Puttrich: Pfändungsschutzkonto gibt Verbrauchern Sicherheit in Notlage
Geschrieben am 30-06-2010 |
Berlin (ots) - Zum Inkrafttreten des Gesetzes zum
Pfändungsschutzkonto am 1. Juli erklärt die verbraucherpolitische
Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Lucia Puttrich
MdB:
Eine gute Nachricht für alle Verbraucher: Jeder Schuldner kann
künftig bei seiner Bank sein Girokonto in ein so genanntes
Pfändungsschutzkonto umwandeln und wird damit besser vor Pfändungen
und Kontoblockierungen geschützt. Bislang wurde das Konto nach einer
Kontopfändung automatisch gesperrt, und eine gerichtliche Freigabe
war nötig. Die Folge: Daueraufträge und Lastschriften, etwa für
Miete, Strom oder Gas, konnten nicht mehr beglichen werden. Der
Schuldenberg wuchs stetig und damit auch die Verunsicherung der
Verbraucher.
Durch die Einführung eines pfändungsfreien Sockelbetrages endet
dieser Zustand: Monatlich werden durch das sogenannte P-Konto nun
985,15 Euro für den alltäglichen Bedarf geschützt. Geldgeschäfte des
täglichen Lebens können so geregelt werden, ohne ständige Sorge vor
einer Kontosperrung. Bestehen Unterhaltspflichten, kann der Betrag um
370,76 Euro erhöht werden. Schuldner, die eigentlich zahlen wollen,
wurden in der Vergangenheit durch die Sperrung gehemmt: Nicht nur die
Kontensperrung, auch der Gang zum Gericht fällt nun weg.
Eine Kontogarantie für verschuldete Verbraucher, wie es das neue
Gesetz vorsieht, sichert deren weitere Teilnahme am Marktgeschehen
und bietet einen erweiterten Schutz in der Notlage. Gleichzeitig wird
das P-Konto registriert, sodass sich Schuldner nicht mehrere Konten
zeitgleich anlegen können, um ggf. weitere Schulden anzuhäufen. .Das
P-Konto ist daher ein weiterer Baustein zu mehr
Verbrauchersouveränität auf dem Finanzmarkt und daher ein gutes
Zeichen in Zeiten hoher Verbraucherverschuldung.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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