Neue OZ: Kommentar zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts wegen Untreue
Geschrieben am 11-08-2010 |
Osnabrück (ots) - Der Jagdlogik entgegentreten
Die Kasse eines Geflügelzüchtervereins wird in Deutschland oft
penibler überprüft als diejenige manches Konzerns, der von
angestellten Managern geführt wird. Gemessen an der Bedeutung für die
Gesellschaft, müsste es umgekehrt sein. Denn große Unternehmen
bestimmen mit über Wohl und Wehe der ganzen Wirtschaft. Zudem haben
sie für viele andere Firmen eine Vorbildfunktion.
Dass sie dieser in der jüngeren Vergangenheit oft nicht gerecht
wurden, liegt an Managern, die sich der Untreue schuldig gemacht
haben. Noch immer ist für Entscheider in Chefetagen die Verlockung
groß, mit dem Geld der Firmeneigentümer leichtfertig umzugehen. Wer
vor allem seine Karriere im Sinn hat, verfällt der Jagdlogik. Danach
kann man fette Beute nur mit einem großen Köder machen.
Für die Wirtschaftsmoral ist es gut, dass das höchste deutsche
Gericht dieser Logik widerspricht und das Führen schwarzer Kassen zu
Bestechungszwecken klar als Straftat definiert. Es ist eben nicht das
Wohl von Aktionären, sondern zuerst der eigene Vorteil, den
freigiebige Manager beim Umgang mit korrupten Auftraggebern sehen.
Dass der Berliner Bankenskandal nach dem gestrigen Urteil vor dem
Landgericht neu aufgerollt werden muss, ist weniger gut für die
Moral. Denn womöglich werden die Urteile für die Verantwortlichen nun
abgemildert. Das Prinzip, wonach bei Untreue der Vermögensschaden
künftig konkret ermittelt werden muss, ist gleichwohl richtig.
Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung
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