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Urheber wollen beim Internet-Fernsehen nicht die in die Röhre schauen / IP-TV auf dem Vormarsch: Künstlerinitiative Cash for Art fordert vom Gesetzgeber eine angemessene Vergütung

Geschrieben am 03-09-2006

München (ots) - Zugriff auf bis zu 100 TV-Kanäle über das Internet
versprechen Telekommunikationsfirmen mit ihren neuen
Internet-Plattformen, die sie auf der IFA präsentieren. Bis Ende
dieses Jahres sollen nach Planungen der Telekommunikationsindustrie
Millionen Haushalte in Deutschland die Möglichkeit haben, über
Hochgeschwindigkeitsnetze im Internet fernzusehen. Um den Kunden
attraktive Programminhalte zu bieten, haben die
Telekommunikationsunternehmen schon jetzt Partnerschaften mit über 70
Fernsehsendern geschlossen, um ausgewählte Inhalte für die
Weitersendung über die Internet-Plattform zur Verfügung stellen zu
dürfen.

So begrüßenswert dieser technische Fortschritt auch aus Sicht der
Verbraucher ist - für die geistigen Urheber der Programme droht diese
Entwicklung ein monetäres Fiasko zu werden. Darauf weist die
Künstlerinitiative Cash for Art hin. Zwar verhandeln die
Verwertungsgesellschaften derzeit bereits mit den großen Anbietern
der Telekommunikationsindustrie über eine entsprechende Vergütung für
die Weiterleitung urheberrechtlich geschützter Inhalte. "Um auch für
andere Medientechnologien eine eindeutige rechtliche Grundlage zu
schaffen, fordern wir aber die Bundesregierung zusätzlich auf, klare
Vergütungsregelungen in das neue Urheberrecht aufzunehmen. Jeder, der
durch die Bereitstellung von Weitersende-Infrastrukturen Umsätze mit
urheberrechtlich geschützten Inhalten erwirtschaftet, muss die
Urheber angemessen entlohnen", sagt Cash for Art Pressesprecher Achim
von Michel.

Die Künstlerinitiative Cash for Art hat sich zum Ziel gesetzt, in
der aktuellen Diskussion über die Reform des Urheberrechts auf
Missstände öffentlich hinzuweisen. "Das Urheberrecht stammt in
wesentlichen Teilen aus den 60er Jahren, als neue
Übertragungstechniken wie Internet, Mobilfunk, Satellit und Kabel
überhaupt noch nicht entwickelt waren", erläutert Ama Walton,
Rechtsanwältin und Gründungsmitglied der Initiative. "Würde der
grundsätzlich gesetzlich festgeschriebene Vergütungsanspruch auf alle
modernen Weitersendungswege angewendet werden, ließen sich die
Einnahmen der Kreativen in diesem Bereich mehr als verdoppeln - von
heute 70 Millionen Euro jährlich auf dann rund 155 Mio. Euro". Diese
Berechnung stützt sich auf das derzeit geltende Urheberrecht, das
bisher lediglich eine Urheberrechtsvergütung für die Weitersendung
von Programmen über das Kabelnetz vorsieht. Wird der gleiche Film
beispielsweise aber über Satellit verbreitet, erhalten die Inhaber
der Urheberrechte nach derzeitiger Gesetzeslage keine Vergütung.

Cash For Art fordert eine angemessene Vergütung der geistigen
Eigentümer, wann immer ihre Werke in zusätzlichen Verbreitungswegen
zur Profiterzielung genutzt werden. Diese Position unterstützt auch
der Bundesrat, der im Mai dieses Jahres eine "technologieneutrale"
Vergütung weitergesendeter, urheberrechtlich geschützter
Programminhalte empfohlen hat. Cash For Art fordert den Gesetzgeber
auf, diese Position im Entwurf für das neue Urheberrecht zu
verankern, der voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschiedet
werden soll.


Originaltext: Cash for Art
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63367
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63367.rss2

Pressekontakt:
Achim von Michel
WORDUP Public Relations
Aberlestr. 16
81371 München
E-mail: cashforart@wordup.de


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