Mindestlohn als Einstiegslohn für Hilfskräfte in der Pflege - ein Zeichen der Vernunft / bpa: Die Regelung zur ortsüblichen Vergütung ist damit überflüssig und zu streichen
Geschrieben am 14-07-2010 |
Berlin (ots) - Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung über
zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche - besser bekannt
als Mindestlohn-Verordnung - beschlossen. Sie soll noch im Juli im
Bundesanzeiger veröffentlicht werden und damit zum 1. August 2010 in
Kraft treten.
Demnach gilt für Hilfskräfte, die überwiegend in der Grundpflege
eingesetzt werden, ab 1. August 2010 eine Lohnuntergrenze von EUR
7,50 in den neuen und EUR 8,50 in den alten Bundesländern. Ab
1.Januar 2012 erhöht sich diese jeweils um EUR 0,25 und ab 1. Juli
2013 noch einmal um jeweils EUR 0,25. Dieser Mindestlohn gilt auch
für Leiharbeitskräfte in der Pflegebranche. Hauswirtschaftskräfte,
Auszubildende bzw. Praktikanten sowie speziell ausgebildete Betreuer
für Demenzkranke (z. B. Alltagsbetreuer) sind von der Regelung
ausgenommen. Diese gilt erst einmal bis Ende 2014. Danach soll ihre
Wirkung überprüft werden.
"Die Einigung ist ein Zeichen der Vernunft beim Einstiegslohn für
Hilfskräfte in der Pflege. Mit Blick auf die bevorstehende volle
Arbeitnehmerfreizügigkeit in Europa ab 1. Mai 2011 wird damit eine
Lohnuntergrenze für die Pflegebranche verpflichtend", so
bpa-Präsident Bernd Meurer. "Der Mindestlohn wird auch für
ausländische Unternehmen gelten, die Pflegeleistungen in Deutschland
anbieten. Damit gibt es auch für ausländische Hilfskräfte künftig
keinen Grund, für einen geringeren Stundenlohn in Privathaushalten zu
arbeiten."
Allerdings besteht nach Ansicht des bpa gesetzgeberischer
Korrekturbedarf noch an anderer Stelle. "Mit dem Mindestlohn für die
Pflegebranche ist die Regelung zur ortsüblichen Vergütung überholt
und zu streichen", fordert Bernd Meurer. Und weiter: "Mindestlöhne
sind keine Durchschnittslöhne! Eines muss aber klar sein: Nur eine
solide Refinanzierung ermöglicht es den Unternehmen in der Pflege,
auch künftig verlässliche Leistungen in guter Qualität zu erbringen.
Dies wurde seinerzeit auch vom Bundesrat unterstützt."
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 6.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland.
Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
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Für Rückfragen:
Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60.
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