärungsarbeit des Untersuchungsausschusses weiterhin
widerlegt werden.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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