Urheber wollen beim Internet-Fernsehen nicht die in die Röhre schauen / IP-TV auf dem Vormarsch: Künstlerinitiative Cash for Art fordert vom Gesetzgeber eine angemessene Vergütung
Geschrieben am 03-09-2006 |
München (ots) - Zugriff auf bis zu 100 TV-Kanäle über das Internet versprechen Telekommunikationsfirmen mit ihren neuen Internet-Plattformen, die sie auf der IFA präsentieren. Bis Ende dieses Jahres sollen nach Planungen der Telekommunikationsindustrie Millionen Haushalte in Deutschland die Möglichkeit haben, über Hochgeschwindigkeitsnetze im Internet fernzusehen. Um den Kunden attraktive Programminhalte zu bieten, haben die Telekommunikationsunternehmen schon jetzt Partnerschaften mit über 70 Fernsehsendern geschlossen, um ausgewählte Inhalte für die Weitersendung über die Internet-Plattform zur Verfügung stellen zu dürfen.
So begrüßenswert dieser technische Fortschritt auch aus Sicht der Verbraucher ist - für die geistigen Urheber der Programme droht diese Entwicklung ein monetäres Fiasko zu werden. Darauf weist die Künstlerinitiative Cash for Art hin. Zwar verhandeln die Verwertungsgesellschaften derzeit bereits mit den großen Anbietern der Telekommunikationsindustrie über eine entsprechende Vergütung für die Weiterleitung urheberrechtlich geschützter Inhalte. "Um auch für andere Medientechnologien eine eindeutige rechtliche Grundlage zu schaffen, fordern wir aber die Bundesregierung zusätzlich auf, klare Vergütungsregelungen in das neue Urheberrecht aufzunehmen. Jeder, der durch die Bereitstellung von Weitersende-Infrastrukturen Umsätze mit urheberrechtlich geschützten Inhalten erwirtschaftet, muss die Urheber angemessen entlohnen", sagt Cash for Art Pressesprecher Achim von Michel.
Die Künstlerinitiative Cash for Art hat sich zum Ziel gesetzt, in der aktuellen Diskussion über die Reform des Urheberrechts auf Missstände öffentlich hinzuweisen. "Das Urheberrecht stammt in wesentlichen Teilen aus den 60er Jahren, als neue Übertragungstechniken wie Internet, Mobilfunk, Satellit und Kabel überhaupt noch nicht entwickelt waren", erläutert Ama Walton, Rechtsanwältin und Gründungsmitglied der Initiative. "Würde der grundsätzlich gesetzlich festgeschriebene Vergütungsanspruch auf alle modernen Weitersendungswege angewendet werden, ließen sich die Einnahmen der Kreativen in diesem Bereich mehr als verdoppeln - von heute 70 Millionen Euro jährlich auf dann rund 155 Mio. Euro". Diese Berechnung stützt sich auf das derzeit geltende Urheberrecht, das bisher lediglich eine Urheberrechtsvergütung für die Weitersendung von Programmen über das Kabelnetz vorsieht. Wird der gleiche Film beispielsweise aber über Satellit verbreitet, erhalten die Inhaber der Urheberrechte nach derzeitiger Gesetzeslage keine Vergütung.
Cash For Art fordert eine angemessene Vergütung der geistigen Eigentümer, wann immer ihre Werke in zusätzlichen Verbreitungswegen zur Profiterzielung genutzt werden. Diese Position unterstützt auch der Bundesrat, der im Mai dieses Jahres eine "technologieneutrale" Vergütung weitergesendeter, urheberrechtlich geschützter Programminhalte empfohlen hat. Cash For Art fordert den Gesetzgeber auf, diese Position im Entwurf für das neue Urheberrecht zu verankern, der voraussichtlich noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll.
Originaltext: Cash for Art Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=63367 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_63367.rss2
Pressekontakt: Achim von Michel WORDUP Public Relations Aberlestr. 16 81371 München E-mail: cashforart@wordup.de
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