Lausitzer Rundschau: Auf dem Weg zur Gleichstellung Zum Erbrecht bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
Geschrieben am 17-08-2010 |
Cottbus (ots) - Das gestrige Verfassungsgerichtsurteil, das eine
Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften im
Erbschaftssteuerrecht verlangt, ist ein weiterer von zahlreichen
Marksteinen der jüngeren Rechtsprechung. Legt man sie aneinander,
zeichnen sie einen klaren Weg: Die Lebenspartnerschaft ist der Ehe in
allen materiell-rechtlichen Fragen vollkommen gleichzustellen, weil
sich hier wie dort Partner versprechen, füreinander einzustehen. Und
zwar ein Leben lang. Beim Erbrecht hatten Union und FDP die
entsprechende Änderung schon vor dem Urteil auf den Weg gebracht.
Aber beim sonstigen Steuerrecht sowie beim Beamtenrecht ist die
Gleichstellung noch in weiter Ferne. Vor allem die Union tut sich
hier schwer. Sie muss daran erinnert werden, dass sie noch vor zehn
Jahren, als Rot-Grün die Lebenspartnerschaften einführte, die ganze
Sache gottlos fand und vor dem Verfassungsgericht klagte - allerdings
vergeblich. Halb zog es sie, halb sank sie dahin. Inzwischen ist auch
bei CDU und CSU die Einsicht gewachsen, dass die eine Form des
Zusammenlebens so berechtigt ist wie die andere. Beide Parteien
sollten sich einen Ruck geben und nun auch den Rest des Weges zur
Gleichstellung noch zurücklegen, ehe wieder eine Klage erfolgreich
ist. In einem Punkt allerdings, wo es nicht um die materielle
Gleichstellung geht, ist das christdemokratische Zögern legitim: beim
Adoptionsrecht. Ob man es richtig findet, dass gleichgeschlechtliche
Paare, die natürlicherweise eine Elternschaft nicht anstreben, auf
diesem Wege ein Kind bekommen können, das selbst nicht gefragt wird,
ist mindestens Ansichtssache. Es spricht vieles dagegen.
Originaltext: Lausitzer Rundschau
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