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Haufe aktuell: Warum Unternehmer jetzt aktiv werden müssen - Umsatzsteuererhöhung verursacht viel Arbeit: Haufe SteuerGuide 2007 mit praxisnahen Informationen und Checklisten zum kostenlosen Download

Geschrieben am 29-08-2006

Freiburg (ots) - Branchenverbände warnen, dass die
Umsatzsteuererhöhung von 16 auf 19 Prozent kleine Unternehmen
besonders hart trifft und zu Gewinneinbußen von geschätzten 2,17
Prozent führt - mehr als die durchschnittliche Marge in vielen
Branchen. Doch das ist längst nicht alles, wie die Steuerexperten der
Haufe Mediengruppe jetzt festgestellt haben.

Denn Schwellenpreise neu zu berechnen oder die Mengenstaffelpreise
zu überdenken, sollte für kleinere Unternehmen eine
Selbstverständlichkeit sein, um die Umsätze stabil zu halten und
Kunden nicht zu verprellen. Mindestens genauso wichtig ist es aber,
die Buchhaltung auf Vordermann zu bringen und bereits jetzt die
steuerlichen Weichen zu stellen. Wie Chefs Chancen nutzen können,
erfahren Arbeitgeber im Haufe SteuerGuide 2007. Dieser steht unter
www.haufe.de/steuerguide zum kostenlosen Download bereit.

Hier haben die Steuerexperten des Haufe Teams wertvolle
Praxistipps gesammelt und anschaulich aufbereitet. Anhand von
Beispielen aus dem unternehmerischen Alltag wird im Detail
erläutert, was bei der Umsatzsteuererhöhung zu beachten ist: Wann
genau lassen sich noch 16 Prozent berechnen? Welche Fristen gibt es
seitens der Finanzbehörden? Was darf ein Unternehmer seinen Endkunden
berechnen und was keinesfalls?


Denn zahlreiche Fallstricke lauern im Steuerdschungel:

- Endverbrauchern gegenüber dürfen keine Umsatzsteuer-Klauseln
ohne Beträge ("zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer")
verwendet werden. Hingegen sind gegenüber Firmenkunden solche
Klauseln erlaubt und können bei längerfristigen Verträgen
durchaus sinnvoll sein.

- Auch gilt: Wenn im ersten Quartal 2007 noch Rechnungen für
Lieferungen und Leistungen eingehen, die im Jahr 2006 ausgeführt
wurden, gelten hier keine 19 Prozent! Ähnlich die Situation
beispielsweise bei Bauvorhaben: Für 2006 erbrachte
Teilleistungen gelten 16 Prozent, 2007 geleistete Lieferungen
müssen mit 19 Prozent abgerechnet werden.

- Ebenso sind Rabatte, Skonti und sonstige Preisnachlässe die 2007
für einen 2006 ausgeführten Umsatz (16 Prozent!) gewährt wurden,
dem entsprechenden Umsatz zuzuordnen.

Beachten Arbeitgeber diese neuen Regelungen nicht, droht ihnen
spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung Ärger in Form von
Nachzahlungen inklusive Zinsen. Und eine nicht zurückgeholte
Vorsteuer ist schlicht ein ärgerlicher und teurer Fehler.


Hinweis an die Redaktionen:

Medienvertreter können die Infobroschüre Haufe SteuerGuide 2007
auch als Printversion bei der Pressestelle der Haufe Mediengruppe
anfordern.


Originaltext: Haufe Mediengruppe
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6856
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6856.rss2

Weitere Informationen:
Haufe Mediengruppe
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tanja Eckenstein
Hindenburgstraße 64, 79102 Freiburg
Tel. 0761-3683-940 oder -464, Fax -900
E-Mail: mailto:pressestelle@haufe.de


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