BVR zum Entwurf einer Einlagensicherungsrichtlinie: EU-Kommission darf Verbraucherschutz in der Einlagensicherung nicht schwächen und Kultur der genossenschaftlichen Bankengruppe nicht verändern
Geschrieben am 12-07-2010 |
Berlin (ots) - Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR) ruft die Europäische Kommission auf, das
bisherige Niveau des Verbraucherschutzes in Europa nicht in Frage zu
stellen. "Es ist verständlich, dass die Europäische Kommission
Schwächen von Sicherungssystemen beseitigen und Risiken für den Staat
vermindern will", erklärt BVR-Vorstandsmitglied Gerhard Hofmann,
"allerdings dürfen über Jahrzehnte bewährte Strukturen wie das
institutssichernde System des BVR nicht belastet werden. Zudem wäre
es verfehlt, die Kultur des genossenschaftlichen Bankwesens in
Deutschland durch eine Richtlinie zu verändern und die Vielfalt im
Finanzsektor zu reduzieren." Seit den dreißiger Jahren des
vergangenen Jahrhunderts schützt die Sicherungseinrichtung des BVR
mit ihrem ausgefeilten System die Einlagen der Kundinnen und Kunden
der angeschlossenen Banken stets vollumfänglich. Nie mussten Einleger
entschädigt werden. Insolvenzen wurden stets durch frühzeitige
Maßnahmen abgewendet.
Die EU-Kommission stellt am Montag einen Richtlinienvorschlag zur
Reform der Einlagensicherung in der Europäischen Union vor. Es sei
zwar erfreulich, dass die Kommission die Institutssicherung weiterhin
in der Einlagensicherungsrichtlinie anerkenne, so Hofmann, die
Vorstellungen der Kommission, nach denen Einlagensicherungssysteme
künftig bis auf eng definierte Ausnahmen auf die Auszahlung von
Einlagen im Sicherungsfall beschränkt werden, seien jedoch nicht
sachgerecht. "Bei frühzeitigem Eingreifen einer
Einlagensicherungseinrichtung sind die Chancen am höchsten, die
Schieflage der betreffenden Bank mit relativ niedrigem Aufwand zu
bewältigen; zugleich sind die Einleger am besten geschützt", erklärt
das BVR-Vorstandsmitglied. Das höhere Finanzierungsvolumen von 1,5
Prozent der geschützten Einlagen könne die zu starke Fokussierung auf
die Auszahlung von Einlegern im Insolvenzfall nicht ausgleichen.
Die Vorschläge der Kommission, welche die bestehenden
Institutssicherungssysteme lediglich als freiwillige Ergänzung zu
einem von der Richtlinie vorgeschriebenen Einlagensicherungssystem
erlauben, führten dazu, dass möglicherweise zwei Fonds betrieben
werden müssten, eine gesetzliche Einlagensicherung und daneben die
bisherige Institutssicherung, die es in Deutschland beim BVR und beim
Deutschen Sparkassen- und Giroverband gebe. Eine solche
Zweigleisigkeit wäre weder sachgerecht noch angesichts des intensiven
Wettbewerbs wirtschaftlich tragbar, zumal erhebliche zusätzliche
Mittel für die Einlagensicherung aufzubringen wären.
Der BVR hat seine Institutssicherung stetig über den Standard der
Einlagensicherungsrichtlinie hinaus verbessert. Fragen wie die
Ex-ante-Finanzierung - das heißt der Aufbau von sofort verfügbaren
Eigenmitteln vor dem Sicherungsfall -, risikoabhängige Beiträge zur
Sicherungseinrichtung oder wirksame Präventionsmechanismen sind seit
langer Zeit bei der Sicherungseinrichtung des BVR gut gelöst. In 2009
hat die Mitgliederversammlung des BVR eine Reform des Statuts der
Sicherungseinrichtung beschlossen, die 2010 in Kraft getreten ist.
Die wesentlichen Änderungen betreffen die Bemessungsgrundlage zum
Garantiefondsbeitrag, die sich künftig auf Basis der
Adressenausfallrisikopositionen der Solvabilitätsverordnung
ermittelt. Mit diesem Beschluss wird mehr Beitragsgerechtigkeit
erreicht, weil die neue Bemessungsgrundlage eine noch bessere
Risikoorientierung bietet als die bisherige Regelung. Vor dem
Hintergrund der Finanzmarktkrise haben die Kreditgenossenschaften
rasch ein Zeichen in die richtige Richtung gesetzt. Dazu gehört auch,
dass die Mitgliedsbanken das Klassifizierungssystem durch die
Einführung einer weiteren Beitragsklasse, nämlich "A++", erweitert
haben. Diese neue Klasse gilt für überdurchschnittlich starke
Institute.
Originaltext: BVR Bundesverband der deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
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Raiffeisenbanken - BVR
Pressesprecherin:
Melanie Schmergal
Schellingstraße 4
10785 Berlin
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Telefax: (030) 20 21-19 05
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