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EANS-Hauptversammlung: RÖDER Zeltsysteme und Service AG / Einberufung der Hauptversammlung

Geschrieben am 16-07-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit eingeladen zur
Ordentlichen Hauptversammlung 2010

Am Freitag, dem 27. August 2010, um 10:00 Uhr

Im Hotel INTERCONTINENTAL FRANKFURT
Wilhelm-Leuschner-Straße 43, D - 60329 Frankfurt /a.M.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RÖDER Zeltsysteme
und Service AG zum 31.12.2009, der den Vorschlag des Vorstands für
die Verwendung des Bilanzgewinns enthält, des vom Aufsichtsrat
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2009, des zusammengefassten
Lageberichts des Vorstands für die Gesellschaft und den Konzern für
das Geschäftsjahr 2009, des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des
Handelsgesetzbuches und des Berichtes des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2009

Der festgestellte Jahresabschluss der RÖDER Zeltsysteme und Service
AG zum 31.12.2009, der den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung
des Bilanzgewinns enthält, der vom Aufsichtsrat gebilligte
Konzernabschluss zum 31.12.2009, der zusammengefasste Lagebericht des
Vorstands für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr
2009, der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§
289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches und der Bericht
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 können vom Tage der
Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und auch im
Internet unter www.r-zs.ag eingesehen werden. Auf Wunsch wird jedem
Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen
erteilt. Die vorgenannten Unterlagen werden auch in der
Hauptversammlung ausgelegt. Entsprechend der gesetzlichen
Bestimmungen erfolgt zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keine
Beschlussfassung, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten
Jahres- und Konzernabschluss bereits gebilligt hat und der
Jahresabschluss damit festgestellt ist.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31.
Dezember 2009

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des
Geschäftsjahres 2009 der RÖDER Zeltsysteme und Service AG in Höhe von
EUR 27.209.792,08 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von


EUR 3,90 je Aktie, insgesamt EUR 3.432.000,00
Gewinnvortrag auf neue Rechnung EUR 23.777.792,08
EUR 27.209.792,08

3.


Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2009.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstandes im Geschäftsjahr 2009 für diesen Zeitraum Entlastung zu
erteilen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2009 für diesen Zeitraum Entlastung
zu erteilen.

5.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die NEXIA - DHPG GMBH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft,
Gummersbach, als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der RÖDER
Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2010 zu wählen.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Zu dem Tagesordnungspunkt 1 liegen von der Einberufung der
Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der RÖDER Zeltsysteme und
Service AG, Am Lautenstein, 63654 Büdingen, folgende Dokumente zur
Einsichtnahme der Aktionäre aus:

• Jahresabschluss der RÖDER Zeltsysteme und Service AG für das
Geschäftsjahr 2009, • Vorschlag des Vorstands für die Verwendung
des Bilanzgewinns • Konzernabschluss zum 31. Dezember 2009 •
Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht der RÖDER Zeltsysteme
und Service AG für das Geschäftsjahr 2009 • Erläuternder Bericht
des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des
Handelsgesetzbuches • Bericht des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2009

Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift der vorgenannten Unterlagen übersandt. Die Unterlagen
werden auch in der Hauptversammlung der RÖDER Zelt-systeme und
Service AG zur Einsichtnahme ausgelegt und können auch im Internet
unter www.r-zs.ag eingesehen werden.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Von den insgesamt ausgegebenen 880.000 nennwertlosen Stückaktien der
Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung 880.000 Aktien teilnahmeberechtigt. Jede dieser
Aktien gewährt in der Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme.

