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Hilfreiches Serviceangebot: Pflegeberatung der Knappschaft kommt gut an

Geschrieben am 06-07-2010

Bochum (ots) - Ein Pflegefall in der Familie kann das Leben
schlagartig verändern - das gilt sowohl für Betroffene als auch für
Angehörige. Um eine derartige Krisensituation nicht alleine
bewältigen zu müssen, besteht seit dem 1. Januar 2009 ein
gesetzlicher Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung. Ein Angebot, das
von den Versicherten der Knappschaft gerne genutzt wird: Allein im
zweiten Halbjahr 2009 wurden die Pflegeberater der Knappschaft rund
7.400 Mal kontaktiert. Dabei waren es überwiegend Angehörige (64
Prozent), die sich über Pflegeleistungen informierten. Das hat eine
Untersuchung der Knappschaft ergeben.

"Die Erhebung zeigt, dass gerade beim sensiblen Thema Pflege ein
hoher Beratungsbedarf besteht. Viele Menschen wissen gar nicht,
welche Ansprüche sie bei der Pflege geltend machen dürfen", sagt
Walburga Milles, Referentin im Dezernat Leistungsmanagement
Pflegeversicherung der Knappschaft. Um der großen Nachfrage gerecht
zu werden, bietet die Knappschaft in mehr als 100 Geschäftsstellen
und zusätzlichen Pflegestützpunkten Beratung zu diesem Thema an. 61
Mitarbeiter der Knappschaft haben ihre Fortbildung zum Pflegeberater
schon abgeschlossen, weitere Qualifizierungsmaßnahmen sind geplant.

Individuelle Pflegeberatung aus einer Hand

Die Pflegeberater kümmern sich um die Sorgen und Fragen von
Hilfebedürftigen sowie deren Familien, informieren über alle
Sozialleistungen und unterstützende Angebote. Auskünfte zu den
Leistungen der Pflegeversicherung bilden einen Schwerpunkt, auf
Wunsch wird ein individueller Versorgungsplan erstellt. "Wir legen
großen Wert darauf, Betroffene und deren Angehörige umfassend zu
unterstützen. Deshalb halten wir von Anfang an engen Kontakt und
begleiten sie während der gesamten Pflegemaßnahme. Unsere
Versicherten und ihre Angehörigen schätzen die Beratungskompetenz
unserer Pflegeberater und sind erleichtert, dass ihnen in einer
Krisensituation Rat und Unterstützung unentgeltlich zur Verfügung
steht", betont Milles. Ziel ist es, die Versorgungssituation
Pflegebedürftiger zu verbessern, Angehörige zu entlasten und den
Bereich der häuslichen Pflege zu stärken.

Ob Versicherte Anspruch auf Leistungen der sozialen
Pflegeversicherung haben, hängt vom Schweregrad der körperlichen oder
geistigen Beeinträchtigung ab. Als pflegebedürftig gelten
Versicherte, die für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden
Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens bei der Körperpflege,
Ernährung oder Mobilität sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung -
für wenigstens sechs Monate - der Hilfe bedürfen. Insgesamt werden
drei Pflegestufen mit unterschiedlich hohen Pflegegeld- und
Pflegesachleistungsbezügen unterschieden: Pflegestufe I für erheblich
Pflegebedürftige (mindestens 90 Minuten Hilfebedarf täglich),
Pflegestufe II für Schwerpflegebedürftige (mindestens drei Stunden
Hilfebedarf täglich) und Pflegestufe III für Schwerstpflegebedürftige
(mindestens fünf Stunden Hilfebedarf täglich). In welche Stufe
Betroffene einzuordnen sind, stellt der Sozialmedizinische Dienst der
Knappschaft fest.

Passgenaue Hilfs- und Leistungsangebote

Steht die Pflegestufe fest, haben Versicherte grundsätzlich die
Wahl zwischen ambulanter, teil- oder vollstationärer Pflege. Wer in
den eigenen vier Wänden und von vertrauten Personen wie Angehörigen,
Nachbarn oder Bekannten gepflegt wird, kann Pflegegeld beantragen.
Ist eine Unterstützung aus dem privaten Bereich allein nicht möglich,
helfen ambulante Pflegedienste - zum Beispiel beim Baden, An- und
Ausziehen oder Einkaufen. Bei der teilstationären Pflege werden
hilfebedürftige Menschen tagsüber oder nachts von Fachkräften in
speziellen Pflegeeinrichtungen betreut. Von vollstationärer Pflege
spricht man, wenn Betroffene dauerhaft im Heim untergebracht sind.

