Gesundheitsreform: Caspers-Merk bestätigt Leistungsverbesserungen
Geschrieben am 01-09-2006 |
Berlin (ots) -
bpa begrüßt angekündigte "unmittelbare positive Wirkungen" für Pflegebedürftige
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk, hat im Rahmen der anstehenden Gesundheitsreform konkrete Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige angekündigt. Auf dem gestrigen Sozialmedizinischen Forum des Medizinischen Dienstes der Spitzenverbände der Krankenkassen nannte sie dafür acht konkrete Leistungsbereiche und kritisierte, dass derzeit fast ausschließlich über den Gesundheitsfonds diskutiert werde, aber die vorgesehenen Leistungsverbesserungen überhaupt nicht wahrgenommen würden.
"Frau Caspers-Merk hat Recht! Sowohl in den Eckpunkten als auch im derzeit kursierenden Arbeitsentwurf zur Gesundheitsreform sind Perspektiven zur Verbesserung der Versorgung von Schwerstkranken und Pflegebedürftigen vorgesehen. Auch wenn aus unserer Sicht an einigen Stellen noch Änderungsbedarf besteht, begrüßen wir den jetzt eingeschlagenen Weg" so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). "Wir begrüßen insbesondere, dass zukünftig Pflegeheime und Pflegedienste in die Integrierte Versorgung mit einbezogen werden und ein Rechtsanspruch auf geriatrische Rehabilitation geschaffen wird."
Positiv bewertet der bpa, dass der Haushaltsbegriff für Leistungen der häuslichen Krankenpflege erweitert, aber gleichzeitig präzisiert werden soll. Dazu Bernd Tews, Geschäftsführer des bpa: "Damit wird für Patienten, die in neuen Wohnformen leben, eine Gleichbehandlung mit Patienten, die in ihrer eigenen Häuslichkeit Krankenpflege erhalten, erzielt."
Der bpa begrüßt es außerdem, dass in § 37 Abs. 2 SGB V die verrichtungsbezogenen krankheitsspezifischen Pflegemaßnahmen aufgenommen werden sollen und damit eine Forderung des bpa aus dem Jahr 2004 erfüllt wird. Auch die vorgesehene Einführung eines Leistungsanspruchs auf Palliativpflege nicht nur in der Häuslichkeit, sondern auch in der stationären Pflege geht nach Ansicht des bpa in die richtige Richtung. "Allerdings sollten die im Arbeitsentwurf vorgesehenen Auslegungsmöglichkeiten, wer die Leistung bekommt, sowie die Genehmigungspflicht entfallen. Gerade wenn Sterbenden ohne Zeitverzug diese Leistung zugute kommen soll, darf es keine Verzögerung durch eine restriktive Genehmigungspflicht geben" so Bernd Tews.
Dass - entgegen der jüngeren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - auch Demenzerkrankte und schwerstpflegebedürftige Menschen künftig einen Anspruch auf einen Rollstuhl oder andere individuell benötigte Hilfsmittel haben, begrüßt der bpa ausdrücklich. "Diese vorgesehene Präzisierung des Hilfsmittelanspruchs in Heimen war längst überfällig. Im Gesetzentwurf soll klargestellt werden, dass die Gewährung von Hilfsmitteln nicht davon abhängt, ob eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben der Gemeinschaft noch möglich ist. Dieses findet unsere ungeteilte Zustimmung" so Herbert Mauel, Geschäftsführer des bpa.
Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=17920 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_17920.rss2
Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, 030 / 30 87 88 60
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