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Mit dem Auto ins Ausland: Erst informieren, dann starten / TÜV Rheinland empfiehlt: Genau über Verkehrsregeln in anderen Ländern informieren / Unwissen schützt nicht vor Strafe

Geschrieben am 02-07-2010

Köln (ots) - Auch wenn viele Regeln im europäischen Straßenverkehr
ähnlich gestaltet sind, gibt es doch von Land zu Land sehr
unterschiedliche Vorschriften. Dabei steckt der Teufel oft im Detail.
Um teuere und ärgerliche Strafen zu vermeiden, sollte man sich
deshalb nach Empfehlung der TÜV Rheinland-Kraftfahrt-Experten vor dem
Start genau über die Regeln im Reiseland informieren. Denn: Unwissen
schützt nicht vor Strafe. Auf Nummer Sicher geht, wer sich bei den
Konsulaten der jeweiligen Länder oder über die Fremdenverkehrsämter
informiert. Im Internet gibt es zudem viele Tipps auf der Seite von
TÜV Rheinland unter www.tuv.com (Stichwortsuche: "Autofahren im
Ausland"). Auch Automobilklubs geben Reisehinweise für Auto- und
Motorradfahrer.

Die Bandbreite der kleinen Tücken im Reiseverkehr ist groß. In
einigen Ländern gibt es beispielsweise auf Autobahnen und
Schnellstraßen neben dem generellen Tempolimit je nach Tageszeit oder
Witterungsverhältnissen abweichende Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Neben Geschwindigkeitsverstößen können insbesondere Alkoholdelikte
richtig teuer werden. Beispiel Italien: Bei mehr als 1,5 Promille
Alkohol im Blut können die Ordnungshüter das Auto oder Motorrad
enteignen und zwangsversteigern lassen. Ähnlich drakonisch gehen die
Spanier vor: Wer über 60 km/h zu schnell unterwegs ist oder mit über
1,2 Promille erwischt wird, riskiert einen Gefängnisaufenthalt von
mindestens drei Monaten.

Auch Warnwesten sollten inzwischen zur Standardausrüstung für
Autourlauber gehören. Sie sind etwa in Österreich, Belgien,
Luxemburg, Frankreich, Italien, Spanien, Bulgarien, Kroatien,
Slowenien und der Slowakei bereits vorgeschrieben. Die gelben oder
orangefarbenen Westen müssen über das europäische Prüfzeichen EN 471
verfügen und sind unter anderem an allen Servicestationen des TÜV
Rheinland zu kaufen.

Telefonieren am Steuer sollte generell unterlassen werden und wird
mitunter ebenfalls zu einem teuren Spaß: Während in Deutschland das
Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung 40 Euro plus ein Punkt in
Flensburg kostet, kassieren die Niederländer 150 Euro, die Italiener
mindestens 155 Euro. In Spanien ist sogar die Verwendung von
Head-Sets untersagt. Die umfassenden und genauen Regeln des
jeweiligen Landes erfährt man bei den Konsulaten oder Botschaften.

Originaltext: TÜV Rheinland Group
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Wolfgang Partz, Pressesprecher Mobilität, Tel.: 0221/806-2290
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
presse@de.tuv.com sowie im Internet: www.tuv.com/presse


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