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Baden-Württembergs Heilbäder ziehen positive Halbjahresbilanz und melden Finanzbedarf bei Gesundheitsreform an

Geschrieben am 05-09-2006

Stuttgart (ots) -

"Ambulante und stationäre Vorsorge und Rehabilitation als
Pflichtleistung"

Prof. Rudolf Forcher will Eckpunkte zur Gesundheitsreform ergänzt
wissen / Schweiz-Aktivitäten des Verbandes führen zu deutlich mehr
Besuchern

In die aktuelle Diskussion um die Eckpunkte zur Gesundheitsreform
haben sich jetzt auch die baden-württembergischen Heilbäder und
Kurorte eingeschaltet. Der Präsident des Verbandes, Professor Rudolf
Forcher, unterstrich in einer Erklärung zum Koalitionspapier, dass es
zur Sicherstellung der medizinisch notwendigen Versorgung
erforderlich wäre, auch den ambulanten und stationären medizinischen
Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen den Status von
Pflichtleistungen zu geben. Auch sollte durch die Gleichschaltung von
Beitrag, Basisfallwert und Pool kein zweiter Finanzausgleich zwischen
den wirtschaftlich stärkeren und schwächeren Bundesländern eingeführt
werden. Baden-Württemberg würde erneut zu den Verlierern zählen.

Forcher sieht aufgrund des zunehmenden Wettbewerbsdrucks innerhalb
der gesetzlichen Krankenkassen die Kann-Leistungen als
Dispositionsmasse. Diese Tendenz würde durch die bundesweite
Vereinheitlichung von Beiträgen und dem Rückfluss aus dem Pool
verstärkt. "Ein Verlust an Arbeitsplätzen und eine medizinisch
bedenkliche Situation wären die Folgen", so der Präsident. Seine
Forderung, die stationären Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zu
Pflichtleistungen zu machen, begründet Forcher neben den
medizinischen Aspekten mit der Tatsache, dass immer noch 45 Prozent
aller Übernachtungen in den Heilbädern und Kurorten des Landes in
Kliniken registriert werden. "Dies zeigt, dass diese Einrichtungen
dringend gebraucht werden, um die medizinische Versorgung zu
wirtschaftlich günstigen Konditionen, auch in der Vernetzung von
Vorsorge - Akutkrankenhaus - Rehabilitation, erbringen zu können.
Deshalb sollten diese medizinischen Leistungen auch als
Pflichtleistung in den gesetzlichen Leistungskatalog aufgenommen
werden."

Die Heilbäder und Kurorte im Land können auf durchwachsene sechs
Monate zurückblicken. Bei den inländischen Ankünften gab es erneut
eine kleine Steigerung von 0,5 % gegenüber dem vergleichbaren
Vorjahreszeitraum. Bei den Übernachtungen mussten erneut Rückgänge
von 3 % hingenommen werden. Viel positiver verlief die Entwicklung
bei den Gästen aus dem benachbarten Ausland. Sowohl bei den
Ankünften (+8,7%) als auch bei den Übernachtungen (+13,9 %) von
Auslandsgästen vermelden die Einrichtungen zum Teil deutliche
Zuwächse gegenüber dem Vorjahr. Forcher macht als Grund hierfür nicht
nur die WM-Stimmung aus, denn auch die Kliniken verzeichneten ein
erfreuliches Plus.

Lobend erwähnte Forcher die Marketingaktivitäten der Heilbäder und
Kurorte beim Gewinnen von Privatzahlern. "Unser Schweiz-Pool hat
einen deutlichen Zuwachs an Gästen aus dem Nachbarland gebracht." Mit
rund 62.000 Ankünften und 175.000 Übernachtungen führen die
Eidgenossen die Gäste-Statistik des Landes vor den Franzosen (19.870
Ankünfte) und Niederländern (19.633) an. Allerdings habe sich die
positive Entwicklung auch bei den Übernachtungen nicht auf die
Verweildauer ausgewirkt. "Die ist mit durchschnittlich 2,8 Tagen nach
wie vor relativ gering", so Forcher.

Zusammen mit dem Deutschen Heilbäderverband, dessen Vizepräsident
Forcher ist, bewertet er die Eckpunkte zur Gesundheitsreform mit
Sorge. "Wir brauchen insbesondere bei den ambulanten
Vorsorgeleistungen nach § 23 SGB V, also jenen, die der Volksmund mit
Kuren bezeichnet, eine bessere finanzielle Ausstattung. Denn diese
überwiegend aus dem privaten Geldbeutel finanzierten Maßnahmen helfen
in der medizinischen Realität, chronische Krankheiten zu verhindern.
Mittel- und langfristig ist dies der kostengünstigere Weg für die
Krankenkassen." "Die Leistungserbringer stellen mit ihrem
Fachpersonal und der Konzeption der ganzheitlichen Therapie die
notwendige Qualität sicher. Doch eine Kostendeckung ist seit Jahren
ganz und gar nicht mehr gegeben", beklagt Forcher. Dies gefährde
Arbeitsplätze und mittelständische Existenzen.

Dennoch lobt der Präsident die Aussagen der Koalitionäre,
wenigstens der Mutter/Vater-Kind-Kuren sowie der ambulanten und
stationären geriatrischen Rehabilitation den Status von
Pflichtleistungen zu geben. "Wenn jetzt noch das überfällige
Präventionsgesetz verabschiedet und darin die betriebliche
Gesundheitsförderung als Leistung auch in der Form verankert wird,
dass sie nicht nur "in" sondern durch externe Anbieter auch "für"
die Betriebe erbracht werden kann, dann wären wir in diesem Bereich
mit der deutschen Gesundheitspolitik auf einem richtigen Weg."

Originaltext: Heilbäderverband Baden-Württemberg e.V.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=61168
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_61168.rss2

Pressekontakt:
ecomBETZ PR GmbH
Klaus Peter Betz

Telefon: 0 71 71/ 9 25 29-90


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