FZ: Pressestimme "Fuldaer Zeitung" (Dienstagausgabe, 6. Juli 2010) / Kommentar zum Rauchverbot/Referendum/Bayern
Geschrieben am 05-07-2010 |
Fulda (ots) - Einen "Sieg der Basisdemokratie" schreiben sich die
Initiatoren der Nichtraucher-Initiative in Bayern auf die Fahnen.
Jetzt wollen die Befürworter von rauchfreien Kneipen, Discos und
Festzelten ihre Forderung auch anderswo in Gesetze gießen lassen. Das
klingt kühn - und ist doch nicht unrealistisch. Denn die Bewegung ist
auch in anderen Bundesländern stark; Nacheiferer loten bereits aus,
wie viele Unterschriften in Nordrhein-Westfalen oder Hessen für ein
Referendum nötig wären. Ein Triumph der direkten Bürgerbeteiligung
also? Sehen wir etwas genauer hin. Da sind zum einen die speziellen
bayerischen Verhältnisse, die das Ergebnis möglicherweise verzerren.
Sie hängen auch damit zusammen, dass die durch eine herbe
Wahlniederlage verunsicherte CSU sich beim Thema Nichtraucherschutz
in einer Weise treiben und zerreiben ließ, die früher schlicht
unvorstellbar gewesen wäre. Dass nun erst beim Volksentscheid
herauskommt, wie die Bayern ticken - das hätte ein Franz-Josef Strauß
seinerzeit längst politisch erspürt und kurzerhand zur eigenen Linie
erklärt gehabt, bevor es überhaupt zur Blamage hätte kommen können.
Mag sein, dass bei vielen, die am Sonntag ihr Kreuzchen machten, auch
das eine Rolle spielte: den Großkopferten in München endlich mal zu
zeigen, dass ein politischer Zickzack-Kurs so ziemlich das Letzte
ist, womit sich Wähler begeistern lassen. Der zweite Punkt indes
stimmt nachdenklich: Selbst bei einem Thema, das im wahrsten Sinne
volks- und stammtischnäher kaum geht, bequemen sich gerade 38 Prozent
der Wahlberechtigten zur Urne. Sieht so der strahlende Sieg der
direkten Demokratie aus? Sicher nicht. Die Legitimation einer
Volksentscheidung ist so auch nicht sehr viel überzeugender als bei
einer Abstimmung im Landtag. Aber wenigstens ist jetzt erst einmal
Ruhe - jedenfalls in Bayern. Der "Flickenteppich" unterschiedlicher
Länderregelungen, der allenthalben beklagt wird, würde indes auch
durch 16 verschiedene Volksabstimmungen wohl nicht besser. Hier
sollte der Bundesgesetzgeber die Initiative an sich ziehen und eine
bundeseinheitliche Regelung treffen, die im Sinne des Gesundheits-
und Arbeitsschutzes ebenso praktikabel wie auch - ganz wichtig -
kontrollierbar ist. Denn wo Gesetze folgenlos ignoriert werden, macht
sich der Gesetzgeber lächerlich - auch dann, wenn das Volk selbst
vorher per Referendum gesprochen hat.
Originaltext: Fuldaer Zeitung
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Pressekontakt:
Fuldaer Zeitung Johannes Heller
Telefon: 0661 280-447
johannes.heller@fuldaerzeitung.de
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