Da sich immer mehr Menschen wünschen, im Alter nicht alleine leben
zu müssen, haben sich im Laufe der letzten Jahre neue
Pflegemöglichkeiten entwickelt. Dazu gehören
Senioren-Wohngemeinschaften, in denen mehrere Pflegebedürftige leben
und von Pflegediensten betreut werden. Auch Mehrgenerationenhäuser,
in denen sich Alt und Jung gegenseitig unterstützen, sind heutzutage
eine weitere Option im Alter. "Um die vielfältigen Angebote zu
überblicken und das individuell Passende zu finden, stellen wir
unseren Versicherten neben der persönlichen Pflegeberatung
ausführliche Broschüren zur Verfügung", so Milles. Informationen zu
allen weiteren Bereichen der Pflege sowie zu modernen
Pflege-Wohnprojekten geben die Pflegeberater der Knappschaft und die
Mitarbeiter unter der gebührenfreien Servicenummer 08000 200 501. Im
Internet unter www.knappschaft.de finden Versicherte in der Rubrik
"Pflegekompass" zudem alles Wissenswerte über die Pflegeeinrichtung
in ihrer Nähe.

Checkliste:

Richtig abgesichert im Pflegefall

Was zu tun ist, wenn im Familien- oder Bekanntenkreis durch Unfall
oder Krankheit plötzlich ein Pflegefall eintritt.

1. Antrag stellen: Pflegeleistungen müssen schriftlich beantragt
werden. Die Mitarbeiter der Knappschaft sind hierbei gerne
behilflich.

2. Kontakt aufnehmen: Ein Pflegeberater nimmt Kontakt mit dem
Antragssteller auf, wenn dieser eine Pflegeberatung wünscht. In dem
Erstgespräch besteht die Gelegenheit, die Lebens- und Wohnsituation
zu schildern sowie individuelle Versorgungswünsche zu erörtern. Die
Pflegeberatung können Sie auch in einem Pflegestützpunkt oder während
einer bereits laufenden Pflegemaßnahme nutzen.

3. Einstufen lassen: Der Antrag wird an den Sozialmedizinischen
Dienst weitergeleitet. Dieser besucht den Betroffenen und prüft, ob
Pflegebedürftigkeit vorliegt.

4. Hilfebedarf ermitteln: Wird dem Antrag stattgegeben, analysiert
der Pflegeberater den Hilfebedarf und ermittelt Pflegemöglichkeiten
sowie sonstige Hilfs- und Unterstützungsangebote, zum Beispiel Essen
auf Rädern oder Betreuungsangebote für demenziell erkrankte Menschen.

5. Hilfsangebote erörtern: Wenn Leistungen bewilligt wurden,
erörtert Ihnen der Pflegeberater in einem Zweitgespräch die
Hilfsangebote.

6. Versorgungsplan erstellen: Auf Wunsch erstellt der
Pflegeberater einen individuellen Versorgungsplan, der passgenau
sämtliche Hilfsmaßnahmen beinhaltet, die in Anspruch genommen werden
möchten.

7. Service nutzen: Die Pflegeberater der Knappschaft stehen Ihnen
jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Sie helfen Ihnen zum Beispiel
dabei, die Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen anzupassen, wenn sich
im Laufe der Zeit der Pflegebedarf verändert oder erläutern Ihnen die
Gründe, wenn Leistungen abgelehnt worden sind.

Originaltext: Knappschaft-Bahn-See
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/76022
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_76022.rss2

Pressekontakt:
Knappschaft-Bahn-See

Pressesprecherin
Susanne Heinrich
Pieperstraße 14-28
44789 Bochum
Tel. 0234 304-82100
Fax 0234 304-82060
presse@kbs.de
www.knappschaft.de


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