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimm-rechts (mit Nachweisstichtag und dessen Bedeutung)

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts in der Hauptversamm-lung sind gemäß § 17 der Satzung
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor
der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag
des Zugangs nicht mitzurechnen sind -, mithin bis Freitag, 20. August
2010, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft angemeldet und der Gesellschaft
ihren Aktienbesitz, bezogen auf den Beginn des 21. Tages vor der
Hauptver-sammlung, mithin auf den Freitag, 06. August 2010, 00:00 Uhr
(sog. Nachweisstichtag), nachgewie-sen haben. Die Anmeldung muss in
deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und hat in Textform
(§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) zu erfolgen. Der Nachweis über den
Aktienbesitz ist durch eine in Textform (§ 126b Bürgerliches
Gesetzbuch) erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts (in
deutscher oder in englischer Sprache) zu erbringen. Der Nachweis ist
bei der Gesellschaft bis spätestens sechs Tage vor der
Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des
Zugangs nicht mitzurechnen sind -, mithin bis Freitag, 20. August
2010 (Zugang), einzureichen. Anmeldungen und Nachweise über den
Anteilsbesitz sind bei der Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail
unter nachfolgend genannter Adresse einzureichen:

RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft c/o DZ Bank AG
Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main dwpbank
Wildunger Str. 14 60487 Frankfurt Telefax: +49 (0) 69 50 99 11 10
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de

Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht
hat. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach
dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Be-rechtigung zur
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für
Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen,
die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach
Aktionär werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur
teil-nahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich von dem bisherigen
Aktionär bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Bedeutung für die
Dividendenberechtigung. Maßgeblich für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und den Umfang sowie die Ausübung des Stimmrechts
sind somit ausschließlich der Nachweis des Anteilsbesitzes des
Aktionärs zum Nachweisstichtag und die rechtzeitige Anmeldung.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes
bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die
Gesellschaft Sorge zu tragen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine
Aktio-närsvereinigung oder einen sonstigen bevollmächtigten Dritten,
ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind jeweils eine fristgemäße
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag
erforderlich. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft einen oder mehrere von diesen zurückweisen.

Soweit die Vollmacht nicht einem Kreditinstitut, einer Vereinigung
von Aktionären oder anderen, mit diesen gemäß den aktienrechtlichen
Bestimmungen gleichgestellten Personen oder Institutionen erteilt
wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform
(§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch).

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann durch Vorweisen der Vollmacht
bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung geführt oder der
Gesellschaft per Post, Telefax oder E-Mail an nachfol-gende Adresse
übermittelt werden:

RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
HV 2010
Am Lautenstein
63654 Büdingen
Telefax: +49 (0) 6049 700 - 109
E-Mail: hv2010@r-zs.ag

Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Vereinigungen von
Aktionären oder diesen den aktien-rechtlichen Bestimmungen
gleichgestellten Personen oder Institutionen genügt es, wenn die
Vollmachtserteilung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten
wird. Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Vereinigung von
Aktionären oder eine diesen gemäß den aktienrechtlichen Bestimmungen
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen wollen,
werden gebeten, etwaige Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei
den jeweils zu Bevollmächtigten zu erfragen und sich mit diesen
abzustimmen.

Ebenfalls können die Aktionäre von der eingeräumten Möglichkeit
Gebrauch machen, die von uns benannten Stimmrechtsvertreter zu
bevollmächtigen, gemäß ihren Weisungen für sie abzustimmen. Die von
uns benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Fall ihrer
Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Neben der Vollmacht müssen den
Stimmrechtsvertretern daher Weisungen für die Ausübung des
Stimmrechts erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht an die
Stimmrechtsvertreter, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung können vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b
Bürgerliches Gesetzbuch) erteilt werden. Zur Bevollmächtigung der von
uns benannten Stimmrechtsvertreter benötigen die Aktionäre auch dann
eine Eintrittskarte, wenn sie nicht persönlich an der
Hauptversammlung teilnehmen wollen. Diese dient als Formular für die
Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und die Erteilung der
Stimmweisungen. Eintrittskarten sollten von den Aktionären möglichst
frühzeitig bei der Depotbank für jedes Depot bestellt werden. Wir
können die ordnungsmäßige Stimmrechtsausübung nur gewährleisten,
soweit die ausgefüllten Vollmachtsformulare für die von uns benannten
Stimmrechtsvertreter mit den Stimmweisungen der Aktionäre spätestens
am Mittwoch, dem 25. August 2010, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft bei
oben genannter Postadresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
eingegangen sind. Daneben wird für an der Hauptversammlung
teilnehmende Aktionäre die Möglichkeit bestehen, einem von der
Gesellschaft beauftragten Stimmrechtsvertreter bei Verlassen der
Hauptversammlung mittels einer auf der Stimmkarte dafür vorgesehenen
Vollmacht bestimmte Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu
erteilen.

