Weiß: Mindestlohn für Pflegehilfskräfte entspricht Wunsch der Branche
Geschrieben am 15-07-2010 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Befassung des Bundeskabinetts mit
der Verordnung zum Mindestlohn in der Pflegebranche am 14. Juni 2010
erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß MdB:
Es ist begrüßenswert, dass dem gemeinsamen Wunsch der
Pflegekommission nach einem Mindestlohn von 7,50 Euro im Osten und
8,50 Euro im Westen, mit Steigerungen um jeweils 25 Cent ab 2012 und
2013, gefolgt wird. Die Beschäftigten haben nun die Sicherheit, für
ihre wichtige Arbeit nicht mit Dumpinglöhnen abgespeist zu werden.
Die achtköpfige Pflegekommission hat dem Wunsch der Pflegebranche
entsprechend Mindestlöhne vereinbart. Es ist nicht nachvollziehbar,
dass der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) den
Mindestlohn für Pflegehilfskräfte kritisiert, da er angeblich
Schwarzarbeit fördere und Beschäftigungspotentiale in Gefahr bringe.
Es war wichtig, eine Lohngrenze gerade für Beschäftigte
festzuschreiben, deren Tätigkeit einer nur geringen Anlernzeit und
kaum spezifischer Fachkenntnisse bedürfen. Auch wenn manch ein
Unternehmer versuchen wird, die Regelung zu umgehen, ist sie
grundsätzlich richtig und wichtig.
Ferner ist der Mindestlohn vor dem Hintergrund der vollen
Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 dringend nötig. Gerade in der
Pflegebranche wäre sonst eine Lohnspirale abwärts bei
Pflegehilfskräften zu erwarten. Diese Bedenken kamen von
Expertenseite bei einem Fachgespräch der Arbeitnehmergruppe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Arbeitnehmerfreizügigkeit zum
Ausdruck. Bereits heute arbeiten viele ausländische Pflegekräfte in
deutschen Familien, und es werden noch mehr werden. Deutschland
braucht diese Arbeitskräfte. Doch es darf nicht sein, dass selbst die
untersten Löhne unserer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterboten
werden. Für Arbeiten, die in unserem Land verrichtet werden, muss der
Grundsatz Gerechter Lohn für gute Arbeit gelten. Vor allem in
Berufen, die einen Dienst am Menschen leisten.
Damit es ab Mai 2011 nicht zu Verwerfungen auf dem deutschen
Arbeitsmarkt kommt, braucht es diesen Mindestlohn nach dem
Arbeitnehmerentsendegesetz. Nur ein solcher Mindestlohn erstreckt
sich auf alle in Deutschland beschäftigten Arbeitskräfte, seien es
Inländer oder Ausländer.
Wir gehen davon aus, dass die Bundesministerin für Arbeit und
Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, in den nächsten Tagen die
entsprechende Verordnung erlassen und im Bundesanzeiger
veröffentlichen werde. Damit träte der Mindestlohn zum 1. August
2010 für alle in Deutschland in der Pflegebranche Beschäftigten
verbindlich in Kraft.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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