Baden-Württembergs Heilbäder ziehen positive Halbjahresbilanz und melden Finanzbedarf bei Gesundheitsreform an
Geschrieben am 05-09-2006 |
Stuttgart (ots) -
"Ambulante und stationäre Vorsorge und Rehabilitation als Pflichtleistung"
Prof. Rudolf Forcher will Eckpunkte zur Gesundheitsreform ergänzt wissen / Schweiz-Aktivitäten des Verbandes führen zu deutlich mehr Besuchern
In die aktuelle Diskussion um die Eckpunkte zur Gesundheitsreform haben sich jetzt auch die baden-württembergischen Heilbäder und Kurorte eingeschaltet. Der Präsident des Verbandes, Professor Rudolf Forcher, unterstrich in einer Erklärung zum Koalitionspapier, dass es zur Sicherstellung der medizinisch notwendigen Versorgung erforderlich wäre, auch den ambulanten und stationären medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen den Status von Pflichtleistungen zu geben. Auch sollte durch die Gleichschaltung von Beitrag, Basisfallwert und Pool kein zweiter Finanzausgleich zwischen den wirtschaftlich stärkeren und schwächeren Bundesländern eingeführt werden. Baden-Württemberg würde erneut zu den Verlierern zählen.
Forcher sieht aufgrund des zunehmenden Wettbewerbsdrucks innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen die Kann-Leistungen als Dispositionsmasse. Diese Tendenz würde durch die bundesweite Vereinheitlichung von Beiträgen und dem Rückfluss aus dem Pool verstärkt. "Ein Verlust an Arbeitsplätzen und eine medizinisch bedenkliche Situation wären die Folgen", so der Präsident. Seine Forderung, die stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zu Pflichtleistungen zu machen, begründet Forcher neben den medizinischen Aspekten mit der Tatsache, dass immer noch 45 Prozent aller Übernachtungen in den Heilbädern und Kurorten des Landes in Kliniken registriert werden. "Dies zeigt, dass diese Einrichtungen dringend gebraucht werden, um die medizinische Versorgung zu wirtschaftlich günstigen Konditionen, auch in der Vernetzung von Vorsorge - Akutkrankenhaus - Rehabilitation, erbringen zu können. Deshalb sollten diese medizinischen Leistungen auch als Pflichtleistung in den gesetzlichen Leistungskatalog aufgenommen werden."
Die Heilbäder und Kurorte im Land können auf durchwachsene sechs Monate zurückblicken. Bei den inländischen Ankünften gab es erneut eine kleine Steigerung von 0,5 % gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Bei den Übernachtungen mussten erneut Rückgänge von 3 % hingenommen werden. Viel positiver verlief die Entwicklung bei den Gästen aus dem benachbarten Ausland. Sowohl bei den Ankünften (+8,7%) als auch bei den Übernachtungen (+13,9 %) von Auslandsgästen vermelden die Einrichtungen zum Teil deutliche Zuwächse gegenüber dem Vorjahr. Forcher macht als Grund hierfür nicht nur die WM-Stimmung aus, denn auch die Kliniken verzeichneten ein erfreuliches Plus.
Lobend erwähnte Forcher die Marketingaktivitäten der Heilbäder und Kurorte beim Gewinnen von Privatzahlern. "Unser Schweiz-Pool hat einen deutlichen Zuwachs an Gästen aus dem Nachbarland gebracht." Mit rund 62.000 Ankünften und 175.000 Übernachtungen führen die Eidgenossen die Gäste-Statistik des Landes vor den Franzosen (19.870 Ankünfte) und Niederländern (19.633) an. Allerdings habe sich die positive Entwicklung auch bei den Übernachtungen nicht auf die Verweildauer ausgewirkt. "Die ist mit durchschnittlich 2,8 Tagen nach wie vor relativ gering", so Forcher.
Zusammen mit dem Deutschen Heilbäderverband, dessen Vizepräsident Forcher ist, bewertet er die Eckpunkte zur Gesundheitsreform mit Sorge. "Wir brauchen insbesondere bei den ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 SGB V, also jenen, die der Volksmund mit Kuren bezeichnet, eine bessere finanzielle Ausstattung. Denn diese überwiegend aus dem privaten Geldbeutel finanzierten Maßnahmen helfen in der medizinischen Realität, chronische Krankheiten zu verhindern. Mittel- und langfristig ist dies der kostengünstigere Weg für die Krankenkassen." "Die Leistungserbringer stellen mit ihrem Fachpersonal und der Konzeption der ganzheitlichen Therapie die notwendige Qualität sicher. Doch eine Kostendeckung ist seit Jahren ganz und gar nicht mehr gegeben", beklagt Forcher. Dies gefährde Arbeitsplätze und mittelständische Existenzen.
Dennoch lobt der Präsident die Aussagen der Koalitionäre, wenigstens der Mutter/Vater-Kind-Kuren sowie der ambulanten und stationären geriatrischen Rehabilitation den Status von Pflichtleistungen zu geben. "Wenn jetzt noch das überfällige Präventionsgesetz verabschiedet und darin die betriebliche Gesundheitsförderung als Leistung auch in der Form verankert wird, dass sie nicht nur "in" sondern durch externe Anbieter auch "für" die Betriebe erbracht werden kann, dann wären wir in diesem Bereich mit der deutschen Gesundheitspolitik auf einem richtigen Weg."
Originaltext: Heilbäderverband Baden-Württemberg e.V. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=61168 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_61168.rss2
Pressekontakt: ecomBETZ PR GmbH Klaus Peter Betz
Telefon: 0 71 71/ 9 25 29-90
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