Auch bei einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft beauftragten
Stimmrechtsvertreters ist der frist- und formgerechte Nachweis des
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen notwendig.

Rechte der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126 Absatz 1, § 127 und §
131 Absatz 1 Aktiengesetz

Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EURO
erreichen, können gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden,
wenn das Verlangen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der
Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und der Tag des
Zugangs nicht mitzurechnen sind -, mithin bis spätestens zum 27. Juli
2010, 24:00 Uhr, zugegangen ist. Jedem neuen Gegenstand muss eine
Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist
schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten.

Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an folgende Adresse:

RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
Herrn Andreas Haggenmüller
Am Lautenstein
63654 Büdingen

oder per E-Mail an: hv2010@r-zs.ag unter Hinzufügung des Namens des
Ausstellers mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 126a
Bürgerliches Gesetzbuch).

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Ein-berufung bekannt gemacht worden sind -
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im elektronischen
Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann,
dass sie die Informationen in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse www.r-zs.ag
bekannt gemacht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1
und 127 Aktiengesetz

Aktionäre können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung stellen (vgl. §
126 Aktiengesetz) sowie Wahlvorschläge zur Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern machen (vgl. § 127
Aktiengesetz). Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen
sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es einer Begründung nicht. Solche
Anträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich per
Post, per Telefax oder per E-Mail an folgende Adresse zu richten:

RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
Herrn Andreas Haggenmüller
Am Lautenstein
63654 Büdingen
Telefax: +49 (0) 6049 700 - 109
E-Mail: hv2010@r-zs.ag

Anderweitig adressierte Gegenanträge und/oder Wahlvorschläge werden
nicht berücksichtigt.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft
unter der vorstehend ange-gebenen Adresse bis spätestens 14 Tage vor
dem Tag der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und
der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen sind -, also bis zum 12.
August 2010, 24:00 Uhr, zugehen, werden einschließlich des Namens des
Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung unverzüglich über die Internetseite www.r-zs.ag
zu-gänglich gemacht (§§ 126 Absatz 1 Satz 3, 127 Satz 1
Aktiengesetz).

Die Gesellschaft kann von einer Zugänglichmachung eines Gegenantrags
und seiner Begründung sowie eines Wahlvorschlags absehen, wenn einer
der Ausschlusstatbestände des § 126 Absatz 2 Aktiengesetz vorliegt.
Einen Wahlvorschlag braucht der Vorstand auch dann nicht zugänglich
zu machen, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten
Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und bei Vorschlägen
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern zusätzlich Angaben zur deren
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
enthält. Die Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich
gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

Weitergehende Erläuterungen zu Gegenanträgen und Wahlvorschlägen,
insbesondere die Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 Aktiengesetz,
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.r-zs.ag
dargestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge oder Wahlvorschläge,
auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden
sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie
dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, auch
ohne vorherige fristgerechte Übermittlung während der
Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen Tages-ordnungspunkten
zu stellen oder Wahlvorschläge zu machen, bleibt unberührt.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz

Jedem Aktionär ist nach § 131 Aktiengesetz auf Verlangen in der
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns
und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben,
soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der
Tagesordnung erforderlich ist. Von einer Beantwortung einzelner
Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Absatz 3 Aktiengesetz
genannten Gründen (z.B. keine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen)
absehen.

Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft Diese
Einberufung der Hauptversammlung, die Informationen gemäß § 124a
Aktiengesetz, die Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§
122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz sowie
weitere Informationen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen
auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.r-zs.ag zur
Verfügung.

Büdingen, im Juli 2010
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Röder Zeltsysteme und Service AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Rüdiger Blasius

Telefon: +49(0) 60 49 700 - 100

E-Mail: ruediger.blasius@r-zs.com

Branche: Fachhandel
ISIN: DE0007066003
WKN: 706600
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Stuttgart / Freiverkehr
München / Freiverkehr
Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard


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