EANS-Hauptversammlung: Intercell AG / Ergebnisse zur Hauptversammlung
Geschrieben am 25-06-2010 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Intercell Hauptversammlung 2010 stimmt allen Anträgen zu Bericht über
die Hauptversammlung und Veröffentlichung gemäß § 82 (9) BörseG
i.V.m. § 2 (1) und § 3 (1) Veröffentlichungsverordnung über die
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Aktienrückerwerb
Wien, 25. Juni 2010 - Intercell AG (Wiener Börse, ICLL) gab heute
bekannt, dass alle vorgeschlagenen Anträge im Rahmen der heutigen
Hauptversammlung angenommen wurden. Insgesamt waren rund 33 % der
Stimmrechtsanteile der Intercell AG bei der Versammlung vertreten.
Ermächtigung zum Aktienrückerwerb: Die dem Vorstand mit Beschluss der
ordentlichen Hauptversammlung vom 13. Juni 2008 für die Dauer von 30
Monaten erteilte und nicht ausgenützte Ermächtigung zum Erwerb von
auf Inhaber lautenden eigenen Aktien zu einem niedrigsten Gegenwert
von EUR 20,00 und einem höchsten Gegenwert von EUR 60,00 pro Aktie
nach Wahl des Vorstands über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot wird widerrufen. Gleichzeitig wird der Vorstand ermächtigt,
gemäß § 65 Abs 1 Z 8 Aktiengesetz im gesetzlich jeweils
höchstzulässigen Ausmaß auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien
während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag dieser
Beschlussfassung zu einem niedrigsten Gegenwert von Euro 12,00 und
einem höchsten Gegenwert von Euro 60,00 pro Aktie zu erwerben. a) Der
Vorstand wird ermächtigt, die eigenen Aktien zur Bedienung von
Aktienoptionen von Arbeitnehmern, leitenden Angestellten und
Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft oder eines mit ihr
verbundenen Unternehmens und/oder Mitgliedern des Aufsichtsrats der
Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens zu
verwenden, b) eigene Aktien gemäß § 65 Absatz 1 b Aktiengesetz
jederzeit über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu
veräußern oder c) mit Zustimmung des Aufsichtsrates für die
Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art als über die Börse
oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des
Bezugsrechtes der Aktionäre zu beschließen.
Die weiteren Beschlüsse umfassten: » Entlastung der Mitglieder des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2009. » Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009. » Beschlussfassung über die
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2009 »
Beschlussfassung über die Einräumung von Aktienoptionen an
Aufsichtsratsmitglieder » Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 »
Beschlussfassung über die Satzungsänderung zur Anpassung an das
Aktienrechtsänderungsgesetzes 2009
Darüber hinaus berichtete das Management Team der Intercell AG (CEO
Gerd Zettlmeissl, CFO Reinhard Kandera und COO Thomas Lingelbach) im
Rahmen der Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2009 und gaben
einen Überblick über Strategie und jüngste Fortschritte im Jahr
2010. Die Präsentation zur Hauptversammlung kann auf der
Internetseite der Intercell AG unter www.intercell.com abgerufen
werden. Details zu den Abstimmungsergebnissen der einzelnen
Tagesordnungspunkte finden Sie in Kürze unter www.intercell.com.
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Intercell AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Intercell AG
Lucia Malfent
Vice President, Global Head Corporate Communications
Tel. +43 1 20620-1303
lmalfent@intercell.com
Branche: Biotechnologie
ISIN: AT0000612601
WKN: A0D8HW
Index: ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel
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