NDR Rundfunkrat: Beschluss zu Dreistufentests für tagesschau.de und eins-extra.de
Geschrieben am 25-06-2010 |
Hamburg (ots) - Der NDR Rundfunkrat hat die vom Intendanten
vorgelegten Telemedienkonzepte für die Internet-Angebote
tagesschau.de und eins-extra.de abschließend beraten. Das Gremium
fasste am Freitag, 25. Juni, auf seiner Sitzung in Hamburg den
Beschluss, dass die Angebote vom öffentlich-rechtlichen Auftrag
gedeckt sind und den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages
entsprechen.
Dagmar Gräfin Kerssenbrock, Vorsitzende des NDR Rundfunkrats: "Der
Rundfunkrat des NDR ist sich seiner besonderen Verpflichtung zur
Durchführung eines fairen und unabhängigen Verfahrens zur
Gewährleistung der Grundrechte aus Artikel 5 GG bewusst. Der
Rundfunkrat hat die Angebotsbeschreibung des für diese beiden ARD
Gemeinschaftsangebote federführenden NDR, die Stellungnahmen Dritter,
das externe Gutachten und die Mitberatungsergebnisse der Rundfunkräte
der anderen ARD-Anstalten dazu intensiv beraten und ausgewertet.
Dabei wurde mit besonderer Sorgfalt der Begriff der
'Presseähnlichkeit' diskutiert ebenso wie die Frage der Notwendigkeit
eines Drei-Stufen-Tests für technisch veranlasste Applikationen.
Im Laufe des mehr als zwölfmonatigen Verfahrens haben die
Ausschüsse des Rundfunkrats dem Intendanten eine Reihe von Hinweisen
und Empfehlungen gegeben, die bereits in die Telemedienkonzepte
eingeflossen sind und zum Teil zu Veränderungen des bestehenden
Internetaustrittes geführt haben. Auf diese Weise hat das Gremium zu
einer Optimierung der Angebote beigetragen und zugleich Sorge dafür
getragen, dass der Gesamtaufwand für den Drei-Stufen-Test gegenüber
dem Gebührenzahler verantwortbar bleibt."
So soll die Barrierefreiheit der Angebote kontinuierlich
verbessert und weiter entwickelt werden. Verlinkungen zu
themenbezogenen Beiträgen von Formaten mit Nachrichtenrelevanz (z. B.
"Panorama", "Report") sollen in das Verlinkungs-Angebot von
tagesschau.de aufgenommen werden. Ausgaben des "Brennpunktes", die
gesellschaftlich bedeutsame Ereignisse dokumentieren und von
besonderer geschichtlicher Relevanz sind, sollen dauerhaft im Archiv
von "tagesschau.de" vorgehalten werden.
Auch im Fall von "eins-extra.de" hat der NDR Rundfunkrat angeregt,
dass durch eine konsequentere Verlinkung auf vorhandene
Hintergrundinformationen in den Gemeinschaftsangeboten der ARD bzw.
den Angeboten der Landesrundfunkanstalten der publizistische Beitrag
des Angebots erhöht werden soll. Damit wurde den umfangreichen
Forderungen Dritter nach größerer Informationstiefe und -breite
Rechnung getragen.
Bei beiden Telemedienangeboten ist für den Fall, dass der im
Telemedienkonzept ausgewiesene Aufwand preisbereinigt um zehn Prozent
überschritten würde, eine Erläuterung durch den Intendanten
vorzunehmen. Auf deren Grundlage würde der NDR Rundfunkrat prüfen, ob
die Aufgreifkriterien für einen neuen Dreistufentest gemäß
"ARD-Genehmigungsverfahren für neue oder veränderte
Gemeinschaftsangebote von Telemedien vom 25. November 2008" erfüllt
wären.
Über die Ergebnisse der so genannten Dreistufentests wird der NDR
nunmehr die Rechtsaufsicht informieren, die derzeit bei der Freien
und Hansestadt Hamburg liegt. Der Rechtsaufsicht obliegt die formale
Prüfung der Verfahren. Sie basieren auf den Vorschriften des 12.
Rundfunkänderungsstaatsvertrags, der am 1. Juni 2009 in Kraft
getreten ist. Danach müssen neben neuen auch bestehende
Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Rahmen eines
Dreistufentests überprüft werden.
Über Details soll die Öffentlichkeit nach Abschluss aller
ARD-Verfahren in einer gemeinsamen Pressekonferenz der
Gremienvorsitzenden am 20. Juli 2010 in Berlin unterrichtet werden.
25. Juni 2010
Originaltext: NDR Norddeutscher Rundfunk
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6561
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Pressekontakt:
NDR Norddeutscher Rundfunk
NDR Presse und Information
Telefon: 040 / 4156 - 2300
Fax: 040 / 4156 - 2199
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