EANS-News: Raiffeisen International Bank-Holding AG: Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen International Bank-Holding AG zum Rückerwerb eigener Aktien
Geschrieben am 09-07-2010 |
Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen
International Bank-Holding AG zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß §
65 Abs. 1 Z 8 AktG
sowie zur Veräußerung eigener Aktien auf andere
Art als über
die Börse oder durch ein öffentliches Angebot (§ 65
Abs. 1b AktG)
Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG iVm §§ 2 und
3
VeröffentlichungsV 2002
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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Aktienrückkauf
Utl.: Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der
Raiffeisen International Bank-Holding AG zum Rückerwerb eigener
Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG sowie zur Veräußerung eigener
Aktien auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot (§ 65 Abs. 1b AktG) Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG
iVm §§ 2 und 3 VeröffentlichungsV 2002
Wien (euro adhoc) - Die Hauptversammlung der Raiffeisen International
Bank-Holding AG, Wien, FN 122119 m, vom 8. Juli 2010 hat die
folgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 65 Abs. 1a AktG iVm
§ 82 Abs. 9 BörseG und gemäß §§ 2 und 3 der VeröffentlichungsV 2002
veröffentlicht werden:
1. Der Vorstand ist nach den Bestimmungen des § 65 Abs. 1 Ziffer 8
AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals
befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien
ermächtigt. Der Anteil der nach dieser Ermächtigung zu erwerbenden
oder der aufgrund zeitlich vorangehender Ermächtigungen der
Hauptversammlung gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG bereits erworbenen Aktien
und der gemäß § 65 Abs. 1 Z 1, 4 und 7 AktG gegebenenfalls zu
erwerbenden oder bereits erworbenen eigenen Aktien darf insgesamt 10
% des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen.
Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist mit 30
Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der Hauptversammlung
begrenzt.
Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 1
(eins) pro Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert
darf nicht mehr als 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten
Börsenschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung
vorangegangenen 10 Handelstage liegen.
Diese Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, mit ihr
verbundene Unternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt
werden.
2. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für
die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der Veräußerung
als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot auch unter
teilweisen oder gänzlichen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre
zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen festzusetzen. Das
Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann ausgeschlossen werden, wenn
die Verwendung der eigenen Aktien als Gegenleistung für eine
Sacheinlage, beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben
oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder
Ausland oder zum Zweck der Durchführung des "Share Incentive Program"
der Gesellschaft für leitende Angestellte und Mitglieder des
Vorstands der Gesellschaft und der mit ihr verbundenen Unternehmen
erfolgt. Weiters kann für den Fall, dass Wandelschuldverschreibungen
auf der Grundlage des Hauptversammlungsbeschlusses vom 10.06.2008
ausgegeben werden, das Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen
werden, um (eigene) Aktien an solche Gläubiger von
Wandelschuldverschreibungen auszugeben, die von dem ihnen gemäß den
Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen gewährten Umtausch- oder
Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht haben. Diese
Ermächtigung kann ein Mal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln
oder gemeinsam ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren
ab dem Datum dieser Beschlussfassung.
3. Sowohl dieser Beschluss als auch ein darauf beruhendes
Rückkaufprogramm oder ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie
deren Dauer sind zu veröffentlichen.
Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 10. Juni
2008 beschlossene Ermächtigung zum Rückkauf und zur Verwendung
eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der Verwendung auch auf
den von der Gesellschaft bereits erworbenen Bestand eigener Aktien.
Den entsprechenden Veröffentlichungspflichten gemäß § 6 und § 7 der
VeröffentlichungsV 2002 wird durch die Veröffentlichung im Internet
über die Website der Gesellschaft, www.ri.co.at, entsprochen.
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Raiffeisen International Bank-Holding AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Raiffeisen International Bank-Holding AG
Mag. Michael Palzer
Tel.: +43 1 71707-2828
mailto:michael.palzer@ri.co.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000606306
WKN:
Index: ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel
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