Erstmals Autoversicherer pleite / Versicherungsnehmern droht Strafanzeige / ADAC: Schutz nur noch bis zum 31. August
Geschrieben am 06-08-2010 |
München (ots) - Der ADAC weist darauf hin, dass
Kfz-Versicherungsverträge, die bei der niederländischen Versicherung
IIC unter dem Namen Ineas oder LadyCarOnline abgeschlossen wurden,
mit Ablauf des 31. August 2010 enden. Dies hat ein niederländisches
Gericht im Notverwaltungsverfahren entschieden.
Wer ab dem 1. September 2010 mit einem bei Ineas oder
LadyCarOnline versicherten Fahrzeug fährt, ist ohne den gesetzlich
vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz unterwegs. Somit
macht er sich strafbar: Er riskiert eine Geld- oder Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr. Daher müssen sich die rund 50 000 betroffenen
Kunden allerspätestens zum 1. September 2010 bei einer anderen
Gesellschaft versichern und dies der Zulassungsstelle mitteilen.
Da durch die bestehende Notverwaltung bereits jetzt der
Kaskoversicherungsschutz stark gefährdet ist und ein Regress in der
Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 2 500 Euro droht, rät der Club den
betroffenen Versicherungsnehmern, umgehend vom Sonderkündigungsrecht
mit Einschreiben/Rückschein Gebrauch zu machen und nicht bis zum
Fristablauf zu warten.
Offen ist, ob IIC die bereits gezahlten Versicherungsprämien für
die Restlauf-zeit des Vertrages zurückzahlen kann; dies hängt davon
ab, wie sich die Liquidität der Versicherung nach Beendigung des
Geschäftsbetriebes darstellt.
Originaltext: ADAC
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Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Maximilian Maurer
Redaktion Recht, CvD
Tel.: +49(0)89/76 76 2632
E-Mail: maximilian.maurer@adac.de
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