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Versorgungswahlverträge von Novo Nordisk sichern Diabetestherapie mit lang wirksamem Analoginsulin

Geschrieben am 04-08-2010

Mainz (ots) - Verordnungsfähigkeit durch Verträge mit den meisten
gesetzlichen Krankenkassen gewährleistet

Das Unternehmen Novo Nordisk hat für sein lang wirksames
Analoginsulin mit den meisten gesetzlichen Krankenkassen
Versorgungswahlverträge zur Behandlung des Typ 2 Diabetes
abgeschlossen. Damit kann das Medikament weiterhin ohne
Einschränkungen für die meisten Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2
zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden.

Im März hatte der Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossen, dass
lang wirksame Insulinanaloga nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen
Krankenkassen verordnet werden dürfen, es sei denn, sie seien nicht
mit Mehrkosten gegenüber der herkömmlichen Therapie mit Humaninsulin
verbunden. Mit der Veröffentlichung des Beschlusses am 14. Juli im
Bundesanzeiger trat der Beschluss in Kraft.

Um den Betroffenen die Behandlungsmöglichkeit mit lang wirksamem
Analoginsulin zu erhalten, hat Novo Nordisk mit den meisten
Krankenkassen Verordnungswahlverträge abgeschlossen. So ist für
nahezu 90 % aller gesetzlich Versicherten damit die
Verordnungsfähigkeit sicher gestellt. Neben einem Rahmenvertrag mit
dem AOK-Bundesverband, dem die meisten AOKen beigetreten sind
(Ausnahme Baden-Württemberg), hat Novo Nordisk mit den folgenden
Kassen Verträge abgeschlossen:

- Barmer GEK
- DAK
- Techniker Krankenkasse
- HEK Hanseatische Krankenkasse
- Knappschaft
- Zahlreiche BKKs
- Zahlreiche IKKs

Mit weiteren gesetzlichen Krankenkassen stehen die Verhandlungen
kurz vor dem Abschluss.

"Wir freuen uns außerordentlich" sagt Jörn Oldigs, Geschäftsführer
der deutschen Niederlassung von Novo Nordisk, "dass den Menschen mit
Diabetes auch weiterhin eine moderne Therapiemöglichkeit zur
Verfügung steht."

Unter www.novonordisk.de stellt Novo Nordisk eine aktuelle Liste
der Krankenkassen, mit denen ein gültiger Versorgungswahlvertrag
geschlossen wurde, zum Download zur Verfügung.

Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses betrifft etwa
eine halbe Million Patienten, die zurzeit mit lang wirksamen modernen
Insulinen behandelt werden. Menschen mit Typ 1 Diabetes sind von
diesem Beschluss nicht betroffen.

Über Novo Nordisk:

Novo Nordisk ist ein international tätiges und forschendes
Unternehmen der Gesundheitsbranche mit einer weltweit führenden
Position in der Diabetesversorgung. Daneben hält Novo Nordisk
führende Stellungen in den Bereichen Blutgerinnung (Hämostase),
Wachstumshormon- und Hormonersatztherapie. Dem ganzheitlichen
Anspruch "Changing Diabetes® - Diabetes verändern" entsprechend
werden alle Produkte und Aktivitäten in größtmöglicher Verantwortung
für Patienten, Ärzte und Gesellschaft konzipiert. Das Unternehmen mit
Hauptsitz in Dänemark beschäftigt weltweit mehr als 29.300
Mitarbeiter in 76 Ländern, davon rund 600 am deutschen Standort in
Mainz. Seine Produkte werden in 179 Ländern vertrieben. Als
Aktiengesellschaft ist Novo Nordisk an den Börsen von Kopenhagen und
New York gelistet.

Originaltext: CGC Cramer-Gesundheits-Consulting GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7139
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7139.rss2

Pressekontakt:
Marie-Luise Krompholz - Manager Public Relations
Novo Nordisk Pharma GmbH - Brucknerstraße 1 - 55127 Mainz
Telefon: 0 61 31/903 185 - E-Mail: mlas@novonordisk.com


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