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Anrechnung von Zeiten der Kindererziehung bei über neun Millionen Renten

Geschrieben am 01-07-2010

Berlin (ots) - Bei rund 9,4 Millionen Renten werden Zeiten der
Kindererziehung in der gesetzlichen Rentenversicherung
berücksichtigt. Von der Anrechnung profitieren zu rund 97 Prozent
Frauen und nur rund drei Prozent Männer. Hierauf weist die Deutsche
Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Zeiten der Kindererziehung steigern die Rente. Für Geburten bis
1991 werden das erste Jahr, für Geburten ab 1992 die ersten drei
Jahre nach der Geburt angerechnet. Die Berechtigten werden so
gestellt, als würden sie jeweils das Durchschnittseinkommen aller
Versicherten in Höhe von zurzeit rund 32.000 Euro im Jahr verdienen.
Für ein Jahr Kindererziehung ergibt sich aktuell eine monatliche
Rentensteigerung von bis zu 27,20 Euro in den alten und 24,13 Euro in
den neuen Bundesländern.

Die Kindererziehungszeit wird dem Elternteil zugeordnet, der das
Kind erzogen hat. Erziehen die Elternteile ihr Kind gemeinsam, kann
die Erziehungszeit nur bei einem Elternteil angerechnet werden. Die
Eltern können bei gemeinsamer Erziehung vorab bestimmen, welchem
Elternteil die Kindererziehungszeit zugeordnet werden soll.

Die Zahlen ergeben sich aus den aktuellen statistischen Daten der
Deutschen Rentenversicherung zum Rentenbestand am 31.12.2009.

Originaltext: Deutsche Rentenversicherung Bund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/50838
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_50838.rss2

Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel.: 030 865-89178
Fax: 030 865-27379
pressestelle@drv-bund.de


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