CCS-Gesetz ist wichtiger energie- und klimapolitischer Meilenstein / Braunkohlenindustrie begrüßt Vorlage des Gesetzentwurfs / Verbliebene Unstimmigkeiten sollten schnell bereinigt werden
Geschrieben am 15-07-2010 |
Köln (ots) - Der von den Bundesministerien für Wirtschaft und
Umwelt gemeinsam vorgelegte Entwurf für ein Gesetz zum Transport und
zur Einspeicherung von Kohlendioxid eröffnet Deutschland den Weg,
ambitionierte Klimaziele zu erreichen, einen breiten Energiemix zu
erhalten und eine wichtige Zukunftstechnologie zu verfolgen.
Zugleich, so der Deutsche Braunkohlen-Industrie-Verein (DEBRIV) in
einer ersten Stellungnahme, erscheint es nun möglich, die
entsprechende europäische CCS-Richtlinie zeitgerecht bis Mitte des
kommenden Jahres in nationales Recht umzusetzen. Erleichtert zeigte
sich die deutsche Braunkohlenindustrie, weil sich nun der benötigte
und geforderte Rechtsrahmen abzeichnet, um auch in Deutschland
größere Demonstrationsanlagen zu planen und zu errichten, wie es von
der Europäischen Union vorgeschlagen worden ist.
Die vom Gesetz geforderte Begrenzung der CO2-Einspeisemengen auf 3
Millionen Tonnen pro Jahr und Speicher sowie die Begrenzung der
Genehmigungsfrist für CO2-Speicher bis Ende 2015 unterstreichen das
Bedürfnis von Politik und Gesellschaft, die völlig neue Technologie
der Abscheidung, des Transports und der Speicherung von Kohlendioxid
mit Augenmaß und schrittweise zu erproben. Der DEBRIV weist
allerdings darauf hin, dass sowohl die Mengen- wie auch die zeitliche
Begrenzung dem geltenden europäischen Recht widerspricht.
Da die Möglichkeiten, Kohlendioxid in tiefen geologischen
Formationen langfristig und sicher zu speichern, in Deutschland
begrenzt sind, begrüßt DEBRIV, dass Antragstellungen für geeignete
CO2-Speicher bundesweit möglich sein sollen und appelliert an die
Länder, sich dieser wichtigen energie-, industrie- und
klimapolitischen Herausforderung positiv zu stellen.
Dem innovativen Charakter der CCS-Technologie entsprechend
erscheint es sinnvoll, angemessene Anforderungen an die Vorsorge und
Haftung zu stellen. Nach Einschätzung des DEBRIV sind im
Gesetzesvorschlag sehr hohe Anforderungen vorgesehen. Allerdings
sollte die konkrete Festlegung von Vorsorgebeiträgen nicht
ausschließlich durch die jeweils zuständigen Behörden erfolgen,
sondern im Sinne der Rechtseinheitlichkeit verbindlich im CCS-Gesetz
geregelt werden.
Konkrete Kritik äußert der DEBRIV an zwei Stellen des
Gesetzentwurfs. Die Kopplung der Genehmigungsfähigkeit von
CO2-Speichern an den "Stand von Wissenschaft und Technik" suggeriert
ein Gefährdungspotential, das diesen Anlagen in keiner Weise
entspricht und weit über den für andere Industrieanlagen üblichen
"Stand der Technik" hinausgeht. Die Vorgabe könnte die gewünschte
gesellschaftspolitische Akzeptanz eher schwächen als stärken, meint
der DEBRIV.
Problematisch ist ferner die Bestimmung, dass
Grundstückseigentümer den CO2-Speicher erst dann dulden müssen, wenn
der Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig ist. Damit können
Einspeicherungen erst erfolgen, wenn in Streitfällen
letztinstanzliche Entscheidungen gefallen sind. Der DEBRIV befürchtet
durch diese Regelung Verzögerungen, die nicht mit der zeitlichen
Begrenzung der Demonstrationsphase im Einklang stehen und sogar die
mögliche großtechnische Einführung der CCS-Technik ab 2020 gefährden
könnten. Als nicht hinnehmbar bezeichnet der DEBRIV die geplante
Vorschrift, die Genehmigung für einen CO2-Speicher alleine deswegen
versagen zu können, wenn die bloße Möglichkeit besteht, dass der
Untergrund auch für andere Zwecke wie die Geothermie oder die
Speicherung anderer Stoffe verwendet werden könnte, ohne dass hierfür
bereits konkrete Zulassungen bestehen. Die Nutzungsansprüche sollten
gleichberechtigt sein und im Genehmigungsverfahren abgewogen werden.
Die deutsche Braunkohlenindustrie geht davon aus, dass der
Gesetzentwurf der federführenden Bundesministerien im weiteren
parlamentarischen Gang in den Details noch verbessert wird und
rechnet im Sinne seiner investitionswilligen Mitglieder fest mit
einer Verabschiedung im Laufe der zweiten Jahreshälfte 2010.
Originaltext: DEBRIV - Dt. Braunkohlen Industr. Verein
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9341
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9341.rss2
Pressekontakt:
Uwe Maaßen
DEBRIV - Bundesverband Braunkohle
Postfach 40 02 52
50832 Köln
Max-Planck-Straße 37
50858 Köln
T +49 (0)2234 1864 (0) 34
F +49 (0)2234 1864 18
Email: Uwe.Maassen@braunkohle.de
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