Voßhoff/Granold: Elterliches Sorgerecht zügig reformieren
Geschrieben am 03-08-2010 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zur elterlichen Sorge für nichteheliche
Kinder erklären die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff MdB, und die zuständige
Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss,
Ute Granold MdB:
Das Bundesverfassungsgericht stärkt mit seiner Entscheidung die
Rechte von Vätern nichtehelicher Kinder. Dabei hat es nicht
beanstandet, dass das elterliche Sorgerecht für ein nichteheliches
Kind zunächst allein der Mutter zusteht. Ebenso wie der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte kommt es aber zu dem Ergebnis, dass
der Vater nicht generell von der Sorgetragung ausgeschlossen sein
darf, wenn die Mutter ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge
verweigert.
Wir fühlen uns durch diese Urteile darin bestätigt, dass der
Gesetzgeber das Sorgerecht nicht verheirateter Eltern neu regeln
muss. Die Koalitionsfraktionen haben bereits in den vergangenen
Wochen über eine solche Neuregelung beraten und werden zügig
Lösungsvorschläge unterbreiten. Die vom Bundesverfassungsgericht
genannten Gesichtspunkte werden wir in unsere Überlegungen einfließen
lassen.
Es steht fest, dass die Rechte der Väter bei der Ausübung der
elterlichen Sorge gestärkt werden müssen. Anders als in früheren
Zeiten wollen heute immer mehr Väter nichtehelicher Kinder ebenso wie
die Mütter Verantwortung für ihre Kinder übernehmen und sich an deren
Erziehung beteiligen. Dass ihnen die Möglichkeit dazu gegeben sein
muss, folgt aus ihrem grundrechtlich geschützten Elternrecht, wie das
Bundesverfassungsgericht nun - anders als in seiner Entscheidung aus
dem Jahr 2003 - festgestellt hat.
Für eine gesetzliche Neuregelung sind verschiedene Modelle
denkbar. Die Leitlinie, an der wir uns dabei orientieren werden, ist
das Wohl der betroffenen Kinder.
Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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